Allgemeine Bekanntmachungen der Kreisverwaltung Bad Kreuznach

Hier finden Sie allgemeingültige, öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Bad Kreuznach.


Rechtsverordnung zur Aufhebung der Denkmalzone „Siedlung Herlesweiden“

Rechtsverordnung der Kreisverwaltung Bad Kreuznach als untere Denkmalschutzbehörde zur Aufhebung einer Denkmalzone gemäß §§ 5 und 8 des Denkmalschutzgesetzes von Rheinland-Pfalz (DSchG)

Aufgrund des § 8 Abs. 7 in Verbindung mit § 8 Abs. 3 Nr. 1 in Verbindung mit § 8 Abs. 4 in Verbindung mit § 24 Abs. 3 in Verbindung mit § 24 Abs. 2 Nr. 3 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) von Rheinland-Pfalz vom 23. März 1978 (GVBl. S. 159), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. November 2008 (GVBl. S. 301) erlässt der Landkreis Bad Kreuznach im Benehmen mit der Denkmalfachbehörde, der Generaldirektion Kulturelles Erbe, Direktion Landesdenkmalpflege, folgende Verordnung:

§ 1 Aufhebung der Rechtsverordnung
Die Rechtsverordnung des Landkreises Bad Kreuznach vom 14. Juni 2005 über die Unterschutzstellung der Denkmalzone „Siedlung Herlesweiden“ wird aufgehoben.

§ 2 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Bad Kreuznach, den 29.01.2024
Kreisverwaltung Bad Kreuznach
- Untere Denkmalschutzbehörde –
Dickes Landrätin


Gemeinsame öffentliche Bekanntmachung der Kreisverwaltung Bad Kreuznach und der Verbandsgemeinde Rüdesheim

Der Landkreis Bad Kreuznach und die Verbandsgemeinde Rüdesheim haben eine Zweckvereinbarung über die Durchführung von IT-Dienstleistungen für die Grundschule Wallhausen durch die Schul-IT der Kreisverwaltung Bad Kreuznach abgeschlossen. Die o.a. Zweckvereinbarung vom 21.03./08.05.2023 wurde von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier mit Schreiben vom 13.06.2023 gemäß § 12 Abs. 2 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit genehmigt und wird hiermit öffentlich bekannt gemacht:

  • Den vollständigen Text können Sie hier herunterladen (PDF-Datei).

Bad Kreuznach, den 26.06.2023

gez.                                                                gez.

Bettina Dickes                                                Markus Lüttger

Landrätin                                                       Bürgermeister


Offenlegung der Vorschlagslisten für die Jugendschöffen der Amtsgerichtsbezirke Bad Kreuznach und Bad Sobernheim für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028

Die Vorschlagslisten des Kreisjugendhilfeausschusses für die Jugendschöffen der Amtsgerichtsbezirke Bad Kreuznach und Bad Sobernheim für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 liegen in der Zeit vom
17. Juli 2023 bis 21. Juli 2023
eine Woche im Bürgerbüro der Kreisverwaltung Bad Kreuznach während der Öffnungszeiten
montags bis freitags vormittags: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
montags und dienstags nachmittags: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
donnerstags nachmittags: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
zur Einsicht aus.
Gegen die Vorschlagslisten kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder auch zur Niederschrift mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in den Vorschlagslisten Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.
Kreisverwaltung Bad Kreuznach, den 06. Juli 2023
Bettina Dickes, Landrätin


Amtliche/Öffentliche Bekanntmachung des Landkreises Bad Kreuznach - Auflösung der Erhebungsstelle des Zensus 2022

Die bei der Kreisverwaltung Bad Kreuznach zur Durchführung des Zensus 2022 seit dem 01. September 2021 eingerichtete Erhebungsstelle wird gemäß § 3 Absatz 5 des Landesgesetzes zur Ausführung des Zensusgesetzes 2022 vom 03. Februar 2021 (GVBl. S. 61) nach Erledigung ihrer Aufgaben und im Einvernehmen mit dem Statistischen Landesamt Rheinland-Pfalz mit Wirkung vom 01.02.2023 aufgelöst. Anhängige Verwaltungsverfahren sind nicht vorhanden.
Kreisverwaltung Bad Kreuznach
Bad Kreuznach, den 08.02.2023
Bettina Dickes
Landrätin


Hauptsatzung des Landkreises Bad Kreuznach vom 14.08.2019 geändert durch die Satzung vom 23.05.2022

  • Den vollständigen Text können Sie hier herunterladen (PDF-Datei).

