Existenzsichernde Leistungen

Gemäß des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland soll jeder ein menschenwürdiges Leben führen können. Der zu berücksichtigende Bedarf kann sich aus folgenden Leistungen zusammensetzen:

  • Hilfe zum Lebensunterhalt
    für nicht erwerbsfähige, hilfebedürftige Personen (bis zu 67 Jahren) mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
    für ältere und dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen (mind. 18 Jahre) mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland
  • Grundsicherung für Arbeitssuchende (Bürgergeld)
    für erwerbsfähige, hilfebedürftige Personen (15-67 Jahre) mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland
  • Hilfe in anderen Lebenslagen
    für Personen in besonderen Lebenssituationen (u.a. Weiterführung des Haushalts, Blindenhilfe)

Im Rahmen dieser Leistungen sind die wirtschaftlichen Verhältnisse der antragstellenden Personen, sowie ggfs. der Personen der Haushaltsgemeinschaft, zu berücksichtigen.


Zuständige Stellen

Die Ausführung der Aufgaben der Hilfe zum Lebensunterhalt, sowie der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII ist an die örtlichen Kommunen delegiert. 

Demnach ist ein Antrag bei der für Ihren Wohnort zuständigen Kommunalverwaltung zu stellen:

Sollten Sie laufende Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX erhalten, ist der Landkreis Bad Kreuznach für die Gewährung von Leistungen der Grundsicherung zuständig.​​​​​​​

 


Für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Bürgergeld) ist das Jobcenter Bad Kreuznach mit folgenden Geschäftsstellen zuständig:

Bedarfe im Rahmen der Leistungsberechnung

Der zu berücksichtigende Bedarf setzt sich aus folgenden Leistungen zusammen:

  • Regelsatz
    für Aufwendungen des alltäglichen Lebens (u.a. Ernährung, Kleidung, Bildung)
  • Mehrbedarf
    ggfs. für kostenaufwändige Ernährung oder Merkzeichen „G“ auf dem Schwerbehindertenausweis
  • Kosten der Unterkunft    
    in angemessener Höhe, diesbezüglich wird auf unsere Bearbeitungshinweise verwiesen
  • Beiträge zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung
    in angemessener Höhe
     

Ihrem daraus resultierenden Bedarf werden Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse entgegen gestellt, woraus sich die letztliche Höhe der Leistung ergibt:

           Bedarf          -          Einkommen          =          Leistung

Neben den laufenden, monatlichen Leistungen kommen noch einmalige Leistungen für Erstausstattungen oder Heizkostenbeihilfen, sowie ergänzende Darlehen in Betracht.


Sollten Sie weitergehende Fragen haben oder generelle Auskünfte benötigen, stehen Ihnen die Ansprechpartner unseres Hauses gerne zur Verfügung:

Existenzsichernde Leistungen

  • Herr Jonas Stellwagen
    Tel.: 0671 803-1417
    Fax: 0671 803-2417
    E-Mail senden

Bürgergeld

  • Frau Nadia Winterland
    Tel.: 0671 803-1401
    Fax: 0671 803-2401
    E-Mail senden​​​​​​​

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