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verantwortlicher Diensteanbieter (§ 5 TMG und § 55 RStV) für www.kreis-badkreuznach.de ist der Landkreis Bad Kreuznach, vertreten durch Landrätin Bettina Dickes

Salinenstraße 47
55543 Bad Kreuznach
Tel. 0671-803-0
Fax 0671-803-1249

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Weitere Möglichkeiten der Kontaktaufnahme (beachten Sie hierzu bitte unbedingt die u.s. Ausführungen unter „Elektronische Kommunikation mit der Kreisverwaltung Bad Kreuznach“):
Kontaktaufnahme über die VPS: kreis-badkreuznach@poststelle.rlp.de
Kontaktaufnahme über De-Mail: post@kreis-badkreuznach.de-mail.de

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Elektronische Kommunikation mit der Kreisverwaltung Bad Kreuznach

1.         Zugangseröffnung für die elektronische Kommunikation

1.1       Grundlagen

Die Kreisverwaltung Bad Kreuznach bietet Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation an. Für den Bereich der Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG Rheinland-Pfalz). Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat. Die Kreisverwaltung Bad Kreuznach eröffnet diesen Zugang nach Maßgabe der folgenden Rahmenbedingungen. Diese gelten nur für die Kommunikation mit der Kreisverwaltung Bad Kreuznach und gelten nicht für Verweise auf Angebote von Dritten, wie zum Beispiel anderen Behörden. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen formfreien Vorgängen und formgebundenen Vorgängen, für die das jeweilige Gesetz eine bestimmte Form vorschreibt (beispielsweise Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift). Es werden folgende Verfahren zur elektronischen Ersetzung der Schriftform zugelassen, die eine formgebundene Kommunikation ermöglichen, § 3a Elektronische Kommunikation, Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG): Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung der Person des Signaturschlüsselinhabers nicht unmittelbar durch die Behörde ermöglicht, ist nicht zulässig.

Die Schriftform kann auch ersetzt werden

- durch unmittelbare Abgabe der Erklärung in einem elektronischen Formular, das von der Behörde in einem Eingabegerät oder über öffentlich zugängliche Netze zur Verfügung gestellt wird;

- bei Anträgen und Anzeigen durch Versendung eines elektronischen Dokuments an die Behörde mit der Versandart nach § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes;

- bei elektronischen Verwaltungsakten oder sonstigen elektronischen Dokumenten der Behörden durch Versendung einer De-Mail-Nachricht nach § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes, bei der die Bestätigung des akkreditierten Diensteanbieters die erlassende Behörde als Nutzer des De-Mail-Kontos erkennen lässt;

Unsere Verwaltung unterstützt als zugelassene Varianten zur formgebundenen verschlüsselten elektronischen Kommunikation, die Übersendung nach dem De-Mail-Gesetz sowie die Einreichung über die Virtuelle Poststelle (VPS) im Nutzerkonto Rheinland-Pfalz unter Einsatz einer qualifizierten elektronischen Signatur. Details hierzu finden sich unter 2.3.1. und 2.3.2.

1.2       Allgemeine Hinweise

Für eine Bearbeitung Ihrer E-Mail ist die vollständige Angabe Ihres Namens und einer zustellfähigen postalischen Anschrift erforderlich. Wurde eine elektronische formfreie oder formgebundene Kommunikation eröffnet, geht die Kreisverwaltung Bad Kreuznach davon aus, dass die gesamte Kommunikation in Bezug auf Ihr aktuelles Anliegen auf elektronischem Weg stattfinden kann, sofern Rechtsvorschriften dem nicht entgegenstehen. Mitteilungen der Kreisverwaltung Bad Kreuznach an Sie werden dann an die E-Mail-Adresse gesendet, von der aus Sie die Kommunikation eröffnet haben. Bitte senden Sie der Kreisverwaltung Bad Kreuznach keine elektronischen Nachrichten (E-Mails), deren eigentlicher Inhalt erst über einen Link von einer Internetseite abgeholt oder heruntergeladen werden muss. Diese häufig umgangssprachlich als „Einschreiben per E-Mail“ bezeichneten Nachrichten werden aus Sicherheitsgründen von der Kreisverwaltung Bad Kreuznach nicht abgerufen. Abgesehen davon stellt ein „Einschreiben per E-Mail“ keine rechtlich verbindliche Zustellung dar; es entspricht nicht der Zustellung durch die Post mittels eines eingeschriebenen Briefs.

