Amt 3: Sicherheit, Ordnung und Verkehr
Ausländerbehörde, Ordnungsbehörde, Straßenverkehrs- und Kraftfahrzeugzulassungsbehörde, Jagd- und Waffenscheinbehörde, Kommunale Geschwindigkeitsüberwachung und Bekämpfung der Schwarzarbeit
Das Amt 3 der Kreisverwaltung führt unter anderem die Fachaufsicht über die örtlichen Ordnungsbehörden der Städte und Verbandsgemeinden des Landkreises. Darüber hinaus gehört das Erteilen von Kfz-Zulassungen sowie das Fahrerlaubniswesen zu den Aufgaben des Amts 3. Das Ausländer-, Personenstands- und Staatsangehörigkeitsrecht ist ein weiterer wesentlicher Zweig des Ordnungsamts.
Amtsleitung
- Herr Andreas Schmidt
Tel.: 0671 803-1300
Fax: 0671 803-1396
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Außenstelle Industriestraße 38 (2. OG)
Zimmer: 204
Stellvertretender Amtsleiter
- Herr Reiner Krebs
Tel.: 0671 803-1320
Fax: 0671 803-1396
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Außenstelle Industriestraße 36
Zimmer: 102
Die Referate des Amts 3
- 30 Ordnungsbehörde
- 31 Ausländer-, Personenstands- und Staatsangehörigkeitsrecht
- 32 Straßenverkehrs- und Kraftfahrzeugzulassungsbehörde
Die Aufgabenbereiche des Amts für Sicherheit, Ordnung und Verkehr
- Jagdrecht
- Waffenrecht
- Versammlungsrecht
- Kommunale Geschwindigkeitsmessung
- Bekämpfung der Schwarzarbeit
- Gewerberecht
- Vollzug des Zuwanderungsgesetzes
- Vollzug des Aufenthaltsgesetzes
- Vertretung des Kreises in Abschiebungsverfahren
- Einbürgerung
- Wegerecht
- Erteilung, Erweiterung Verlängerung; Umschreibung von Fahrerlaubnissen
- Maßnahmen gegen Mehrfachtäter und Fahranfänger nach StVG u FeV
- Erteilung von Genehmigungen für Gefahrguttransporte
- Zulassung, Umschreibung und Abmeldung von KFZ und Anhängern
- Überprüfung von Mängeln an Fahrzeugen
- Bearbeitung von Versicherungsanzeigen
Aktuelle Informationen aus Amt 3
Zum Thema Sicherheit & Ordnung allgemein
- Einwilligung zur Kommunikation mit der Ordnungsbehörde via E-Mail
- Antrag und Anwendungshinweise für öffentliche Veranstaltungen unter freiem Himmel in Rheinland-Pfalz (In Rheinland-Pfalz müssen geplante öffentliche Veranstaltungen unter freiem Himmel mit mehr als 5.000 Besuchern zeitgleich schriftlich bei der örtlichen Ordnungsbehörde rechtzeitig angezeigt werden (§ 26 Abs. 1 POG). Durch Ausfüllen dieses Formulars zeigen Sie Ihre Veranstaltung der zuständigen Ordnungsbehörde an und stellen damit die notwendigen Informationen zur Ersteinschätzung des Umfangs und Risikopotentials Ihrer geplanten Veranstaltung zur Verfügung)
- Antrag Kleinfeuerwerk (Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 24 Abs. 1 der Ersten Sprengstoffverordnung für das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II)
- Anzeige für das Abbrennen eines Feuerwerks nach § 23 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz für Inhaber einer Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz
- Antrag Sprengstoff (Erteilung, Änderung oder Verlängerung einer Erlaubnis nach § 27 des Sprengstoffgesetzes)
- Antrag auf Unbedenklichkeitsbescheinigung (zur Teilnahme eines Lehrgangs zum Wiederladen von Patronen / Vorderladerschießen / Böllerschießen)