Amt 3: Sicherheit, Ordnung und Verkehr


Ausländerbehörde, Ordnungsbehörde, Straßenverkehrs- und Kraftfahrzeugzulassungsbehörde, Jagd- und Waffenscheinbehörde, Kommunale Geschwindigkeitsüberwachung und Bekämpfung der Schwarzarbeit

Das Amt 3 der Kreisverwaltung führt unter anderem die Fachaufsicht über die örtlichen Ordnungsbehörden der Städte und Verbandsgemeinden des Landkreises. Darüber hinaus gehört das Erteilen von Kfz-Zulassungen sowie das Fahrerlaubniswesen zu den Aufgaben des Amts 3. Das Ausländer-, Personenstands- und Staatsangehörigkeitsrecht ist ein weiterer wesentlicher Zweig des Ordnungsamts.

Amtsleitung

  • Herr Andreas Schmidt
    Tel.: 0671 803-1300
    Fax: 0671 803-1396
    E-Mail senden
    Außenstelle Industriestraße 38 (2. OG)
    Zimmer: 204

Stellvertretender Amtsleiter

  • Herr Reiner Krebs
    Tel.: 0671 803-1320
    Fax: 0671 803-1396
    E-Mail senden
    Außenstelle Industriestraße 36
    Zimmer: 102

Die Referate des Amts 3

  • 30 Ordnungsbehörde
  • 31 Ausländer-, Personenstands- und Staatsangehörigkeitsrecht
  • 32 Straßenverkehrs- und Kraftfahrzeugzulassungsbehörde

Die Aufgabenbereiche des Amts für Sicherheit, Ordnung und Verkehr

  • Jagdrecht
  • Waffenrecht
  • Versammlungsrecht
  • Kommunale Geschwindigkeitsmessung
  • Bekämpfung der Schwarzarbeit
  • Gewerberecht
  • Vollzug des Zuwanderungsgesetzes
  • Vollzug des Aufenthaltsgesetzes
  • Vertretung des Kreises in Abschiebungsverfahren
  • Einbürgerung
  • Wegerecht
  • Erteilung, Erweiterung Verlängerung; Umschreibung von Fahrerlaubnissen
  • Maßnahmen gegen Mehrfachtäter und Fahranfänger nach StVG u FeV
  • Erteilung von Genehmigungen für Gefahrguttransporte
  • Zulassung, Umschreibung und Abmeldung von KFZ und Anhängern
  • Überprüfung von Mängeln an Fahrzeugen
  • Bearbeitung von Versicherungsanzeigen

Aktuelle Informationen aus Amt 3

Zum Thema Sicherheit & Ordnung allgemein

  • Einwilligung zur Kommunikation mit der Ordnungsbehörde via E-Mail
  • Antrag und Anwendungshinweise für öffentliche Veranstaltungen unter freiem Himmel in Rheinland-Pfalz (In Rheinland-Pfalz müssen geplante öffentliche Veranstaltungen unter freiem Himmel mit mehr als 5.000 Besuchern zeitgleich schriftlich bei der örtlichen Ordnungsbehörde rechtzeitig angezeigt werden (§ 26 Abs. 1 POG). Durch Ausfüllen dieses Formulars zeigen Sie Ihre Veranstaltung der zuständigen Ordnungsbehörde an und stellen damit die notwendigen Informationen zur Ersteinschätzung des Umfangs und Risikopotentials Ihrer geplanten Veranstaltung zur Verfügung)
  • Antrag Kleinfeuerwerk (Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 24 Abs. 1 der Ersten Sprengstoffverordnung für das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II)
  • Antrag Sprengstoff (Erteilung, Änderung oder Verlängerung einer Erlaubnis nach § 27 des Sprengstoffgesetzes)
  • Antrag Unbedenklichkeitsbescheinigung (zur Teilnahme eines Lehrgangs zum Wiederladen von Patronen / Vorderladerschießen / Böllerschießen)

Zum Thema Jagd und Waffen

Zum Thema Verkehr