Kommunaler Zweckverband zur Koordinierung und Beratung der Eingliederungshilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in Rheinland-Pfalz (KommZB)
Einladung zur 5. Verbandsversammlung
Die fünfte Sitzung der Verbandsversammlung des Kommunalen Zweckverbandes zur Koordinierung und Beratung der Eingliederungshilfe und der Kinder- und Jugendhilfe (KommZB) findet am Mittwoch, den 14.06.2023, 14:00 Uhr, in der Ludwig-Eckes-Halle, Pariser Str. 151 in 55268 Nieder-Olm, statt. In der Halle stehen nur begrenzte Kapazitäten für die Öffentlichkeit zur Verfügung. Bitte melden Sie sich daher möglichst per Email unter info@kommzb.de oder über Tel. 06131/9264-0 an, um an der Sitzung teilzunehmen.
Tagesordnung
A. Öffentlicher Teil
- Begrüßung
- Genehmigung der Tagesordnung
- Bestimmung des Schriftführers
- Bericht über die Arbeit des KommZB mit Ausblick auf Verwaltungsunterstützung im zweiten Halbjahr 2023
- Fachlicher Bericht
- Bericht über die Verhandlungsstände der Landesrahmenvertragsverhandlungen
- Aussprache zu den Berichten
- Frage an die Öffentlichkeit
- Sonstiges
B. Nichtöffentlicher Teil
C. Information an die Öffentlichkeit
gez. Markus Zwick
Oberbürgermeister
Verbandsvorsteher
Haushaltssatzung
Haushaltssatzung des Kommunalen Zweckverbandes zur Koordinierung und Beratung der Eingliederungshilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in Rheinland-Pfalz (KommZB) für das Jahr 2023 vom 06.12.2022
Die Zweckverbandsversammlung hat aufgrund von § 7 Abs. 1 Nr. 8 des Landesgesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und aufgrund § 95 Gemeindeordnung (GemO) in der derzeit jeweils geltenden Fassung, am 06.12.2022 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2021
Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2021 des Kommunalen Zweckverbands zur Koordinierung und Beratung der Eingliederungshilfe und der Kinder- und Jugendhilfe (KommZB) und Erteilung der Entlastung
Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 06. Dezember 2022 den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen.
Die Verbandsversammlung erteilt dem Verbandsvorsteher und dem stellvertretenden Verbandsvorsteher Entlastung für das Haushaltsjahr 2021.
Die Verbandsversammlung folgt damit der Empfehlung des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, welches nach Abschluss seiner Prüfung festgestellt hat, dass
- der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Zweckverbands unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung für Gemeinden vermittelt.
- sich Beanstandungen bzw. Feststellungen nicht ergeben haben.
Der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht und dem Beteiligungsbericht sowie die Prüfberichte des Rechnungsprüfungsausschusses und des Rechnungsprüfungsamtes liegen gemäß § 114 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Zeit von Mittwoch, dem 1. März 2023 bis einschließlich Donnerstag, dem 9. März 2023 während der allgemeinen Bürozeiten des KommZB in 55118 Mainz, Hindenburgstraße 32, zur Einsichtnahme öffentlich aus. Aufgrund der aktuellen Situation wird allerdings um eine vorherige Terminvereinbarung gebeten (Tel.: 06131 / 9264-0, E-Mail: info@kommzb.de). Die jeweils geltenden Regelungen bzgl. des Infektionsschutzes, Tragen von FFP2-Masken oder andere Maßnahmen, die zum Zeitpunkt der Einsichtnahme bei Verwaltungsbehörden in Mainz gelten, sind auch beim KommZB einzuhalten.
