Betreuungsbehörde

Die örtliche Betreuungsbehörde im Landkreis Bad Kreuznach ist eine zentrale Anlaufstelle für alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit rechtlichen Betreuungen und Vorsorgeregelungen. Sie berät und unterstützt Betreuerinnen und Betreuer sowie bevollmächtigte Personen bei ihrer Arbeit und steht auch den betroffenen Menschen als Ansprechpartner zur Verfügung. Eine ihrer wichtigsten Aufgaben besteht darin, im Auftrag der Betreuungsgerichte Sachverhalte zu klären, beispielsweise um festzustellen, ob eine rechtliche Betreuung notwendig ist. Damit spielt die Behörde eine entscheidende Rolle bei der Unterstützung und Begleitung in diesen sensiblen Bereichen.


Rechtliche Betreuung - was ist das?

Eine rechtliche Betreuung wird eingerichtet, wenn eine erwachsene Person aufgrund ihres Alters, einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten vorübergehend oder dauerhaft nicht besorgen kann. In solchen Fällen übernimmt ein Betreuer die Vertretung in wichtigen Lebensbereichen wie Finanzen, Gesundheitsfragen oder Wohnsituation. Ziel ist es, die betroffene Person zu unterstützen, ihre Rechte zu wahren und ihre Lebensqualität zu sichern.


Wer kann eine Betreuung beantragen oder anregen?

Wenn jemand erfährt, sei es Angehörige, Nachbarn, Behörden, Pflegekräfte etc., dass eine Person Hilfe benötigt, kann diese Person beim zuständigen Betreuungsgericht eine Betreuung anregen. Dafür reicht ein einfaches Schreiben aus, in dem die Daten der betroffenen Person, die Situation und die vermuteten gesundheitlichen Einschränkungen genannt werden.

Zuständige Betreuungsgerichte/Amtsgerichte:

für die Stadt und die Verbandsgemeinde Bad Kreuznach, Verbandsgemeinden Langenlonsheim-Stromberg und Rüdesheim:

für die Stadt Kirn und die Verbandsgemeinden Kirner Land und Nahe-Glan:


Berufsbetreuer und -betreuerinnen / Registrierungsverfahren

In ihrer Funktion als Stammbehörde ist die Betreuungsbehörde für die Registrierung aller beruflichen Betreuerinnen und Betreuer im Landkreis Bad Kreuznach zuständig. Um sich als Berufsbetreuer zu registrieren, ist ein schriftlicher Antrag bei der zuständigen Stammbehörde erforderlich. Wichtig ist, dass die Stammbehörde zuständig ist, wenn Sie im Landkreis Bad Kreuznach die Tätigkeit als Betreuer ausüben, dass kann entsprechend der Büro- oder Wohnsitz sein. Es empfiehlt sich, vorher mit der Stammbehörde Kontakt aufzunehmen, um die Zuständigkeit zu klären. Für den Antrag müssen Nachweise und Belege eingereicht werden, die Ihre Eignung, Zuverlässigkeit und Sachkunde belegen. Die genauen Anforderungen dazu sind im Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) und in der Registrierungsverordnung (BtRegV) festgelegt.

Weiterführende Links:


Ehrenamtliche Betreuung

Sie wollen etwas Sinnvolles tun? Sich für hilfebedürftige Menschen engagieren? Dann werden Sie ehrenamtlicher Betreuer!

Lesen Sie hier mehr darüber: Informationen für ehrenamtliche Betreuer (pdf-Datei)


Betreuungsvereine im Landkreis Bad Kreuznach

Betreuungsvereine beraten, unterstützen, gewinnen und schulen ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer. Die Vereine sind die hauptsächliche Anlaufstelle für alle Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren wollen und gegebenenfalls eine rechtliche Betreuung übernehmen möchten.

  • Betreuungsverein der Lebenshilfe e.V.
    Römerstraße 18-20
    55543 Bad Kreuznach
    Tel.: 0671-7635 0

E-Mail: info@btvlebenshilfe-kh.de
https://www.btvlebenshilfe-kh.de/

 

  • SKM – Katholischer Verein für soziale Dienste e.V.
    Breslauer Straße 2
    55543 Bad Kreuznach
    Tel.: 0671-64207

E-Mail: info@skm-badkreuznach.de
https://www.skm-kreuznach.de/

  • AWO Betreuungsverein Kirn e.V.
    Hedwigsgärten 2
    55606 Kirn
    Tel.: 06752-6552

E-Mail: info@awo-btv-kirn.de
https://www.awo-btv-kirn.de/

  • Betreuungsverein des Kirchenkreises an Nahe und Glan e.V.
    Talweg 1
    55590 Meisenheim
    Tel.: 06753-4412

E-Mail: btv.meisenheim@diakoniehilft.de
https://www.diakonie-bad-kreuznach.de/angebote/betreuungsverein/


Informationen zu Veranstaltungen für ehrenamtliche, rechtliche Betreuer*innen, Bevollmächtigte und Interessierte finden Sie hier:


Informationen über Vorsorgevollmachten, und Betreuungsverfügungen

Im Rahmen der Prävention und um unnötige Betreuungen zu vermeiden, liegt ein weiterer Schwerpunkt auf der Beratung zu Vorsorgereglungen wie der Vorsorgevollmacht und der Betreuungsverfügung.  Zudem besteht die Möglichkeit, Ihre Unterschrift auf Ihrer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung bei den Mitarbeitenden der örtlichen Betreuungsbehörde öffentlich beglaubigen zu lassen. Pro Beglaubigung wird hier eine Gebühr von derzeit 10 Euro erhoben.
Bitte beachten Sie:
Eine Beglaubigung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Informationen, Broschüren und Vordrucke zum Thema:


Ihre Ansprechpartner/Innen

Geschäftsstelle Betreuungsbehörde:

  • Herr Karl-Friedrich Peter
    Tel.: 0671 803-1430
    Persönliches Fax 0671 803-2430
     
  • Frau Mareike Kallenbach
    Tel.: 0671 803-1402
    Persönliches Fax: 0671 803-2402

Eine E-Mail an die Betreuungsbehörde senden.

 

Weitere Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner:

  • Frau Tanja Schäfer
    Tel.: 0671 803-1445
    Persönliches Fax: 0671 803-2445
     
  • Frau Kathrin Post
    Tel.: 0671 803-1431
    Persönliches Fax: 0671 803-2431
     
  • Frau Nadine Keber
    Tel.: 0671 803-1471
    Persönliches Fax: 0671 803-2471
     
  • Frau Selina Hopsch
    Tel.: 0671 803-1439
    Persönliches Fax: 0671 803-2439
     
  • Frau Nina Chub
    Tel.: 0671 803-1432
    Persönliches Fax: 0671 803-2432
     
  • Frau Irmgard Staab
    Tel.: 0671 803-1460
    Persönliches Fax: 0671 803-2460