Sportförderung
Sportanlagenförderung
Das Land Rheinland-Pfalz gewährt – im Rahmen der vorläufigen Regelungen des Landes zur Sportanlagenförderung – Zuwendungen zur Förderung von Sportstätten, die bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Kosten ausmachen kann. Liegen für ein Förderjahr mehrere Anträge vor, so entscheidet der Sportstättenbeirat des Landkreises darüber, in welcher Reihenfolge die Bauträger Zuwendungen erhalten können. Die formellen Antragsunterlagen können über die Kreisverwaltung bezogen werden.
Sportstättenentwicklung
Der Landkreis Bad Kreuznach hat im Jahr 2019 in Zusammenarbeit mit dem Institut für Sportstättenentwicklung (ISE) einen Sportstättenentwicklungsplan erstellt.
Ihr Ansprechpartner
Achim Reimann
Tel.: 0671 803-1650
Fax: 0671 803-2650
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