1.3 Unterstützte Dateiformate

Die folgenden Dateiformate für die rechtsverbindliche formfreie und formgebundene elektronische Kommunikation werden von der Kreisverwaltung Bad Kreuznach unterstützt:

.rtf / .doc / .docx / .xls / .xlsx / .pdf / .txt / .gif / .jpg / .tif / .bmp

E-Mails dürfen eine Dateigröße von 5 Megabyte inklusive Dateianhängen nicht überschreiten.

Folgende E-Mails werden nicht entgegengenommen: E-Mails mit abweichenden Dateiformaten; E-Mails, die einen Virus oder sonstige Schadsoftware oder Dateien enthalten, die mit einem unbekannten Kennwort versehen sind, die als ausführbare Dateien (z.B. *.exe, *.bat) angehängt wurden oder die automatisierten Abläufe oder Programmierungen (z.B. Makros) beinhalten. E-Mails mit kommerziellen Absichten (SPAM-Mails) werden ebenfalls nicht angenommen. In allen genannten Fällen erhalten Sie von der Kreisverwaltung Bad Kreuznach keine weitere Mitteilung.

2.         Arten der elektronischen Kommunikation mit der Kreisverwaltung Bad Kreuznach

2.1       Formfreie unverschlüsselte elektronische Kommunikation

Für Vorgänge oder Anfragen, die keiner eigenhändigen Unterschrift bedürfen, ist keine qualifizierte elektronische Signatur nötig. Für unverbindliche Anfragen und Mitteilungen stehen Ihnen sowohl unsere zentrale E-Mail-Adresse post@kreis-badkreuznach.de sowie die persönlichen E-Mail-Adressen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung.

2.2       Formfreie verschlüsselte elektronische Kommunikation

2.2.1    Virtuelle Poststelle (VPS)

Wenn Sie sicher gehen wollen, dass Ihre Nachricht die Kreisverwaltung Bad Kreuznach erreicht, können Sie sich als Benutzerin oder Benutzer kostenlos bei der Virtuellen Poststelle (VPS) im Nutzerkonto Rheinland-Pfalz registrieren (https://nutzerkonto.service.rlp.de) und Nachrichten über die VPS versenden. Dies gilt auch für rechtsunverbindliche Nachrichten. Zur Registrierung mit eID wählen Sie bitte unter nutzerkonto.service.rlp.de den Menüeintrag „...Registrieren mit neuem Personalausweis“ und zur Registrierung ohne eID den Text „Jetzt registrieren“ an und folgen den jeweiligen Anweisungen. Bei der Registrierung werden Ihre Adressdaten erfasst. Die VPS übermittelt Ihnen sodann einen Aktivierungslink an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse. Eine entsprechende Registrierungsanleitung finden Sie unter

https://ldi.rlp.de/de/service/downloads/frei-zugaenglicher-bereich/nutzerkonto-rheinland-pfalz/. Eine Versendung von Nachrichten an die Kreisverwaltung Bad Kreuznach als registrierte Benutzerin oder als registrierter Benutzer hat für Sie den Vorteil, dass Sie eine detaillierte technische Übermittlungsbestätigung (Laufzettel) erhalten und die Sicherheit während der Datenübermittlung gewährleistet ist. Das Gleiche gilt, wenn Sie die Rückantwort von der Kreisverwaltung Bad Kreuznach anstelle der einfachen Übertragung über das Internet mittels einer gegen fremde Einsichtnahme geschützten Datenübertragung erhalten wollen. Die Virtuelle Poststelle regelt ebenso wie beim traditionellen Postweg die sichere und nachvollziehbare Kommunikation, nur eben auf elektronischem Weg.  Selbstverständlich muss der gesamte elektronische Datenaustausch auch rechtsverbindlich möglich sein. Die Kernelemente der Virtuellen Poststelle sind der Umgang mit verschlüsselten und signierten Nachrichten, die über verschiedene Protokolle empfangen werden. Für die formfreie verschlüsselte Kommunikation steht Ihnen folgende E-Mail-Adresse der Virtuellen Poststelle (VPS) zur Verfügung:
kreis-badkreuznach@poststelle.rlp.de

Weitere Hinweise zur VPS finden Sie unter: ldi.rlp.de/de/kompetenzen/anwendungen/rlp-middleware/ sowie in den Nutzungsbedingungen zum Nutzerkonto unter den Gliederungspunkten „Postfach“ und „Ergänzungen zur Funktion „Postfach“ – Zugangseröffnung gem. § 1 Landesverwaltungsverfahrensgesetz in Verbindung mit § 3a Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz“, die Sie unter nutzerkonto.service.rlp.de/public/start.html: aufrufen können.

