Versammlungsrecht

In Rheinland-Pfalz müssen geplante öffentliche Veranstaltungen unter freiem Himmel mit mehr als 5.000 Besuchern zeitgleich schriftlich bei der örtlichen Ordnungsbehörde rechtzeitig angezeigt werden (§ 26 Abs. 1 POG).

Formulare zum Download

  • Antrag und Anwendungshinweise für öffentliche Veranstaltungen unter freiem Himmel in Rheinland-Pfalz (In Rheinland-Pfalz müssen geplante öffentliche Veranstaltungen unter freiem Himmel mit mehr als 5.000 Besuchern zeitgleich schriftlich bei der örtlichen Ordnungsbehörde rechtzeitig angezeigt werden (§ 26 Abs. 1 POG). Durch Ausfüllen dieses Formulars zeigen Sie Ihre Veranstaltung der zuständigen Ordnungsbehörde an und stellen damit die notwendigen Informationen zur Ersteinschätzung des Umfangs und Risikopotentials Ihrer geplanten Veranstaltung zur Verfügung)

Ihr Ansprechpartner:

  • Heiko Franzmann
    Tel.: 0671 803-1304
    E-Mail senden
     
  • Thomas Kehl
    Tel.: 0671 803-1305
    E-Mail senden
     
  • Außenstelle:
    Industriestraße 38 (2. OG)
    55543 Bad Kreuznach
    Zimmer: 205
    Fax: 0671 803-1396