Bekanntmachung der 6. Änderung und Neufassung der Verbandsordnung des Zweckverbandes Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund (ZRNN-KöR) vom 17. Juli 1998 in der zuletzt geänderten Fassung vom 28. April 2021

Aufgrund des § 6 Abs. 2 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22.12.1982 (GVBl. S 476), in der zuletzt geänderten Fassung, hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund in der Sitzung am 27.10.2022 - und Zustimmung der Verbandsmitglieder entsprechend § 6 Abs. 2 bis 4 KomZG - die Änderung und Neufassung der Verbandsordnung des Zweck­verbandes Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund beschlossen. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, als die nach § 5 Abs. 1 Ziffer 2 KomZG zuständige Errichtungs- und Aufsichtsbehörde, stellt hiermit gemäß § 6 Abs. 2, KomZG die nachfolgende Änderung und Neufassung der Verbandsordnung des Zweckverbandes Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund fest.


Bekanntmachung der 5. Änderung und Neufassung der Verbandsordnung des Zweckverbandes Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund (ZRNN-KöR) vom 17. Juli 1998 in der zuletzt geänderten Fassung vom 05. Oktober 2017

Aufgrund des § 6 Abs. 2 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22.12.1982 (GVBl. S 476), in der zuletzt geänderten Fassung, hat die Verbands-versammlung des Zweckverbandes Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund in der Sitzung am 17.09.2020 und am 16.11.2020 - und Zustimmung der Verbandsmitglieder entsprechend § 6 Abs. 3 und 4 KomZG - die Änderung und Neufassung der Verbandsordnung des Zweck-verbandes Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund beschlossen.

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, als die nach § 5 Abs. 1 Ziffer 2 KomZG zuständige Errichtungs- und Aufsichtsbehörde, stellt hiermit gemäß § 6 Abs. 2, KomZG die nachfolgende Änderung und Neufassung der Verbandsordnung des Zweckverbandes Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund fest.