Allgemeiner Sozialdienst (ASD)

Die Mitarbeitenden des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) der Kreisverwaltung stehen Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und ihren Eltern bei der Bewältigung von unterschiedlichen Problemlagen zur Verfügung. Dabei ist ein wichtiges Ziel Familien, Kinder und Jugendliche so zu unterstützen, dass sie ihre eigenen Kräfte und Fähigkeiten erkennen und nutzen. Im Mittelpunkt steht die kompetente Beratung und Begleitung von Eltern und Kindern, z.B. eine Vermittlung an zuständige Beratungsstellen oder andere geeignete Institutionen und die bedarfsgerechte Gewährung von Hilfen zur Erziehung (HzE).

Das Angebot des ASD umfasst nachfolgende Aufgaben:

 Beratung in Fragen der Erziehung und bei der Alltagsbewältigung; z.B.:

  • wenn Kinder und Jugendliche sich nicht mehr mit ihren Eltern verstehen
  • wenn Kinder und Jugendliche sich ständig über Regeln hinwegsetzen
  • bei Problemen im Zusammenhang mit Kita und Schule
  • wenn Eltern das Gefühl haben, dass ihnen alles über den Kopf wächst und sie nicht mehr weiter wissen.

Hilfen zur Erziehung nach § 27 ff SGBVIII (Soziale Gruppenarbeit, Erziehungsbeistandschaft, Betreuungshelfer, Sozialpädagogische Familienhilfe, Erziehung in einer Tagesgruppe, Vollzeitpflege, Heimerziehung, Betreutes Wohnen, u.a.)

Eine Entscheidung welche der o.g. Hilfearten ggf. in Anspruch genommen werden sollte, muss im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte und der personensorgeberechtigten Eltern getroffen werden. Sie können in ambulanter, teilstationärer oder stationärer Form installiert werden und in nachfolgenden Situationen unterstützen, z.B.:

  • bei der Regelung und Bewältigung des Erziehungsalltags
  • als Hilfestellung bei individuellen Problemlagen (Erziehungsschwierigkeiten, Störungen des Sozialverhaltens, etc.)

Als Grundlage für die inhaltliche Ausgestaltung der Hilfe ist zusammen mit den Eltern und dem Kind, bzw. Jugendlichen ein Hilfeplan zu erstellen. Dieser legt die Maßnahmeziele und Aufgaben der Beteiligten fest. Der Hilfeplan ist regelmäßig zu überprüfen und fortzuschreiben.


Kinderschutz/Inobhutnahme

Alle bei uns eingehenden Gefährdungsmeldungen werden sorgfältig  überprüft. Gewünschte Anonymität wird gewahrt. Bitte informieren Sie den ASD, wenn Ihnen ein Kind vernachlässigt erscheint, Sie Zweifel an der Erziehungsfähigkeit der Eltern haben oder die familiäre oder Wohnsituation eines Kindes desolat wirkt.

Die Arbeit des ASD ist darauf ausgerichtet, die Bedingungen für Kinder in ihren Herkunftsfamilien zu verbessern. Um Veränderungen zu erreichen, müssen adäquate Hilfen angeboten und Vertrauen zu den Eltern aufgebaut werden.
In Einzelfällen gelingt es nicht, im Einvernehmen mit Eltern Veränderungen zu bewirken. Kommt es dadurch zu  Gefährdungen für Kinder und Jugendliche, werden beim Familiengericht Maßnahmen angeregt, die auch die Trennung von Kindern und Eltern zur Folge haben können.

Um dem gesetzlichen Schutzauftrag nachkommen zu können, sind die Mitarbeitenden des ASD auf die verantwortliche Zusammenarbeit mit Ihnen angewiesen.

ASD-Bezirke

Der ASD ist in 2 Regionalteams aufgeteilt. Die Mitarbeitenden bieten in der Stadtverwaltung Kirn und in den Verbandsgemeinden Nahe-Glan und Stromberg-Langenlonsheim regelmäßig Außensprechstunden an.


Ihr Ansprechpartner:

Herr Porth
Tel.: 0671 803-1531
Fax: 0671 803-1548
E-Mail senden