Hinweise für juristische Personen, Minderjährige und für rote Kennzeichen


Juristische Personen

Sofern die Firma im Handelsregister eingetragenen oder beim Gewerbeamt angemeldet ist, ist zur Zulassung der Handelsregisterauszug bzw. die Gewerbeanmeldung vorzulegen.
Darin muss für uns der Sitz im Landkreis Bad Kreuznach sowie die unterschriftsberechtigte/n Person/en erkennbar sein.
Von der unterschriftsberechtigten Person ist der Personalausweis oder Reisepass (auch in gut lesbarer Kopie) mitzubringen.
Diese Person ist auch die einzige die jegliche Vollmachten unterschreiben darf! Unterschreibt eine unberechtigte Person wird der Antrag abgelehnt.
Wird die Firma durch eine andere Vertreten (z.B. Verwaltungsgesellschaft), dann ist auch von dieser der Handelsregisterauszug bzw. die Gewerbeanmeldung mitzubringen. In dem Fall gilt die darin genannte unterschriftsberechtigte Person.

Sollte die Firma nicht im Handelsregister eingetragen oder beim Gewerbeamt gemeldet werden müssen, benötigen wir einen offiziellen Nachweis über die Existenz der Firma sowie deren unterschriftsberechtigten Personen. Dies kann zum Beispiel durch einen Gesellschaftsvertrag, Kopfbogen, Bestätigung über die Zahlung von Umsatzsteuer oder ähnliches erfolgen.

Achten Sie bitte auch auf Ihre elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)!
Für Zulassungen muss zwischen sogenannten juristischen Personen und rechtsfähigen Vereinigungen unterschieden werden.
Bei juristischen Personen wird auf den Firmennamen zugelassen; Vereinigungen werden auf den Namen des Geschäftsführers zugelassen mit dem Zusatz des Firmennamens. Dementsprechend müssen auch die elektronischen Versicherungsbestätigungen erstellt werden.

Juristische Personen sind z.B.: AG, GmbH, UG, e.V., eG, KGaA
Vereinigungen sind z.B.: GmbH & Co. KG, KG, nicht eingetragene GbR, OHG, PartG

Wird z.B. eine GmbH & Co. KG von einer VerwaltungsGmbH vertreten, findet eine Zulassung auf die VerwaltungsGmbH statt. Der Firmenname der GmbH & Co. KG wird nur als Zusatz erfasst


Minderjährige Fahrzeughalter

Soll das Fahrzeug auf einen minderjährigen Fahrzeughalter zugelassen werden, müssen beide Elternteile ihr Einverständnis hierzu mitteilen. Dies geschieht entweder vor Ort oder per formlosen Schreiben. In diesem Fall müssen die Originale oder gut lesbare Kopien der Personalausweise vorgelegt werden.
Sollte nur ein Elternteil erziehungsberechtigt sein, ist ein Nachweis hierüber vorzulegen. Diesen Nachweis kann Ihnen zum Beispiel das zuständige Jugendamt ausstellen.


Rote Händler- und Oldtimerkennzeichen

Rote Kennzeichen dürfen nur zuverlässigen Personen zugeteilt werden. Um die Zuverlässigkeit im Voraus zu prüfen, müssen Sie uns folgende Unterlagen vorlegen:

Von der Verbandsgemeinde

  • Selbst geschriebener (formloser) Antrag auf die Zuteilung eines roten Kennzeichens (Händler oder Oldtimer) zu stellen bei der Verbandsgemeinde
  • Stellungnahme der Verbandsgemeinde zur Person
  • Stellungnahme der Verbandsgemeindekasse zu Gebührenrückständen
  • Polizeiliches Führungszeugnis

Vom Finanzamt

  • Stellungnahme des Finanzamts über eventuelle Gebührenrückstände und deren regelmäßige Zahlung

Von der Zulassungsbehörde bzw. der Führerscheinstelle

  • Auskunft aus dem Verkehrszentralregister. Kann bei vorhandenen Punkten ca. zwei Wochen dauern

Von Ihnen

  • elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer) für rote Kennzeichen
  • Bank- oder EC-Karte; Alternativ ein vollständig ausgefülltes SEPA-Lastschriftmandat von unserer Seite
  • Personalausweis oder alternativ der Reisepass mit Meldebscheinigung (gültig drei Monate)

zusätzlich bei Händlerkennzeichen

  • Gewerbeanmeldung für KFZ Händler, KFZ Werkstätten, KFZ Teilehersteller, KFZ Hersteller oder Hersteller von zulassungspflichtigen Anhängern

zusätzlich bei Oldtimerkennzeichen

  • Abnahme nach §23 StVZO (Oldtimerabnahme) von einer Prüforganisation oder Fahrzeugpapiere die bereits ein "H" hinter dem Kennzeichen eingetragen haben
  • Die betroffenen Fahrzeuge müssen vorher abgemeldet sein oder werden!

Rechnen Sie mit Gebühren in Höhe von ca. 200 Euro mit den Kennzeichenschildern.

Wir bitten Sie darum vorher einen Termin bei uns zu vereinbaren um einen flüssigen Ablauf zu gewährleisten, doppelte Wege zu sparen und die Wartezeiten kurz zu halten.