Amt 5: Kreisjugendamt
Schutz und Hilfe für Kinder und Jugendliche
Das Jugendamt übernimmt als Institution einen Teil der gesellschaftlichen Verantwortung für das Aufwachsen junger Menschen.
Die Aufgaben des Jugendamtes sind im Wesentlichen im SGB VIII geregelt. Im Vordergrund stehen dabei die Leistungen. Sie reichen von der Familienförderung über die Erziehung und Bildung in Kindertagesstätten, Jugendarbeit, Jugend- und Schulsozialarbeit, Jugendschutz bis hin zu ambulanten und teilstationären Erziehungshilfeangeboten und zur Erziehungshilfe in Heimen und sonstigen betreuten Wohnformen.
Daneben gibt es die so genannten anderen Aufgaben. Diese haben überwiegend hoheitlichen Charakter. Hierzu gehören beispielsweise der Kindesschutz, die Inobhutnahme von Minderjährigen sowie die Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz und vor dem Familiengericht.
Gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung sind Hinweise über Handlungen gegen Kinder und Jugendliche oder Lebensumstände, die das leibliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder Jugendlichen gefährden.
Nehmen Sie bei Fragen Kontakt zu unserem Allgemeinen Sozialdienst (ASD) auf!
Kind in Not? Wichtige Telefonnummern:
Während der Öffnungszeiten der Kreisverwaltung:
- Mo bis Di: 8:00 – 12:00 Uhr, 14:00 – 16:00 Uhr
- Mi: 8:00 - 12:00 Uhr
- Do: 8:00 – 12:00 Uhr, 14:00 – 18:00 Uhr
- Fr: 8:00 – 12:00 Uhr
- 0671 803 1531 Herr Porth
- 0671 803 1527 Frau Link
Außerhalb der Öffnungszeiten der Kreisverwaltung, Abends, nachts oder am Wochenende kann die Polizei in Notlagen Hilfe des Jugendamtes vermitteln:
- 110 Polizei
Die Referate des Amts 5
- 50 Wirtschaftliche Jugendhilfe, Kindertagesstätten, Elterngeld
- 51 Abstammungs- und Unterhaltsangelegenheiten
- 52 Soziale Dienste
- 53 Jugendförderung
- 54 Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche
Die Aufgabenbereiche des Kreisjugendamts
- Adoptionen
- Beistandschaften, Beurkundungen
- Eingliederungshilfe
- Elterngeld
- Familienerholung
- Ferienbetreuung
- Förderung der außerschulischen Jugendbildung
- Hilfen zur Erziehung
- Investive Sportförderung
- Jugendhilfeausschuss
- Jugendhilfeplanung
- Jugendsozialarbeit
- Jugendbildungsstätte , Jugendzeltplatz
- Kindertagesstätten
- Kindertagespflege
- Kinder- und Jugenderholung
- Kinder- und Jugendschutz
- Schulsozialarbeit
- Sportstättenbeirat
- Unterhalt / Unterhaltsvorschuss
- Vormundschaften, Pflegschaften
Satzung des Kreisjugendamts Bad Kreuznach
Informationen zum Datenschutz
Amtsleitung
- Herr Becker
E-Mail senden
Zimmer:229