Eingliederungshilfe
Die Eingliederungshilfe wird geleistet um die Beeinträchtigung oder deren Folgen zu reduzieren, die Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen und zu einem weitgehend selbständigen Leben zu befähigen.
Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe
haben Menschen mit einer geistigen, seelischen, körperlichen oder Sinnesbeeinträchtigung, durch die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren in der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt sind.
Es wird dabei unterschieden in Personen:
► die dauerhaft körperlich, geistig oder seelisch wesentlich behindert sind
► denen eine dauerhafte Behinderung droht
Leistungen:
• Medizinische Rehabilitaion
• Teilhabe am Arbeitsleben
• Teilhabe an Bildung
• Soziale Teilhabe (Wohnraum / Betreuung / Mobilität ...)
• Leistungen "Arbeitgebermodell"
• Sonstige Hilfen (Wohnungslosenhilfe / Sozialhilfe)
• Anträge
Ansprechpartner
► Herr Manuel Skär - ☏ 0671 803-1419 / ✉ E-Mail senden
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Erstberatungsstelle für erwachsene Menschen mit Behinderung
► Frau Elke Tiegs - ☏ 0671 803-1414 (Fax: 0671 803-2414)
► Frau Anke Griesbach - ☏ 0671 803-1404 (Fax: 0671 803-2404)
Weitere Beratungsthemen:
• Verwaltungsabläufe & Verfahren / Entgegennahme von Neuanträgen / Hilfe bei Antragstellung
• vorrangige und gleichrangige Unterstützungsmöglichkeiten anderer Leistungsträger im Sozialraum
• Stärkung der Selbsthilfe zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
• über andere Beratungsangebote im Sozialraum
Antragstellung
Die Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX werden nur auf Antrag erbracht. Ein entsprechender Antrag muss durch die Person selbst oder eine sonstige berechtigte Person (z.B. rechtliche Betreuung) erfolgen.
► Zuständig für erwachsene Menschen mit Behinderung (ü 18) - Sozialamt Bad Kreuznach
► Zuständig für Kinder & Jugendliche mit Behinderung (u 18) - Kreisjugendamt Bad Kreuznach
Antrag auf Eingliederungshilfe (PDF-Datei)
Antrag Kostenübernahme Werkstattarbeit (PDF-Datei)
Weitere Informationen
► Informationen zu den Leistungen der Eingliederungshilfe (Landesamt für Soziales, Versorgung)
► Landesbeirat zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Ministerium für Arbeit, Soziales..)
► Individuelle Gesamt und Teilhabeplanung (Ministerium für Arbeit, Soziales..)