2.2.2    SecureMail

Der kostenfreie Dienst „SecureMail“ ermöglicht die verschlüsselte, DSGVO-konforme E-Mail-Kommunikation mit der Kreisverwaltung Bad Kreuznach. Zur Nutzung des Dienstes ist eine erstmalige Anmeldung unter dem folgenden Link notwendig:
https://securemail.kreis-kh.de/web.app

2.3       Formgebunde verschlüsselte elektronische Kommunikation

Die elektronische Kommunikation mit der Kreisverwaltung Bad Kreuznach erfolgt grundsätzlich formfrei mit einfacher E-Mail, sofern nicht ausnahmsweise eine Schriftform von Dokumenten gesetzlich angeordnet ist. Wenn die Schriftform vorgeschrieben ist, kann sie durch die formgebundene elektronische Kommunikation ersetzt werden, soweit Sonderregelungen dies nicht ausschließen (z.B. durch Formulierungen wie „die elektronische Form ist ausgeschlossen“ oder „§ 3a VwVfG findet keine Anwendung“). Dies sind Vorgänge, die zur Bearbeitung in Papierform eine eigenhändige Unterschrift voraussetzen - beziehungsweise Rechtsfristen in Gang setzen - (z. B. Schreiben wie Widersprüche und viele Anträge).

2.3.1 Übersendung nach dem De-Mail-Gesetz

Die Einreichung einer De-Mail-Nachricht ersetzt die Schriftform und ist von der Kreisverwaltung Bad Kreuznach zugelassen.

Die Versendung eines elektronischen Dokuments an die Behörde kann mit der Versandart nach § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes bzw. bei elektronischen Verwaltungsakten oder sonstigen elektronischen Dokumenten der Behörden durch Versendung einer De-Mail-Nachricht nach § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes, bei der die Bestätigung des akkreditierten Diensteanbieters die erlassende Behörde als Nutzer des De-Mail-Kontos erkennen lässt, erfolgen; § 3a Abs. 2 Nr. 2, 3 VwVfG.

Erklärung: De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen. Denn jeder Nutzer muss sich vor Eröffnung seines De-Mail-Kontos, das nur von ihm genutzt werden kann, bei dem Anbieter seiner Wahl ausweisen. Mit De-Mail kann man verbindlich Rechtsgeschäfte abschließen. De-Mail bietet zusätzliche Sicherheit, denn die bei der herkömmlichen E-Mail fehlende Nachweisbarkeit des Eingangs ist mit der Nutzung von De-Mail möglich. Unter Verwendung der (durch den De-Mail-Anbieter) qualifiziert elektronisch signierten Versand- und Eingangsbestätigungen können sowohl Sender als auch Empfänger nachweisen, dass eine Nachricht versendet wurde oder eingegangen ist. Die elektronische Signatur des De-Mail-Anbieters ersetzt hierbei die Signatur des De-Mail-Nutzers. §§ 17, 18 des De-Mail-Gesetzes sehen vor, dass die De-Mail-Anbieter im Rahmen einer Akkreditierung durch die zuständige Behörde (gemäß § 2 des De-Mail-Gesetzes das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)) u.a. die Umsetzung technischer und organisatorischer Maßnahmen nachweisen müssen, die zum Beispiel den internen oder externen Zugriff auf die Daten durch Unberechtigte verhindern.

Nach § 21 De-Mail-Gesetz hat das BSI als zuständige Behörde die Namen der akkreditierten Diensteanbieter zu veröffentlichen. Dazu sind neben der Akkreditierungs-ID auch die jeweiligen akkreditierten Dienste, die Kennzeichnungen der hierfür genutzten Domänen sowie die Gültigkeitsdauer der Akkreditierung, die nach § 17 Abs. 3 De-Mail-Gesetz alle drei Jahre zu erneuern ist, aufgeführt. Wenn in der absenderbestätigten De-Mail Dateien angehängt sind, bezieht sich die qualifizierte elektronische Signatur auch auf diese, § 5 Abs. 5 S. 3 Hs.2 De-Mail-Gesetz. Bitte beachten Sie, dass für die absenderbestätigte De-Mail keine pseudonyme De-Mail-Adresse verwendet werden kann, § 5 Abs. 5 S. 6 De-Mail-Gesetz.

