Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)

Am 1. Juli 2017 ist das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz werden erstmals Regelungen für das Prostitutionsgewerbe geschaffen. Wesentliches Element ist die Einführung einer Erlaubnispflicht für alle Prostituionsgewerbe. 

Wenn Sie eine Tätigkeit als Prostituierte oder Prostituierter ausüben möchten, müssen Sie sich gem. § 3 ProstSchG bei der zuständigen Behörde anmelden.


1. Gesundheitliche Beratung

Wer als Prostituierte oder Prostituierter arbeiten möchte, muss vorher eine gesundheitliche Beratung wahrnehmen. Diese stellt sicher, dass alle Prostituierten Zugang zu wesentlichen Informationen zum Gesundheitsschutz erhalten. Es handelt sich hierbei nicht um eine Untersuchung, sondern um ein beratendes Gespräch.

Zuständige Stelle sind die Gesundheitsämter.

Im Bereich des Landkreises Bad Kreuznach:  

Gesundheitsamt Bad Kreuznach
Ringstr. 4
55543 Bad Kreuznach

Die Gesundheitliche Beratungen finden nur nach vorheriger Terminvereinbarung statt.

In jedem Fall ist eine telefonische Terminvereinbarung erforderlich
Nur Mittwochs zwischen 09.00 – 12.00 Uhr

Ansprechpartnerin:
Frau Christ
Tel.: 0671 803-1712

Benötigte Unterlagen für die Gesundheitliche Beratung:
Personalausweis / Reisepass / Ausweisersatz / ausländische Ausweispapiere

Gebühren: (Die Gebühr ist in bar zu entrichten)
Beratung und entsprechende Bescheinigung: 60,00 Euro

2. Persönliche Anmeldung

Zuständig für die Anmeldung ist die Behörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Tätigkeit vorwiegend ausgeübt werden soll. Diese stellt eine Anmeldebescheinigung aus, wenn alle erforderlichen Angaben und Nachweise erbracht werden und keine Ausschlussgründe gemäß § 5 Abs. 2 ProstSchG vorliegen.
Auf Wunsch können neben der Anmeldebescheinigung mit Klarnamen auf Wunsch eine Anmeldebestätigung unter Angabe eines Alias (sog. Aliasbescheinigung gemäß § 5 Abs. 6 ProstSchG) ausgestellt werden.

Zuständige Stelle für den Landkreis Bad Kreuznach:

Kreisverwaltung Bad Kreuznach
Industriestr. 38, Zimmer 205 (2. OG)
55543 Bad Kreuznach

Wir bitten Sie telefonisch oder per E-Mail einen Termin zu vereinbaren.
Tel. 0671 803-1304 bzw. -1305 oder prostituiertenschutz@kreis-badkreuznach.de

Öffnungszeiten:
Montag – Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr
Montag und Dienstag: 14.00 – 16.00 Uhr (nach vorheriger Vereinbarung)
Donnerstag: 14:00 – 18:00 Uhr (nach vorheriger Vereinbarung)

Benötigte Unterlagen für eine persönliche Anmeldung:

1. Personalausweis / Reisepass / Ausweisersatz / ausländische Ausweispapiere
2. Biometrisches Passbild
3. Ggf. Nachweis über die Berechtigung zur Beschäftigung für nicht freizügigkeitsberechtigte ausländische Personen
4. Bescheinigung über die regelmäßig wahrgenommene gesundheitliche Beratung (bei Erstanmeldung nicht älter als drei Monate)

Gebühren:     (Die Gebühr ist in bar zu entrichten)
Anmeldebescheinigung: 30,00 Euro
Ausstellung einer Aliasbescheinigung: 10,00 Euro
(diese ist nur in Verbindung mit einer Anmeldebescheinigung auszustellen)

3. Verlängerung

Wenn die Tätigkeit fortgesetzt werden soll, muss eine Verlängerung beantragt werden. Die Anmeldebescheinigung gilt für anmeldepflichtige Personen ab 21 Jahren für zwei Jahre, für Personen unter 21 Jahren für ein Jahr. Für eine Verlängerung der Anmeldung benötigen Prostituierte ab 21 Jahren einmal jährlich eine gesundheitliche Beratung,

Prostituierte unter 21 Jahren müssen sich mindestens alle sechs Monate gesundheitliche beraten lassen.

Gebühren: (Die Gebühr ist in bar zu entrichten)

Verlängerung der Anmeldebescheinigung: 15,00 Euro

Weiter Informationen finden Sie hier:
https://www.prostituiertenschutzgesetz.Info/
https://www.bmfsfj.de/prostituiertenschutzgesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/prostav/
https://mffjiv.rlp.de/de/themen/frauen/prostituiertenschutzgesetz/