Betreuungsbehörde
Im Mittelpunkt der Arbeit der Betreuungsbehörde stehen volljährige Menschen, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen können.
Rechtliche Betreuung - was ist das?
Die rechtliche Betreuung ist eine gesetzliche Vertretung. Die Betreuerin oder der Betreuer vertritt die betroffene Person gerichtlich und außergerichtlich.
Wer ist betroffen?
Volljährige Menschen, die ihre Angelegenheiten aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht besorgen können und nicht durch einen Bevollmächtigten vertreten werden können.
Haben Sie Interesse an einer ehrenamtlichen Betreuung?
Sie wollen etwas Sinnvolles tun? Sich für hilfebedürftige Menschen engagieren? Hilfsbedürftigen eine Brücke bauen, ohne die der Alltag zum unüberwindlichen Hindernis würde? Sie wissen aber nicht, wie Sie es anfangen sollen oder welche Aufgaben damit verbunden sind? Dann möchten Ihnen hier einige Ihrer Fragen zur ehrenamtlichen Betreuungsarbeit beantworten.
- Weitere Informationen erhalten Sie hier (PDF-Datei, 73 KB)
Informationen für ehrenamtliche Betreuer und Berufsbetreuer
- Informationen für ehrenamtliche Betreuer
- Informationen für Ärzte und Betreuer https://bdb-ev.de/79_Flyer.php
- Informationen zur Einwilligung in ärztliche Behandlung
- Informationen für Bankmitarbeiter und Betreuer https://bdb-ev.de/79_Flyer.php
- Vertiefende Informationen zum Thema ehrenamtliche Betreuung http://www.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung/wiki/Ehrenamt
- Genehmigungen von A-Z http://www.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung/wiki/Genehmigungen_von_a_bis_z
- Formulare und Checklisten für Betreuer http://www.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung/wiki/Formulare
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Neuregelungen für Berufsbetreuer ab 2023/Registrierungsverfahren - Antrag auf Registrierung als berufliche/r Betreuer*in nach §§ 23ff. BtOG (PDF-Datei)
Antrag auf Registrierung als berufliche/r Betreuer*in nach §§ 23ff. BtOG (MS-Word-Dokument)
- Merkblatt für Berufsbetreuer zum Registrierungsverfahren (PDF-Datei)
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- Anforderungsprofil für ehrenamtliche Betreuer http://www.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung/wiki/Betreuer_(Ehrenamt
- Haftpflicht- und Unfallversicherungsschutz im Ehrenamt https://wir-tun-was.rlp.de/fileadmin/wirtunwas/versicherung/Ehrenamt_Versicherung_Flyer_A4hoch_RZ-Druck.pdf
Wer kann eine Betreuung beantragen oder anregen?
Der Betroffene selbst kann eine Betreuung beantragen, Angehörige, Nachbarn und Behörden können die Betreuung anregen beim:
- Amtsgericht Bad Kreuznach
John-F.-Kennedy-Straße 17
55543 Bad Kreuznach
Tel.: 0671 708-2816
für die Stadt Bad Kreuznach und die Verbandsgemeinden Bad Kreuznach, Bad Münster am Stein-Ebernburg, Langenlonsheim, Rüdesheim und Stromberg
- Amtsgericht Bad Sobernheim
Gymnasialstraße 11
55566 Bad Sobernheim
Tel.: 06751 9313-50
für die Verbandsgemeinden Bad Sobernheim, Kirn-Land, Meisenheim und die Stadt Kirn
Anerkannte Betreuungsvereine
Die anerkannten und vom Landkreis geförderten Betreuungsvereine
- werben ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer
- führen diese in ihre Aufgaben ein, beraten sie, bilden sie fort und ermöglichen ihren Erfahrungsaustausch
- beraten über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
AWO Kirn
Hedwigsgärten 2
55606 Kirn
Tel.: 06752 65 52
Fax: 06752 65 64
E-Mail senden
- Sprechzeiten: Montag 10.00 - 13.00 Uhr
- Sprechzeiten im Lotte-Lemke-Haus, Saline Theodorshalle 22, 55543 Bad Kreuznach:
Jeden 2. Donnerstag im Monat, von 14.00 - 17.00 Uhr
Sprechstunden sind nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich
Betreuungsverein der Lebenshilfe e. V.
