Wahl der / des Ersten Kreisbeigeordneten am Montag, dem 09.01.2023

Wahlurne

Newsticker zur Wahl

Wahl Kreisbeigeordenter
Der neue gewählte Erste Kreisbeigeordnete Oliver Kohl mit Landrätin Bettina Dickes

16.42 Uhr: Mit dem Abschluss der Stichwahl beenden wir unseren Newsticker.

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16.41 Uhr: Das Ergebnis der Stichwahl steht fest:

Oliver Kohl: 28

Andrea Silvestri: 18

Enthatungen / ungültige Stimmen: 2

Somit wurde Oliver Kohl zum Ersten Kreisbeigeordneten gewählt. Wir sagen herzlichen Glückwunsch und freuen uns auf die Zusammenarbeit.

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16.34 Uhr: Der dritte und letzte Wahlgang wurde soeben geschlossen. Es beginnt die Auszählung der abgegebenen Stimmen.

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Auch in der Stichwahl braucht es die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Sollte es zu einem Patt zwischen den beiden Personen kommen, müsste das Los entscheiden.

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16.21 Uhr: Die Sitzung beginnt wieder und mit ihr der dritte Wahldurchgang, die Stichwahl zwischen Oliver Kohl und Andrea Silvestri.

Erneut wird in bisheriger Reihenfolge gewählt.

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16.09 Uhr: Das Ergebnis des zweiten Wahlgangs liegt vor. Hier in alphabetischer Reihenfolge die Stimmen des zweiten Wahlgangs, sowie - in Klammern - das Ergebnis des ersten Wahlgangs:

Johanna Christ: 0 (5)

Lutz Haufe: 0 (2)

Oliver Kohl: 19 (18)

Markus Schlosser: 10 (6)

Andrea Silvestri: 19 (14)

Enthaltungen / ungültige Stimmen: 0 (3)

Keine der wählbaren Personen konnte somit die notwendige Mehrheit auf sich vereinen. Es folgt eine Stichwahl zwischen den beiden Personen mit den meisten Stimmen im zweiten Wahlgang, Oliver Kohl und Andrea Silvestri.

Erneut wurde eine Sitzungsunterbrechung beantragt. Nach Zustimmung des Kreistags wird die Sitzung für rund 10 Minuten unterbrochen.

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Um 16.02 Uhr wurde der zweite Wahlgang geschlossen. Es folgt die Auszählung der 48 abgegebenen Stimmen.

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Der 2. Wahlgang beginnt, die wahlberechtigten Mitglieder (weiterhin 48) werden in gleicher Reihenfolge wie bereits im ersten Wahlgang zur Wahlurne gebeten.

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15.48 Uhr: Nach der Unterbrechung hat die Landrätin die Sitzung nun wieder eröffnet, der zweite Wahlgang beginnt in Kürze.

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Die Fraktion Die Linke hat eine Sitzungsunterbrechung beantragt. Der Kreistag hat diese beschlossen. Die Sitzung wird damit unterbrochen.

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15.39 Uhr: Das Ergebnis des ersten Wahlgangs liegt vor. Hier in alphabetischer Reihenfolge:

Johanna Christ: 5

Lutz Haufe: 2

Oliver Kohl: 18

Markus Schlosser: 6

Andrea Silvestri: 14

Enthaltungen / ungültige Stimmen: 3

Keine der wählbaren Personen konnte somit die notwendige Mehrheit auf sich vereinen. Es folgt somit ein zweiter Wahlgang. Notwendig wäre eine Anzahl von 23 Stimmen gewesen (mehr als die Hälfte der 45 abgegebenen, gültigen Stimmen).

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Alle Stimmzettel wurde nun abgegeben, die Landrätin hat den ersten Wahlgang geschlossen (15.29 Uhr).

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Um im bereits im ersten Wahlgang eine Entscheidung herbeizuführen, müsste eine der Kandidatinnen oder Kandidaten mehr als die Hälfte der abgegebenen, gültigen Stimmen auf sich vereinen. Sollten alle abgegebenen Stimmen gültig sein, entspräche dies 25 Stimmen.

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Die Landrätin fragt die Kandidatinnen und Kandidaten, ob diese grundsätzlich bereit wären, die Wahl anzunehmen. Dies wurde von allen 5 Personen bestätigt.

Im Anschluss an die Abfrage eröffnet die Landrätin um 15.15 Uhr den ersten Wahlgang. Die anwesenden Mitglieder des Kreistags werden in der Reihenfolge der Fraktionsgrößen, nach alphabetischer Reihenfolge der Namen der Fraktionsmitglieder, nun zur Wahlurne gebeten.

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Wahlberechtigte Mitglieder: 48. Zwei Mitglieder des Kreistags haben sich für die Sitzung entschuldigt.

Zwischen den Wahlgängen können Sitzungsunterbrechungen beantragt werden.

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Die Vorstellungsrunde ist abgeschlossen. Die Landrätin erläutert das weitere Prozedere.

Demnach wird in geheimer Wahl gewählt. Die Wahlberechtigten werden nacheinander einzeln aufgerufen, um den Wahlschein in einer der beiden Wahlkabinen auszufüllen und die verschlossene Urne zu werfen.