Über De-Mail ist die Kreisverwaltung Bad Kreuznach elektronisch sicher und vertraulich zu erreichen. Die De-Mail-Adresse der Kreisverwaltung Bad Kreuznach lautet:
post@kreis-badkreuznach.de-mail.de

2.3.2    Übersendung durch Nutzung der Virtuellen Poststelle (VPS) im Nutzerkonto Rheinland-Pfalz unter Einsatz einer qualifizierten elektronischen Signatur

Zur Nutzung der Virtuellen Poststelle (VPS) bedarf es einer Zugangseröffnung im Nutzerkonto Rheinland-Pfalz. Hierzu ist zunächst die Eröffnung eines Nutzerkontos unter der Adresse https://nutzerkonto.service.rlp.de/public/start.html?oe=00.00 erforderlich. Eine Anleitung zur Registrierung im Nutzerkonto Rheinland-Pfalz findet sich unter der Adresse https://ldi.rlp.de/de/service/downloads/frei-zugaenglicher-bereich/nutzerkonto-rheinland-pfalz/.

Beachten Sie neben den unter 2.2.1 getroffenen Aussagen, dass zur Erstellung einer qualifizierten elektronischen Signatur weiterhin eine zugelassene Signaturkarte, ebenso ein Kartenlesegerät sowie eine Signatursoftware benötigt werden.

3.         Ansprechpartner

Haben Sie Fragen zur elektronischen Kommunikation mit der Kreisverwaltung Bad Kreuznach, so steht Ihnen bei Fragen Herr Marco Tief unter der Rufnummer 0671 / 803-1223 bzw. unter der E-Mail-Adresse marco.tief@kreis-badkreuznach.de zur Verfügung.

4.         Rechtliche Hinweise

Die Kreisverwaltung Bad Kreuznach übernimmt keine Gewähr dafür, dass das System zur Entgegennahme der von Ihnen übermittelten elektronischen Nachrichten technisch stets zur Verfügung steht. Schadensersatzansprüche gegen die Kreisverwaltung Bad Kreuznach sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. Für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gelten die allgemeinen datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

5.         EU-Dienstleistungsrichtlinie - Einheitlicher Ansprechpartner

Im Rahmen der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt vom 12.12.2006, steht Ihnen seit dem 01.01.2010 der sog. „Einheitliche Ansprechpartner“ (EAP) zur Verfügung. Im Allgemeinen sollen durch die EU-Dienstleistungsrichtlinie die Hindernisse im grenzübergreifenden Handel von Dienstleistungen innerhalb der Europäischen Union beseitigt und die Dienstleistungswirtschaft gefördert werden. Aufgabe des EAP als reiner Verfahrensmittler ist es zu informieren, zu beraten und sich aktiv darum zu kümmern, dass Unternehmen eine Reihe von behördlichen Genehmigungen und Erlaubnissen zügig und ohne bürokratischen Aufwand erhalten. Des Weiteren koordiniert er eine Reihe von Verfahren und überwacht die Fristeinhaltung. Die Zuständigkeit und somit die fachliche Beratung für das jeweilige Verfahren verbleibt bei der entsprechenden Behörde, welche eng mit dem EAP zusammenarbeitet. Die Inanspruchnahme des EAP ist für Sie freiwillig und kostenlos. Es steht Ihnen daher jederzeit frei, sich an den EAP oder die jeweils zuständige Behörde selbst zu wenden oder für die Kontaktaufnahme zwischen diesen Stellen beliebig zu wechseln. In Rheinland-Pfalz wird die Aufgabe des EAP von den Struktur- und Genehmigungsdirektionen Nord und Süd (SGD) wahrgenommen. Die Kreisverwaltung Bad Kreuznach hat für die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation über das Portal des EAP www.eap.rlp.de eine E-Mail-Adresse für Angelegenheiten eingerichtet, welche die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie betreffen.

Weitere Informationen und den Zugang zum EAP finden Sie hier:

https://nutzerkonto.service.rlp.de
www.eap.rlp.de