Adpotionsvermittlungsstelle
Der gesetzliche Handlungsauftrag besteht darin, zum Wohl des betroffenen Kindes geeignete Eltern zu suchen. Für Kinder, die nicht bei ihren leiblichen Eltern leben können, stellt die Adoption eine Möglichkeit dar, unter den förderlichen Entwicklungsbedingungen einer Familie aufzuwachsen.
Die Adoptionsvermittlung obliegt ausschließlich den Adoptionsvermittlungsstellen der Jugendämter, der Landesjugendämter und sonstiger zur Adoptionsvermittlung anerkannter Organisationen. Beim Kreisjugendamt Bad Kreuznach ist eine solche Adoptionsvermittlungsstelle eingerichtet. Bitte nehmen Sie bei Fragen Kontakt zu uns aus!
Ein umfangreiches Informationsangebot finden Sie auch online auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend. Hier klicken!
Ihre Ansprechpartner:
- Frau Victoria Sesterheim
- Frau Alexandra Herzog
Erreichbarkeit über das Sekretariat Soziale Dienste
Tel.: 0671 803-1598
Fax: 0671 803-1548
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