Amt 4: Sozialamt
Aktuelle Informationen aufgrund des Auftretens von Covid-19:
Bundestag und Bundesrat haben das Gesetz für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 (Sozialschutz-Paket) verabschiedet, das u. a. eine erleichterte Leistungserbringung in Jobcentern und Sozialämtern ermöglichen soll. Die Regelungen in den Art. 1 (Änderung des SGB II) und 5 (Änderung des SGB XII) gelten für Leistungen, deren Bewilligungszeitraum in der Zeit vom 01.03.2020 bis 30.06.2020 beginnt.
Im Einzelnen sind vorgesehen:
- eine befristete Aussetzung der Berücksichtigung von Vermögen,
- eine befristete Anerkennung der tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung als angemessen und
- Erleichterungen bei der Berücksichtigung von Einkommen in Fällen einer vorläufigen Entscheidung.
Die o.g. Regelungen wurden durch die die Verordnung zur Verlängerung des vereinfachten Verfahrens für den Zugang zu den Grundsicherungssystemen und für Bedarfe für Mittagsverpflegung aus Anlass der COVID-19-Pandemie (Vereinfachter-Zugang-Verlängerungsverordnung (VZVV) zunächst bis zum 30.09.2020 und nun erneut bis zum 31.12.2020 verlängert.
Eine weitere Verlängerung über das Jahresende hinaus bis zum 31. März 2021 ist jetzt vom Deutschen Bundestag beschlossen worden.
Wegen der eingeschränkten persönlichen Kontakte können Anträge niedrigschwellig, zum Beispiel telefonisch oder per Email, natürlich auch schriftlich, gestellt werden. Das Telefonverzeichnis mit den Mitarbeitenden der Kreisverwaltung finden Sie hier.
Anträge auf Arbeitslosengeld 2 können Sie per Email an: Jobcenter-Bad-Kreuznach.Leistung@jobcenter-ge.de stellen.
Weitere Informationen zum Sozialschutz-Paket erhalten Sie auch hier:
- beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/sozialschutz-paket.html sowie
- bei der Bundesagentur für Arbeit unter https://www.arbeitsagentur.de/m/corona-grundsicherung/
Informationen aus der Regionalen Teilhabekonferenz vom 15.08.2019:
- Informationsveranstaltung zum Thema: „Modellhafte Erprobung der zum 01.01.2020 in Kraft tretenden Verfahren und Leistungen nach dem BTHG“
Wie bereits in der Veranstaltung angekündigt, sind die Beiträge zum „Verfahren zur Umsetzung der Gesamtplanung in Rheinland-Pfalz“, zum „Sachstand zu den Rahmenvertragsverhandlungen“ sowie unser Beitrag zur „Umsetzung des Rangverhältnisses von Leistungen der Eingliederungshilfe und Leistungen zur Pflege“ hier als PDF-Datei abrufbar.
Für den Beitrag der Kreisverwaltung Mainz-Bingen „Die Abgrenzung der neuen Leistungen der Eingliederungshilfe nach Artikel 1 Teil 2 von den Leistungen nach dem 4. Kapitel SGB XII“ wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Verwaltung.
Veröffentlichung der neuen Bearbeitungshinweise zur Ermittlung der angemessenen tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung
Die neuen Bearbeitungshinweise zur Ermittlung der angemessenen tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung im Sinne von § 22 SGB II und § 35 SGB XII im Landkreis Bad Kreuznach wurden vom den Gremien des Landkreises verabschiedet und werden nun veröffentlicht.
Die nachfolgenden Bearbeitungshinweise sind gleichermaßen für die Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) wie auch nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) anwendbar.
Die neuen Bearbeitungshinweise finden Sie hier (PDF-Dokument).
Anlaufstelle für alle sozialen Fragen
Mit den jeweiligen Sozialämtern bei den Stadt- und Verbandsgemeinden ist das Kreissozialamt eine zentrale Anlauf- und Auskunftsstelle in allen sozialen Rechtskreisen. Die Aufgaben sind vielfältig und differenziert, genau wie die Interessen und Bedarfslagen der Menschen im Kreis. Teils werden erforderliche Hilfen unmittelbar durch das Kreissozialamt gewährt, teils werden die nötigen Hilfestellungen bei der Beantragung von Sozialleistungen erbracht. Im Verhältnis zu den Sozialämtern in den Städten und Verbandsgemeinden nimmt das Kreissozialamt in Sozialhilfefragen eine Aufsichtsfunktion war. Umgekehrt werden im Auftrag des Landes Rheinland-Pfalz teilweise Hilfen für pflegebedürftige oder behinderte Menschen erbracht, wenn diese den Kreisen durch das Land übertragen wurden.
Amtsleitung
Amtsleiter
- Herr Curd Rothmann
Tel.: 0671 803-1400
Fax: 0671 803-1448
E-Mail senden
Zimmer: 54
Stellvertretende Amtsleiterin
- Frau Marion Eckart
Tel.: 0671 803-1401
Fax: 0671 803-1448
E-Mail senden
Zimmer: 23
Die Referate des Amts 4
- 40 Eingliederung und Pflege
Referatsleitung: Marion Eckart: Tel: 0671-803-1401 - 41 Soziale Hilfe, Grundsicherung und Betreuung
Referatsleitung: derzeit nicht besetzt
stellvertretende Referatsleitung: Nadia Winterland: Tel: 0671-803-1409
Die Aufgabenbereiche des Sozialamts
- Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, Fallmanagement
- Hilfe zur Pflege
- Landespflegegeld und Landesblindengeld
- Blindenhilfe
- Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- Servicestelle nach dem SGB IX
- Sozialplanung
- Hilfe zum Lebensunterhalt (Fachaufsicht)
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Bildung und Teilhabe
- Hilfen zur Gesundheit
- Hilfen in sonstigen Lebenslagen
- Betreuungsbehörde
- Wohngeld
- Ausbildungsförderung
- Asylbewerberleistungsgesetz, Landesaufnahmegesetz, Rückkehrförderung
Versicherungsamt - Zusammenarbeit mit den Wohlfahrtsverbänden
Newsletter
Den aktuellen Newsletter von Stadt und Landkreis Bad Kreuznach können Sie hier einsehen.
Mit dem Newsletter kommen wir dem Wunsch nach, nicht nur die Sozialverwaltungen im Landkreis, sondern auch die Betreuungsvereine, die Betreuerinnen und Betreuer sowie die Pflegestützpunkte und andere Interessierte über aktuelle Sozialhilfefragen, Rundschreiben, Informationen und Termine im Landkreis nach Bedarf, regelmäßig aber zweimal im Jahr zu informieren.
- Newsletter 01-2013 (Pdf-Datei, 511 KB)
- Newsletter 02-2013 (Pdf-Datei, 2.875 KB)
- Newsletter 01-2014 (Pdf-Datei, 1.036 KB)
- Newsletter 01-2015 (Pdf-Datei, 654 KB)
- Newsletter 01-2017 (Pdf-Datei, 445 KB)
Aktuelle Informationen aus dem Sozialamt
Zum Thema Kosten der Unterkunft und Heizung im Landkreis Bad Kreuznach
Zum Thema Soziale Hilfen
Zum Thema Pflege und Betreuung
Zum Thema Menschen mit Behinderung
Zum Thema Senioren
Zum Thema Soziale Dienst
- Wegweiser Soziale Dienste (Link)