Adpotionsvermittlungsstelle
Der gesetzliche Handlungsauftrag besteht darin, zum Wohl des betroffenen Kindes geeignete Eltern zu suchen. Für Kinder, die nicht bei ihren leiblichen Eltern leben können, stellt die Adoption eine Möglichkeit dar, unter den förderlichen Entwicklungsbedingungen einer Familie aufzuwachsen.
Die Adoptionsvermittlung obliegt ausschließlich den Adoptionsvermittlungsstellen der Jugendämter, der Landesjugendämter und sonstiger zur Adoptionsvermittlung anerkannter Organisationen. Beim Kreisjugendamt Bad Kreuznach ist eine solche Adoptionsvermittlungsstelle eingerichtet. Bitte nehmen Sie bei Fragen Kontakt zu uns aus!
Ein umfangreiches Informationsangebot finden Sie auch online auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend. Hier klicken!
Ihre Ansprechpartner:
- Frau Sigrun Eschmann
Tel.: 0671 803-1551
Fax: 0671 803-1548
E-Mail senden - Frau Alexandra Herzog
Tel.: 0671 803-1523
Fax: 0671 803-1548
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