Einbürgerung

Vorgehensweise und Dokumente für die Einbürgerung
Für die Einbürgerung nach §§ 8 und 9 Staatsangehörigkeitsgesetz, also für die Einbürgerung der ausländischen Ehegatten deutscher Staatsbürger, sind folgende Unterlagen und Nachweise erforderlich:
- Nachweis zur Person und zur Staatsangehörigkeit (Pass, Ausweis, Staatsangehörigkeitsnachweis), auch des Ehegatten
- Geburtsurkunde
- bei Eheschließung in Deutschland: beglaubigte Ablichtung des Familienbuchs oder Heiratsurkunde
- bei Eheschließung im Ausland: Heiratsurkunde oder Heiratsbuch
- Scheidungsurteil der früheren Ehe oder Sterbeurkunde des früheren Ehegatten
- ggf. Geburtsurkunde(n) des Kindes bzw. der Kinder
- Einkommensnachweise (Verdienstbescheinigung, letzter Einkommenssteuerbescheid oder Rentenbescheid, Bescheid der Arbeitsagentur ARGE), auch der Familienangehörigen
- tabellarischer Lebenslauf mit Passfoto (nur bei Personen ab 16 Jahren)
- Nachweis Ihrer Deutschkenntnisse (z. B. Abschlusszeugnisse deutscher Schulen, Nachweise über Studien- oder Berufsabschlüsse oder Bescheinigung über ein Sprachdiplom sowie Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs)
- Nachweis über Wohnung (Grundbuchauszug, Kaufvertrag oder Mietvertrag)
Wichtige Hinweise
- alle Unterlagen müssen im Original vorliegen, bei fremdsprachigen Urkunden ist eine Übersetzung beizufügen
- Antrag bitte erst bei der Einreichung unterschreiben
- Geburtsurkunden für alle im Antrag aufgeführten Personen beifügen
- sind im Antrag minderjährige Kinder aufgeführt, müssen beide Eltern unterschreiben
- ist nur ein Elternteil sorgeberechtigt, muss der Sorgerechtsnachweis vorgelegt werden
Anspruch auf Einbürgerung nach 8-jährigem Aufenthalt
Nach § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz besteht nach 8 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt in Deutschland ein Anspruch auf Einbürgerung. Ein Merkblatt hierzu und die notwendigen Unterlagen können Sie sich nachstehend herunterladen.
Ihre Ansprechpartner
- Frau Sandra Mariono
Tel.: 0671 803-1307
Fax: 0671 803-1371
Zimmer: 35a
- Frau Anna-Lena Kron
Tel.: 0671 803-1308
Fax: 0671 803-1371
Zimmer: 35
Gerne können Sie sich auch per E-Mail an unsere Einbürgerungsstelle wenden.
Dokumente zum Download
Zum Thema Einbürgerung
- Die neue Einbürgerungsbroschüre (Stand April 2016)
- Merkblatt zur Einbürgerung (PDF-Datei, Stand: 2021)
- Antrag auf Einbürgerung (PDF-Datei, Stand: 20212)
- Informationsbrief Einbürgerungskampagne Nr. 5 vom März 2015 (PDF-Datei, 244 KB)
- Nettobescheinigung zur Vorlage bei der Einbürgerungsbehörde (PDF-Datei)
- Mietbescheinigung zur Vorlage bei der Einbürgerungsbehörde (PDF-Datei)
Weiterführende Informationen im Internet
Website des Bundesministeriums für Migration und Flüchtlinge
mit Informationen in Deutsch, Englisch, Russisch und Türkisch