Römerstraße 18-20
55543 Bad Kreuznach
Tel.: 0671 7 63 50
Fax: 0671 8 96 11 74
E-Mail senden
Sprechzeiten:
- Bad Kreuznach, 1. Donnerstag im Monat von 10-12 Uhr, Bahnstr. 26
- Langenlonsheim, 1. Dienstag im Monat von 14-16 Uhr , Naheweinstr. 79, Gemeindeverwaltung, Haus Lorenz
Sprechstunden sind nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich
Betreuungsverein des Diakonischen Werkes An Nahe und Glan e.V.
Talweg 1
55590 Meisenheim
Tel. 06753-10223
Fax: 06753-4432
Sprechzeiten:
- Bad Kreuznach: nach Terminvereinbarung am 1. Freitag im Monat von 10-12 Uhr im Diakonischen Werk, Kurhausstraße 8, 55543 Bad Kreuznach,
- Meisenheim: 2. Dienstag im Monat von 10:00 – 12:00 Uhr in der Verbandsgemeindeverwaltung Meisenheim (Beratungen sind ohne Terminvereinbarungen möglich).
SKM-Katholischer Verein für soziale Dienste im Kreis Bad Kreuznach e. V.
Breslauer Straße 2
55543 Bad Kreuznach
Tel.: 0671 6 42 07
Fax: 0671 7 51 14
E-Mail senden
Internet: www.skm.bistum-trier.de
Sprechzeiten:
- Am 1. Mittwoch im Monat von 10-13 Uhr nur mit vorheriger Terminabsprache
Bei allen Vereinen sind weitere Beratungstermine außerhalb der angegeben Zeiten nach Vereinbarung möglich
Veranstaltungen des Arbeitskreises der Betreuungsvereine in Stadt und Kreis Bad Kreuznach
Informationen zu Veranstaltungen für ehrenamtliche, rechtliche Betreuer*innen, Bevollmächtigte und Interessierte finden Sie hier:
Eignungskriterien für beruflich tätige Betreuer
Jeder Betreute hat Anspruch auf eine qualifizierte, seinem vom Gericht festgestellten Bedarf entsprechende Betreuung, unabhängig davon, ob diese ehrenamtlich oder beruflich geführt wird. Für ehrenamtliche und für berufsmäßig tätige Betreuer gelten allerdings unterschiedliche Rahmenbedingungen. Die Entwicklung von Eignungskriterien für berufsmäßig tätige Betreuer hat dabei besondere Bedeutung auch für die Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung bei der Begleitung und Beratung ehrenamtlicher Betreuer und Bevollmächtigter durch Betreuungsvereine und Betreuungsbehörden. Die besonderen Anforderungen an beruflich tätige Betreuer können Sie als Berufsbetreuerin/Berufsbetreuer oder als an dieser Tätigkeit Interessierte/r in dem angefügten Anforderungsprofil (PDF-Datei, 175 KB) nachlesen.
Weitere Informationen zum Thema “Betreuung als Beruf” erhalten Sie außerdem beim Bundesverband der Berufsbetreuer/innen e.V. (BdB) und beim Bundesverband freier Berufsbetreuer e. V. (BVfB).
- Hier können Sie unseren Flyer Menschen rechtlich betreuen (PDF-Datei, 1,3 MB) herunterladen.
Informationen über Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen
Wichtiger Hinweis:
Die Betreuungsbehörde informiert Sie über Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen, bietet aber keine Rechtsberatung.
Beratung und Beglaubigungen nach telefonischer Terminvereinbarung bei den unten genannten Ansprechpartnerinnen.
Ihre Ansprechpartner/Innen
- Frau Therese Keber-Schon
Tel.: 0671 803-1432
Persönliches Fax: 0671 803-2432
E-Mail senden
- Frau Tanja Schäfer
Tel.: 0671 803-1445
Persönliches Fax: 0671 803-2445
E-Mail senden
- Frau Kathrin Post
Tel.: 0671 803-1431
Persönliches Fax: 0671 803-2431
E-Mail senden
- Frau Christine Sasser
Tel.: 0671 803-1439
Persönliches Fax: 0671 803-2439
E-Mail senden
- Frau Mareike Kallenbach
Tel.: 0671 803-1402
Persönliches Fax: 0671 803-2402
E-Mail senden
- Herr Karl-Friedrich Peter
Tel.: 0671 803-1430
Persönliches Fax 0671 803-2430
E-Mail senden
Abteilungsfax: 0671 803-1449