Immissionsschutz
Bundes-Immissionsschutzgesetz i.V. mit der Verordnung überVerdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (42. BlmSchV)
Anzeige-/Meldepflichtennach den§§ 10 und 13 der 42. BlmSchV
Betreiber von von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern sind verpflichtet, Neuanlagen, Bestandsanlagen, Änderungen an Anlagen, Anlagenstilllegungen und Setreiberwechsel bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Weiterhin haben die Betreiber, wennbei einer laboruntersuchung eine Überschreitung der Antage genannten Maßnahmenwerte (Legionellen-Konzentration) festgestellt wird, die zuständigen Behörden nach unverzüglich innerhalb einer Frist von vier Wochen zu informieren....
Betreiber der Bestandsanlagen können diese unter nachfolgender Internetadresse elektronisch anzeigen:
Anlagen, die eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung benötigen
Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen, die auf Grund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs in besonderem Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen in Form von Immissionen (Lärm, Staub, Gerüchen, Dämpfen u. ä.) hervorzurufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gefährden, erheblich zu benachteiligen oder erheblich zu belästigen, sowie von ortsfesten Abfallentsorgungsanlagen zur Lagerung oder Behandlung von Abfällen bedürfen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung.
Hierunter fallen z. B. Brecheranlagen, Lackieranlagen, chemische Produktionsanlagen und dergleichen.
Windenergieanlagen
Im Zuge des Ausbaus erneuerbarer Energien kommt der Windenergie mehr und mehr eine erhebliche Bedeutung zu. Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern bedürfen ebenfalls einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung. Zuständig ist, bis auf Altanträge, die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord.
Kleinfeuerungsanlagen, z.B. heimischer Kaminofen
Für den ordnungsgemäßen Betrieb von Kleinfeuerungsanlagen, z. B. dem heimischen Kaminofen sind die Ordnungsämter der Stadt- und Verbandsgemeindeverwaltungen in Zusammenarbeit mit den Bezirksschornsteinfegermeistern zuständig.
Immissionsschutzrechtliche Genehmigungen gemäß Anlage I der Industrieemissionsrichtlinie
Ihre Ansprechpartner
- Herr Willi Kauz
Tel.: 0671 803-1840
Fax: 0671 803-2840
E-Mail senden - Herr Thorsten Knapp
Tel.: 0671 803-1843
Fax: 0671 803-2843
E-Mail senden
Abteilungs-Fax: 0671 803-1848