Hinweise für juristische Personen, Minderjährige und für rote Kennzeichen


Juristische Personen

Sofern die Firma im Handelsregister eingetragenen oder beim Gewerbeamt angemeldet ist, ist zur Zulassung der Handelsregisterauszug bzw. die Gewerbeanmeldung vorzulegen.
Darin muss für uns der Sitz im Landkreis Bad Kreuznach sowie die unterschriftsberechtigte/n Person/en erkennbar sein.
Von der unterschriftsberechtigten Person ist der Personalausweis oder Reisepass (auch gerne in gut lesbarer Kopie) mitzubringen.
Diese Person ist auch die einzige die jegliche Vollmachten unterschreiben darf!

Sollte die Firma nicht im Handelsregister eingetragen oder beim Gewerbeamt gemeldet werden müssen, benötigen wir einen offiziellen Nachweis über die Existenz der Firma sowie deren unterschriftsberechtigten Personen. Dies kann zum Beispiel durch einen Gesellschaftsvertrag, Kopfbogen, Bestätigung über die Zahlung von Umsatzsteuer oder ähnliches erfolgen.

Achten Sie bitte auch auf Ihre elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)! Bei folgenden Firmen ist die Zulassung auf den Namen des Geschäftsführers oder Vorsitzenden zu machen:
e.K., GbR, GdbR, nicht eingetragener Verein
In diesen Fällen muss Ihre Versicherung den Namen des Geschäftsführers oder Vorsitzenden in die eVB aufnehmen, als Adresse kann dann aber die Geschäfts- bzw. Vereinsadresse angegeben werden.


Minderjährige Fahrzeughalter

Soll das Fahrzeug auf einen minderjährigen Fahrzeughalter zugelassen werden, müssen beide Elternteile ihr Einverständnis hierzu mitteilen. Dies geschieht entweder vor Ort oder per formlosen Schreiben. In diesem Fall müssen die Originale oder gut lesbare Kopien der Personalausweise vorgelegt werden.
Sollte nur ein Elternteil erziehungsberechtigt sein, ist ein Nachweis hierüber vorzulegen. Diesen Nachweis kann Ihnen zum Beispiel das zuständige Jugendamt ausstellen.


Rote Händler- und Oldtimerkennzeichen

Rote Kennzeichen dürfen nur zuverlässigen Personen zugeteilt werden. Um die Zuverlässigkeit im Voraus zu prüfen, müssen Sie uns folgende Unterlagen vorlegen:

Von der Verbandsgemeinde

  • Formloser Antrag auf die Zuteilung eines roten Kennzeichens (Händler oder Oldtimer) zu stellen bei der Verbandsgemeinde
  • Stellungnahme der Verbandsgemeinde zur Person
  • Stellungnahme der Verbandsgemeindekasse zu Gebührenrückständen
  • Polizeiliches Führungszeugnis

Vom Finanzamt

  • Bescheinigung über eventuelle Gebührenrückstände und deren regelmäßige Zahlung

Von der Zulassungsbehörde bzw. der Führerscheinstelle

  • Auskunft aus dem Verkehrszentralregister (wird von der Zulassungsbehörde beantragt); Kann bei vorhandenen Punkten ca. zwei Wochen dauern

Von Ihnen

  • elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer) für rote Kennzeichen
  • Bank- oder EC-Karte; Alternativ ein vollständig ausgefülltes SEPA-Lastschriftmandat von unserer Seite
  • Personalausweis oder alternativ der Reisepass mit Meldebscheinigung (gültig drei Monate)

zusätzlich bei Händlerkennzeichen

  • Gewerbeanmeldung mit Bezug auf KFZ

zusätzlich bei Oldtimerkennzeichen

  • Abnahme nach §23 StVZO (Oldtimerabnahme) von einer Prüforganisation
  • Die betroffenen Fahrzeuge müssen vorher abgemeldet sein oder werden

Rechnen Sie mit Gebühren in Höhe von ca. 200 Euro mit den Kennzeichenschildern.

Wir bitten Sie darum vorher einen Termin bei uns zu vereinbaren um einen flüssigen Ablauf zu gewährleisten, doppelte Wege zu sparen und die Wartezeiten kurz zu halten.