Aktuelle Informationen zu Sorgerecht und Unterhalt
Hier erfahren Sie mehr zu den folgenden Themen
Amtsvormundschaft
Die Vormundschaft des Jugendamtes tritt entweder kraft Gesetzes (sogenannte Gesetzliche Amtsvormundschaft) oder durch gesonderte Bestellung durch das Vormundschaftsgericht (sogenannte Bestellte Amtsvormundschaft) ein. Das Jugendamt wird nur zum Vormund oder Pfleger bestellt, wenn keine geeignete Einzelperson vorhanden ist.
Unterhaltsvorschuss
Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung und Unterstützung für Alleinerziehende mit Kindern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
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Beurkundungen
Beim Jugendamt ist eine Urkundsperson bestellt, die ermächtigt ist, bestimmte Erklärungen zu beurkunden und zu beglaubigen.
Beistandschaften
Mit der Feststellung der Vaterschaft und der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen kann jeder Elternteil, dem dann die alleinige elterliche Sorge zusteht, die Beistandschaft beantragen. Bei gemeinsamer elterlicher Sorge kann der Antrag von dem Elternteil gestellt werden, bei dem das Kind lebt bzw. von dem es überwiegend betreut wird.