Aktuelles aus dem Jugendamt
Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) beim Kreisjugendamt

Aufholen nach Corona
Insbesondere Kinder und Jugendliche haben durch die Einschränkungen, die die Corona-Pandemie mit sich gebracht hat, in ihrer eigenen Entwicklung teilweise stark gelitten. Vereins- und Freizeitaktivitäten konnten immer wieder nicht stattfinden, auch der gewohnte Schulalltag fand nur zu oft nicht mehr statt.
Um Vereinen, Verbänden und Schulen bei der Aufarbeitung dieser Einschränkungen zu helfen, wurde das Projekt „Aufholen nach Corona“ vom Bund ins Leben gerufen. Im Zuge des Programms stehen Fördermittel zur Verfügung, die ein „Aufholen nach Corona“ für die Kinder und Jugendlichen erleichtern sollen. Die Anmeldefrist für Projektideen wurde bis zum 09. September 2022 verlängert.
Schon in den ersten Monaten des Förderprogramms wurden viele Projekte umgesetzt. „Unter anderem fanden Aktionstage im Freilichtmuseum Bad Sobernheim, Erste-Hilfe-Kurse für Kinder oder auch Outdoor-Erlebnistage für Jugendliche im Naturcamp Nahetal in Monzingen statt“, freut sich Landrätin Bettina Dickes. Vereine und Verbände, aber auch Schulen hätten verschiedenste Angebote für junge Menschen initiiert, um ein „Aufholen nach Corona“ zu erleichtern. „Ich bin sehr froh über die viele Initiativen und hoffe, dass weitere hinzukommen“.
Denn trotz zahlreicher, erfolgreich umgesetzter Projekte sind noch Mittel aus dem Fördertopf übrig. „Da die Mittel noch nicht vollständig aufgebraucht sind, können wir nun den Antragszeitraum ausweiten“, erklärt die Landrätin. So sei es nun bis zum 9. September, also nach den Sommerferien, für Vereine, Verbände und Schulen möglich, eine Förderung von bis zu 2.000 Euro für Projekte im Rahmen des Programms „Aufholen nach Corona“ zu beantragen. „Alle interessierten Vereine, Verbände und Schulen können sich mit ihrer Projektidee an unser Jugendamt wenden. Die Jugendförderung unseres Jugendamtes koordiniert das Projekt „Aufholen nach Corona“. Hier würden auch weitere Informationen gegeben, sofern grundsätzlich Fragen zu dem Förderprogramm „Aufholen nach Corona“ bestünden.
Ansprechpersonen des Jugendamtes:
Als Ansprechpersonen des Jugendamtes stehen Karola Wolf (Tel: 0671/803-1553), Nina Dauksch (0671/803-1544) und Tanja Kirsch-Enders (0671/803-1543) zur Verfügung. Sie sind per Email unter aufholen-nach-corona@kreis-badkreuznach.de erreichbar.
Masernschutz

AKTUELL: HINWEIS MASERNSCHUTZGESETZ/ -IMPFPFLICHT
Kinder sollen wirksam vor Masern geschützt werden. Daher gilt ab dem 01.03.2020 bundesweit das Masernschutzgesetz (gem. §33 IfSG). Danach sollen Betreute in Gemeinschaftseinrichtungen und Asylbewerberunterkünften sowie das dortige Personal und das Personal in Gesundheitseinrichtungen zweimal gegen Masern geimpft sein bzw. eine Masernimmunität nachweisen. Mehr zum Thema finden Sie hier:
- BMG-Informationspapier zum Masernschutzgesetz (pdf)
- Merkblatt Masernschutzgesetz-Masernimpfung (pdf)
- Merkblatt Masernschutzgesetz-BiG (pdf)
- Merkblatt Masernschutzgesetz-BimE (pdf)
- Merkblatt Masernschutzgesetz-Leiter-Einrichtungen (pdf)
- Merkblatt Masernschutzgesetz-Eltern (pdf)
- Merkblatt Masernschutzgesetz-med-Fachpersonal (pdf)