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Johanna Christ vervollständigt nun die Vorstellungen der vorgeschlagenen Personen.

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Oliver Kohl wird sich nun vorstellen.

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Andrea Silvestri stellt sich nun vor.

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Lutz Haufe hat nun die Gelegenheit zur Vorstellung.

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Die Reihenfolge der Vorstellungen wurde durch die Landrätin ausgelost. Es wurde vereinbart, dass die Vorstellungen nicht länger als 5 Minuten dauern. Über die Inhalte der Vorstellung werden hier keine Angaben gemacht.

Zunächst darf sich Markus Schloss vorstellen.

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Die CDU-Fraktion schlägt Andrea Silvestri vor.

Die SPD schlägt Oliver Kohl vor.

Die Grünen und die AfD machen keinen Wahlvorschlag.

Die FDP schlägt Johanna Christ vor.

Die FWG und Die Linke machen keinen Wahlvoschlag.

Die Freien Wähler schlagen Markus Schlosser vor.

Die Fraktion der Parteilosen schlägt Lutz Haufe vor.

Weitere Wahlvorschläge werden keine gemacht. Der Vorgeschlagenenkreis (5 Personen) erhält nun die Möglichkeit zur persönlichen Vorstellung.

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Die Landrätin erläutert, dass jede Fraktion und jedes Mitglied des Kreistags die Möglichkeit hat, Kandidatinnen und Kandidaten aus dem Bewerbendenkreis vorzuschlagen.

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Erika Breckheimer (CDU),
Christiph Eß (SPD),
Dr. Annette Esser (Bündnis 90/Die Grünen),
Gunnar Gerdemann (AfD),
Frank Ensminger (FDP),
Dr. Volker Rings (FWG),
Bianca Steimle (Die Linke) und
Anke Schumann (FW)

wurden als Mitglieder des Wahlvorstands vorgeschlagen. Die Fraktion der Parteilosen verzichtet auf das Vorschlagsrecht.

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Begonnen wir der Tagesordnungspunkt 2, Wahl des / der Ersten Kreisbeigeordneten, mit den formalen Bestimmungen, die die Landrätin vorstellt.

Demnach wird ein Wahlvorstand gebildet. Jede Fraktion benennt eine Kandidatin / einen Kandidaten.

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Um 14.32 Uhr wird die Sitzung offiziell eröffnet.

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Landrätin Bettina Dickes begrüßt die Mitglieder des Kreistages, die Kandidatinnen und Kandidaten sowie die zahlreichen Besucherinnen und Besucher.

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Rund 15 Minuten vor dem Start der Sitzung füllt sich der Sitzungssaal der Kreisverwaltung. Sehr viele Zuschauerinnen und Zuschauer haben den Weg schon in die Kreisverwaltung gefunden.

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Start des Newstickers (14.15 Uhr)


Ab 14.30 Uhr wählt der Kreistag eine neue Erste Kreisbeigeordnete / einen neuen Ersten Kreisbeigeordneten. Auf dieser Seite werden die aktuellen Zwischenstände zu der Wahl veröffentlicht. Ganz wichtig: Um neue Informationen im Ticker zu erhalten, muss gegebenenfalls an den eigenen Endgeräten eine Aktualisierung der Seite erfolgen. Neue Informationen aus der Kreistagssitzung werden jeweils oben angefügt, sodass die aktuellste Information direkt zu sehen ist.

 


Bewerbende um das Amt der / des Ersten Kreisbeigeordneten

Die Ausschlussfrist zur Bewerbung auf die ausgeschriebene Stelle des Ersten hauptamtlichen Kreisbeigeordneten endete mit Ablauf des 15. November 2022. Insgesamt wurden 10 Bewerbungen bei Landrätin Bettina Dickes fristgerecht eingereicht. Die hier aufgeführte Reihenfolge orintiert sich am Eingang der Bewerbung:

  • Bewerbung von Herrn Markus Schlosser, Bad Kreuznach, Schreiben vom 04.11.2022
  • Bewerbung von Herrn Oliver Kohl, Hennweiler, Schreiben vom 04.11.2022
  • Bewerbung von Frau Selcan Spillner, Mainz-Kastel, Schreiben vom 05.11.2022
  • Bewerbung von Herrn Ersten Kreisbeigeordneten Hans-Dirk Nies, Bad Kreuznach, Schreiben vom 08.11.2022
  • Bewerbung von Frau Johanna Christ, Weiler bei Bingen, Schreiben vom 07.11.2022
  • Bewerbung von Frau Zweite Kreisbeigeordnete Andrea Silvestri, Feilbingert, Schreiben vom 12.11.2022
  • Bewerbung von Herrn Jean Teichmann, Bad Kreuznach, Schreiben ohne Datum
  • Bewerbung von Frau Alexa Gádi, Trier, Schreiben ohne Datum
  • Bewerbung von Herrn Lutz Haufe, Waldböckelheim, Schreiben vom 14.11.2022
  • Bewerbung von Herrn Felix Hartmann, Seesbach, Schreiben vom 15.11.2022

Das Wahlverfahren

Ganz allgemein dargelegt:

Die Wahl zur / zum ersten Kreisbeigeordneten gewinnt, wer mehr als die Hälfte der gültigen abgegeben Stimmen auf sich vereinen kann. Wahlberechtigt sind nur die gewählten Mitglieder des Kreistags (50 Personen, hierzu zählt nicht die Landrätin als Vorsitzende), die an der Sitzung teilnehmen. Zur Wahl stehen alle Personen, die sich um das Amt beworben haben und von einer Fraktion bzw. einem Kreistagsmitglied zur Wahl vorgeschlagen werden.

