Aktuelle Informationen zu Sorgerecht und Unterhalt
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Amtsvormundschaft
Die Vormundschaft des Jugendamtes tritt entweder kraft Gesetzes (sogenannte Gesetzliche Amtsvormundschaft) oder durch gesonderte Bestellung durch das Vormundschaftsgericht (sogenannte Bestellte Amtsvormundschaft) ein. Das Jugendamt wird nur zum Vormund oder Pfleger bestellt, wenn keine geeignete Einzelperson vorhanden ist.
Unterhaltsvorschuss
Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung und Unterstützung für Alleinerziehende mit Kindern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Beurkundungen
Beim Jugendamt ist eine Urkundsperson bestellt, die ermächtigt ist, bestimmte Erklärungen zu beurkunden und zu beglaubigen.
Beistandschaften
Beistandschaft ist eine Form der gesetzlichen Vertretung und ist ein Angebot des Jugendamtes. Sie ist möglich, wenn Mutter oder Vater die elterliche Sorge allein zusteht.