Baugenehmigung

Vordrucke rund um die Baugenehmigung

Auf den Seiten des Ministeriums der Finanzen Rheinland-Pfalz finden Sie hilfreiche Hinweise und Vordrucke rund um das Thema Baugenehmigung.

Für Bauvoranfragen füllen Sie bitte dieses Formular aus.


Das Verfahren zur Baugenehmigung

Im Baugenehmigungsverfahren wird geprüft, ob ihr Bauvorhaben den öffentlich-rechtlichen (nicht den privatrechtlichen) Vorschriften entspricht. Ist dies der Fall, so haben Sie einen Rechtsanspruch auf die Baugenehmigung.

Die Bearbeitungsdauer des Bauantrages ist abhängig von der Verfahrensart und der Art und Komplexität des Vorhabens. Sie hängt wesentlich davon ab, ob die rechtliche und technische Überprüfung größere Probleme aufwirft. Das kann insbesondere der Fall sein, wenn z. B.

  • zwingende baurechtliche Vorschriften entgegenstehen. Um eine Ablehnung zu vermeiden wird dann dem Bauherrn eine Umplanung empfohlen.
  • eine Ausnahme oder eine Befreiung erforderlich ist,
  • zusätzliche Fachbehörden einzuschalten sind,
  • sich Schwierigkeiten aus dem Grenzverlauf ergeben,
  • denkmalpflegerische oder naturschutzrechtliche Belange zu berücksichtigen sind.

Beginnen Sie keinesfalls mit dem Bau vor Erhalt der Baugenehmigung. Ein solcher Verstoß zieht ein Bußgeld und ggf. den Rückbau nach sich!

Teilbaugehmigung als Möglichkeit für vorzeitigen Baubeginn

Aus unterschiedlichen Gründen kann eine Teilbaugenehmigung erforderlich sein, etwa für vorzeitigen Beginn mit den Erdarbeiten oder sonstiger Teilleistungen z.B. wegen vertraglicher Bindungen. Sofern keine offensichtlichen planungsrechtlichen Gründe entgegenstehen und die nachbarschaftlichen Belange berücksichtigt wurden, kann in diesen Fällen eine vorgezogene Teilbaugenhmigung beantragt werden.

Bei allen Baumaßnahmensollten Sie nicht von den genehmigten Plänen abweichen. Hier wären die kostenpflichtige Baueinstellung, ein möglicher Rückbau und ein Bußgeldverfahren die Folge.

Sollte sich während des Baus die Notwendigkeit einer Änderung ergeben, so wenden Sie sich frühzeitig an das Bauamt. Dort wird man Ihnen mitteilen, ob die Änderung genehmigungspflichtig ist und somit eventuell ein Tekturplan (zusätzlicher Antrag mit Planausschnitt für den von der Änderung betroffenen Bereich) notwendig ist.


Ihre Ansprechpartner (Registratur des Bauamtes)

  • Frau Roswitha Mantey
    Tel.: 0671 803-1603
    Fax: 0671 803-1669
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