 

Wahl des Ersten Kreisbeigeordneten im Landkreis Bad Kreuznach:

Um das Amt der Ersten Kreisbeigeordneten / des Ersten Kreisbeigeordneten haben sich zehn Personen nach der erfolgten Ausschreibung beworben. Diese werden zur Sitzung des Kreistags am 9. Januar 2023 eingeladen. Jede Fraktion sowie alle Mitglieder des Kreistags haben die Möglichkeit, aus dem Kreise der Bewerberinnen und Bewerber Personen zur Wahl vorzuschlagen. Eine Höchstzahl an Wahlvorschlägen gibt es dabei nicht.

Alle vorgeschlagenen Bewerberinnen und Bewerber werden die Möglichkeit haben, sich dem Kreistag vorzustellen. Im Anschluss an diese Vorstellungsrunde beginnt das eigentliche Wahlprozedere. Gewählt wird dabei in geheimer Wahl.

Im ersten Wahlgang besteht dabei für die anwesenden Mitglieder des Kreistags die Möglichkeit, einer der vorgeschlagenen Personen ihre Stimme zu geben. Nach Abschluss des Wahlgangs erfolgt die erste Auszählung. Sofern keine der Personen mehr als die Hälfte der gültigen, abgegebenen Stimmen auf sich vereinen kann, wird der Wahlgang in gleicher Besetzung wiederholt. Erlangt auch in diesem zweiten Wahlgang keine Person mehr als die Hälfte der abgegebenen, gültigen Stimmen, erfolgt eine Stichwahl zwischen den beiden Personen, die die meisten Stimmen im ersten Wahlgang erreichten.

Die Wahl gewonnen hat nach der Stichwahl die Person, die die Mehrheit der abgegebenen, gültigen Stimmen erhalten hat. Bei Stimmgleichheit entscheidet das Los.

 

Rechenbeispiel zur Verdeutlichung:

Am Sitzungstag sind 45 stimmberechtigte Mitglieder des Kreistags anwesend. Aus dem Kreise der zehn Bewerberinnen und Bewerber werden fünf Personen zur Wahl vorgeschlagen. Nach dem ersten Wahlgang wurden 42 gültige Stimmen, eine ungültige Stimme und zwei Enthaltungen nach der Stimmauszählung festgestellt.

Demnach wären bei 42 gültigen, abgegebenen Stimmen (Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen nicht zur Ermittlung der Mehrheit hinzu) die Person gewählt, welche mindestens 22 Stimmen erhalten hätte.

Demnach wäre bei einer fiktiven Stimmverteilung im ersten Wahlgang für

Person A mit 9 Stimmen,

Person B mit 12 Stimmen,

Person C mit 8 Stimmen,

Person D mit 11 Stimmen und

Person E mit 2 Stimmen

keine der Personen gewählt. Der zweite Wahlgang würde dann in gleicher Konstellation erfolgen, wie Wahlgang 1.

Erreicht auch in diesem zweiten Wahlgang keine der zur Wahl stehenden Personen mehr als die Hälfte der abgegebenen, gültigen Stimmen, erfolgt eine Stichwahl zwischen den beiden Personen, die die meisten Stimmen erlangten.

Demnach wäre bei einer fiktiven Stimmverteilung im zweiten Wahlgang für

Person A mit 9 Stimmen,

Person B mit 12 Stimmen,

Person C mit 8 Stimmen,

Person D mit 11 Stimmen und

Person E mit 2 Stimmen

Person B in der Stichwahl als jene mit den meisten Stimmen. Als zweitplatzierte Person würde D in die Stichwahl gelangen. (Bei Stimmengleichheit von mehreren zweitplatzierten Personen würde das Los zwischen diesen Personen entscheiden, wer in die Stichwahl gelangt).

In der Stichwahl beginnt das Wahlprozedere erneut, wobei dann (in diesem Beispiel) nur noch die Personen B und D zur Wahl stünden. Als Sieger aus der Wahl geht die Person hervor, welche mehr als die Hälfte der abgegebenen, gültigen Stimmen auf sich vereint.

Würden sich von den 45 anwesenden Kreistagsmitglieder 15 enthalten bzw. ungültige Stimmzettel abgeben, läge die Zahl der gültigen abgegebenen (und damit relevanten) Stimmen dann bei 30. Zum Wahlerfolg bräuchte eine der beiden Personen mindestens 16 Stimmen. Auch hier würde bei Stimmgleichheit wieder das Los entscheiden.