Satzung des Landkreises über die Stiftung für Natur und Umwelt im Landkreis Bad Kreuznach vom 10.01.2019


Richtlinien des Landkreises Bad Kreuznach über die Gewährung von Zuwendungen zu den Baukosten der Kindertagesstätten im Landkreis Bad Kreuznach vom 23.05.2022


Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landkreises Bad Kreuznach durch den Rechnungshof Rheinland-Pfalz

Die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landkreises Bad Kreuznach wurde nach § 57 Landkreisordnung (LKO) i. V. m. § 110 Abs. 5 Gemeindeordnung (GemO) und § 111 Abs. 1 Landeshaushaltsordnung (LHO) durch den Rechnungshof Rheinland-Pfalz geprüft. Das Prüfungsergebnis wurde im Bericht vom 01.02.2022 zusammengefasst. Gemäß § 57 LKO i. V. m. § 110 Abs. 6 GemO liegen der Prüfbericht des Rechnungshofs Rheinland-Pfalz und die Stellungnahme der Verwaltung zu den Prüfungsmitteilungen in der Zeit vom 30.05.- 08.06.2022 im Bürgerbüro der Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Salinenstraße 47, 55543 Bad Kreuznach während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Kreisverwaltung Bad Kreuznach, 27.05.2022
Landrätin Bettina Dickes

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Satzung des Landkreises Bad Kreuznach über die Heranziehung zu einem Kostenbeitrag für die Betreuung in Kindertagespflege vom 14.06.2021


Satzung über die Wahrnehmung von Sozialhilfeaufgaben nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) im Landkreis Bad Kreuznach vom 03.12.2019.

  • Den vollständigen Text können Sie hier herunterladen (PDF-Datei).

Bearbeitungshinweise zur Ermittlung der angemessenen tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung im Sinne von § 22 SGB II und §35 SGB XII im Landkreis Bad Kreuznach

Die Bearbeitungshinweise treten zum 01. Januar 2019 in Kraft und können hier eingesehen werden (PDF-Datei).


Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 62 des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände vom 12.02.1991 (BGBl. I S. 405)

Die Verbandsversammlung des Wasser- und Bodenverbandes Meisenheim III hat in ihrer Sitzung am 16.02.2016 die Auflösung des Verbandes beschlossen.

Den vollständigen Text können Sie hier (PDF-Datei, 202 KB) herunterladen.


Öffentliche Bekanntmachung gem. § 9 Abs. 1 und 2 des Denkmalschutzgesetzes von Rheinland-Pfalz (DSchG)

Der Entwurf der Rechtsverordnung zur über die Festsetzung eines Grabungsschutzgebietes in der Gemarkung Odernheim am Glan „Odernheim Lettweilerweg Römervilla“ gemäß § 22 des Denkmalschutzgesetzes von Rheinland-Pfalz (DSchG) liegt in der Zeit vom 17.10.2016 bis 17.11.2016 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Sobernheim, Rathaus Marktplatz 11, 55566 Bad Sobernheim, 1. OG, Zimmer 29 während der Dienststunden öffentlich zur Einsicht aus.
 

Satzung des Landkreises Bad Kreuznach über die Bildung eines Beirates für Menschen mit Behinderung (Behindertenbeirat) vom 17. September 2015

Der Kreistag hat auf Grund der §§ 17 und 49 b der Landkreisordnung (LKO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 188), zuletzt geändert durch Art. 3 des Landesgesetzes vom 08. Mai 2013 (GVBl. S. 139), BS 2020-2, in seiner Sitzung am 13. Juli 2015 die folgende Satzung beschlossen: