Verpflichtungserklärungen zum Aufenthalt für visumspflichtige Besucher abgeben
Sie möchten Freunde oder Verwandte aus dem Ausland zu einem Besuchsaufenthalt (Touristenaufenthalt bis zu 90 Tagen) einladen? Sind Ihre Gäste visumspflichtig, ist hierfür zur Antragstellung bei einer deutschen Auslandsvertretung in der Regel die Vorlage einer Verpflichtungserklärung notwendig. Durch die Abgabe einer Verpflichtungserklärung verpflichten Sie sich zur Übernahme der Kosten, die öffentlichen Stellen durch den Aufenthalt Ihres Gastes in Deutschland entstehen. Insbesondere handelt es sich hierbei um die Kosten des Lebensunterhaltes, der Unterbringung, der Versorgung im Krankheitsfall sowie ggf. die Kosten, die bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht nach Ablauf des Visums entstehen. Die durch die Kreisverwaltung Bad Kreuznach beglaubigte Verpflichtungserklärung (Original) muss Ihr Gast zur Beantragung eines Touristenvisums bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung vorlegen. Die Entscheidung, ob und gegebenenfalls für welchen Gültigkeitszeitraum ein Visum erteilt wird, trifft die deutsche Auslandsvertretung. Bitte beachten Sie, dass Ihr Gast gegenüber der Botschaft Krankenversicherungsschutz nachweisen muss.
Sie benötigen für das Ausstellen einer Verpflichtungserklärung folgende Unterlagen:
1. Nachweise über finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Nachweis einer ausreichenden Bonität kann insbesondere geführt werden durch:
- Sicherheitsleistung
- Sparbücher mit Sperrvermerk / Sperrkonto
- Gehaltsbescheinigungen über monatliches Nettoeinkommen der letzten sechs Monate
- Bankbürgschaften
- Steuerbescheid (i.d.R. ist der letzte vorliegende Steuerbescheid ausreichend)
- Netto-Bescheinigung eines Steuerberaters zur Gewinnermittlung
2. Ihren Pass oder Personalausweis (Original)
3. die persönlichen Daten Ihres Gastes
Bitte verwenden Sie für diese Angaben das Formular "Verpflichtungserklärung". Bitte beachten Sie auch, dass aufgrund der Vielzahl der möglichen Fallkonstellationen im Einzelfall abweichend andere oder zusätzliche Unterlagen benötigt werden können.
Gesetzliche Grundlagen
§ 68 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
Kosten
29,00 Euro pro Verpflichtungserklärung
Kontaktinformationen
Zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung ist eine persönliche Vorsprache in unserer Ausländerbehörde bei dem unten genannten Ansprechpartner notwendig, da die Unterschrift des sich verpflichtenden Gastgebers amtlich beglaubigt werden muss.
Bitte vereinbaren Sie vorab per E-Mail oder telefonisch einen Termin bei
- Frau Weikert (Tel.: 0671/803-1317, Zimmer Nr. 19) oder
- Frau Pöppke (Tel.: 0671/803-1309, Zimmer Nr. 19)
Dokumente zum Herunterladen:
- Ausfüllbogen zur Abgabe einer VE (PDF-Datei)
- Ausfüllbogen Nettobescheinigung (PDF-Datei)
- Merkblatt zur Verpflichtungserklärung (PDF-Datei)