Mainz, den 18.01.2023
gez. Markus Zwick
Verbandsvorsteher
Nachtragshaushaltssatzung
Nachtragshaushaltssatzung des Kommunalen Zweckverbandes zur Koordinierung und Beratung der Eingliederungshilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in Rheinland-Pfalz (KommZB) für das Jahr 2022 vom 30.11.2021 mit Korrektur vom 28.02.2022
Die Zweckverbandsversammlung hat aufgrund von § 7 Abs. 1 Nr. 8 des Landesgesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und aufgrund § 95 Gemeindeordnung (GemO) in der derzeit jeweils geltenden Fassung, am 30.11.2021 und im Umlaufverfahren nach § 35 Abs. 3 GemO folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Verbandsversammlung des Kommunalen Zweckverbandes zur Koordinierung und Beratung der Eingliederungshilfe und der Kinder- und Jugendhilfe (KommZB)
Einladung zur Verbandsversammlung
Die Verbandsversammlung des Kommunalen Zweckverbandes zur Koordinierung und Beratung der Eingliederungshilfe und der Kinder- und Jugendhilfe (KommZB) findet am Dienstag, den 19.07.2022, 17:00 Uhr, in der Ludwig-Eckes-Halle, Pariser Str. 151, 55268 Nieder-Olm, statt. Zum Zeitpunkt der Einladung gelten keine besonderen pandemiebedingten Vorschriften zum Gesundheitsschutz. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig selbst über pandemiebedingte Veränderungen. Bitte tragen Sie vorsorglich einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz oder eine FFP2-Maske. Bitte melden Sie sich aus organisatorischen Gründen möglichst über Tel. 06131/9264-0 an, um an der Sitzung teilzunehmen.
Tagesordnung
A. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung und Begrüßung durch den Verbandsvorsteher
2. Genehmigung der Tagesordnung
3. Vorschlag und Bestimmung der Stimmzählkommission
4. Vorschlag und Bestimmung des:r Schriftführer:in
5. Berichte über die Arbeit des KommZB
6. Aussprache zu den Berichten
7. Frage an die Öffentlichkeit
8. Aussprache und Beschluss über Rückzahlung des Restes der Gründungsumlage
9. Aussprache und Beschluss über Nachtragshaushalt mit Anlagen und Stellenplan
10. Sonstiges
B. Nichtöffentlicher Teil (Personalangelegenheiten)
Im Nachgang zur Sitzung wird eine Pressemitteilung erfolgen. Informationen stehen unter www.kommzb.de zur Verfügung.
Mainz, den 08.06.2022
gez. OB Michael Ebling, Verbandsvorsteher
Vollzug des § 7 Abs. 1 S. 1 Ziff. 8 KomZG des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) in Verbindung mit § 97 Abs. 1 und 3 der Gemeindeordnung (GemO) Rheinland-Pfalz
Haushaltssatzung des Kommunalen Zweckverbandes zur Koordinierung und Beratung der Eingliederungshilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in Rheinland-Pfalz (KommZB) für das Jahr 2021 vom 25.06.2021
Feststellung der Verbandsordnung des Zweckverbands zur Koordinierung der Eingliederungs- und der Kinder- und Jugendhilfe in Rheinland-Pfalz (KommZB)
Vollzug des § 7 Abs. 1 S. 1 Ziff. 8 KomZG des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) in Verbindung mit § 97 Abs. 1 und 3 der Gemeindeordnung (GemO) Rheinland-Pfalz
Bekanntmachung einer Zweckvereinbarung
Die Stadt Bad Kreuznach, vertreten durch die Oberbürgermeisterin, die Stadt Worms, vertreten durch den Oberbürgermeister, der Landkreis Alzey-Worms, vertreten durch den Landrat, sowie der Landkreis Bad Kreuznach, vertreten durch den Landrat, und der Landkreis Mainz-Bingen, vertreten durch den Landrat schließen auf der Grundlage der §§ 1, 12 und 13 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22.12.1982 (GVBl. 1982, S. 476), sowie der §§ 42 (bezogen auf den Personenkreis der unbegleiteten minderjährigen Ausländer), 42a, 88a und 69 Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. 06. 1990, BGBl. I S.1163), i.V.m. § 2 des Landesgesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AGKJHG) vom 21.12.1993, (GVBl. 1993 S. 632), sowie des § 3 der Landesverordnung über das Verfahren zur landesinternen Verteilung unbegleiteter ausländischer Kinder und Jugendlicher vom 25.01.2017 (GVBl. 2017 S. 23) in der jeweils gültigen Fassung nachfolgende Zweckvereinbarung:
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