Versammlungsrecht
In Rheinland-Pfalz müssen geplante öffentliche Veranstaltungen unter freiem Himmel mit mehr als 5.000 Besuchern zeitgleich schriftlich bei der örtlichen Ordnungsbehörde rechtzeitig angezeigt werden (§ 26 Abs. 1 POG).
Formulare zum Download
- Anmeldung einer öffentlichen Versammlung
==> MS Word-Dokument
==> PDF-Datei
- Antrag und Anwendungshinweise für öffentliche Veranstaltungen unter freiem Himmel in Rheinland-Pfalz (In Rheinland-Pfalz müssen geplante öffentliche Veranstaltungen unter freiem Himmel mit mehr als 5.000 Besuchern zeitgleich schriftlich bei der örtlichen Ordnungsbehörde rechtzeitig angezeigt werden (§ 26 Abs. 1 POG). Durch Ausfüllen dieses Formulars zeigen Sie Ihre Veranstaltung der zuständigen Ordnungsbehörde an und stellen damit die notwendigen Informationen zur Ersteinschätzung des Umfangs und Risikopotentials Ihrer geplanten Veranstaltung zur Verfügung)
Ihr Ansprechpartner:
- Heiko Franzmann
Tel.: 0671 803-1304
E-Mail senden
- Thomas Kehl
Tel.: 0671 803-1305
E-Mail senden
- Außenstelle:
Industriestraße 38 (2. OG)
55543 Bad Kreuznach
Zimmer: 205
Fax: 0671 803-1396