Betreuungsbehörde

Im Mittelpunkt der Arbeit der Betreuungsbehörde stehen volljährige Menschen, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen können.

Rechtliche Betreuung - was ist das?

Die rechtliche Betreuung ist eine gesetzliche Vertretung. Die Betreuerin oder der Betreuer vertritt die betroffene Person gerichtlich und außergerichtlich.

Wer ist betroffen?

Volljährige Menschen, die ihre Angelegenheiten aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht besorgen können und nicht durch einen Bevollmächtigten vertreten werden können.

Haben Sie Interesse an einer ehrenamtlichen Betreuung?

Sie wollen etwas Sinnvolles tun? Sich für hilfebedürftige Menschen engagieren? Hilfsbedürftigen eine Brücke bauen, ohne die der Alltag zum unüberwindlichen Hindernis würde? Sie wissen aber nicht, wie Sie es anfangen sollen oder welche Aufgaben damit verbunden sind? Dann möchten Ihnen hier einige Ihrer Fragen zur ehrenamtlichen Betreuungsarbeit beantworten.

Informationen für ehrenamtliche Betreuer und Berufsbetreuer

Wer kann eine Betreuung beantragen oder anregen?

Der Betroffene selbst kann eine Betreuung beantragen, Angehörige, Nachbarn und Behörden können die Betreuung anregen beim:

für die Stadt Bad Kreuznach und die Verbandsgemeinden Bad Kreuznach, Bad Münster am Stein-Ebernburg, Langenlonsheim, Rüdesheim und Stromberg

für die Verbandsgemeinden Bad Sobernheim, Kirn-Land, Meisenheim und die Stadt Kirn


Anerkannte Betreuungsvereine

Die anerkannten und vom Landkreis geförderten Betreuungsvereine

  • werben ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer
  • führen diese in ihre Aufgaben ein, beraten sie, bilden sie fort und ermöglichen ihren Erfahrungsaustausch
  • beraten über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen

AWO Kirn
Hedwigsgärten 2
55606 Kirn
Tel.: 06752 65 52
Fax: 06752 65 64
E-Mail senden

Individuelle Beratung erhalten Sie nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung.

 

Betreuungsverein der Lebenshilfe e. V.
Römerstraße 18-20
55543 Bad Kreuznach
Tel.: 0671 7 63 50
Fax: 0671 8 96 11 74
E-Mail senden

Individuelle Beratung erhalten Sie nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung.

 

Betreuungsverein des Diakonischen Werkes An Nahe und Glan e.V.

Talweg 1
55590 Meisenheim
Tel. 06753-10223
Fax: 06753-4432

Individuelle Beratung erhalten Sie nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung.

 

SKM-Katholischer Verein für soziale Dienste im Kreis Bad Kreuznach e. V.

Breslauer Straße 2
55543 Bad Kreuznach
Tel.: 0671 6 42 07
Fax: 0671 7 51 14
E-Mail senden
Internet: www.skm.bistum-trier.de

Individuelle Beratung erhalten Sie nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung.


Veranstaltungen des Arbeitskreises der Betreuungsvereine in Stadt und Kreis Bad Kreuznach

Informationen zu Veranstaltungen für ehrenamtliche, rechtliche Betreuer*innen, Bevollmächtigte und Interessierte finden Sie hier:

Infoflyer erstes Halbjahr 2024


Eignungskriterien für beruflich tätige Betreuer

Jeder Betreute hat Anspruch auf eine qualifizierte, seinem vom Gericht festgestellten Bedarf entsprechende Betreuung, unabhängig davon, ob diese ehrenamtlich oder beruflich geführt wird. Für ehrenamtliche und für berufsmäßig tätige Betreuer gelten allerdings unterschiedliche Rahmenbedingungen. Die Entwicklung von Eignungskriterien für berufsmäßig tätige Betreuer hat dabei besondere Bedeutung auch für die Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung bei der Begleitung und Beratung ehrenamtlicher Betreuer und Bevollmächtigter durch Betreuungsvereine und Betreuungsbehörden. Die besonderen Anforderungen an beruflich tätige Betreuer können Sie als Berufsbetreuerin/Berufsbetreuer oder als an dieser Tätigkeit Interessierte/r in dem angefügten Anforderungsprofil (PDF-Datei, 175 KB) nachlesen. Weitere Informationen zum Thema “Betreuung als Beruf” erhalten Sie außerdem beim Bundesverband der Berufsbetreuer*innen.


Informationen über Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen

Ausführliche Informationen über Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen, Beglaubigungen/Beurkundungen und Patientenverfügungen erhalten Sie in dieser Datei (PDF-Datei).

Wichtiger Hinweis:
Die Betreuungsbehörde informiert Sie über Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen, bietet aber keine Rechtsberatung.

Beratung und Beglaubigungen nach telefonischer Terminvereinbarung bei den unten genannten Ansprechpartnerinnen.


Ihre Ansprechpartner/Innen

  • Frau Therese Keber-Schon
    Tel.: 0671 803-1432
    Persönliches Fax: 0671 803-2432
    E-Mail senden
     
  • Frau Tanja Schäfer
    Tel.: 0671 803-1445
    Persönliches Fax: 0671 803-2445
    E-Mail senden
     
  • Frau Kathrin Post
    Tel.: 0671 803-1431
    Persönliches Fax: 0671 803-2431
    E-Mail senden
     
  • Frau Christine Sasser
    Tel.: 0671 803-1439
    Persönliches Fax: 0671 803-2439
    E-Mail senden
     
  • Frau Mareike Kallenbach
    Tel.: 0671 803-1402
    Persönliches Fax: 0671 803-2402
    E-Mail senden
     
  • Herr Karl-Friedrich Peter
    Tel.: 0671 803-1430
    Persönliches Fax 0671 803-2430
    E-Mail senden

Abteilungsfax: 0671 803-1449


Weiterführende Informationen im Internet

Website des Justizministeriums Rheinland-Pfalz mit Kontaktdaten der Amtsgerichte Bad Kreuznach und Bad Sobernheim

Informationen und Broschüren zu Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügungen und Betreuungsrecht

Erläuterungen zur Vorsorgevollmacht mit Informationen für Migranten in verschiedenen Sprachen

Muster-Vordrucke zu Vorsorgevollmacht, Betreuuungsverfügung und Patientenverfügung