Besitz und Handel von bzw. mit geschützten Tieren
Bürgerportal für meldepflichtige artgeschützte Tiere (MelBA-online) geht online
Das Chamäleon hat Nachwuchs? Der Papagei zieht ein? Was tun?
Was bislang mit viel Papier und Aufwand verbunden war, soll nun deutlich erleichtert werden. MelBA-online, das „Melde- und Bescheinigungswesen im Artenschutz“ geht am 05.02.2024 online. Mit der Fachanwendung MelBA-online schaffen die Bundesländer Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg ein gemeinsames Portal für die Meldung und Verwaltung gesetzlich geschützter Arten. Somit leisten die Länder einen weiteren Beitrag zur Digitalisierung der Verwaltung und zur Vereinfachung behördlicher Vorgänge.
Im Bürgerportal ermöglicht die Fachanwendung den Anwendenden selbständig, ohne Softwareinstallation, die von ihnen gehaltenen Tiere der für sie zuständigen Behörde zu melden. Der eigene gemeldete Bestand ist dabei jederzeit abrufbar und es ist möglich, Veränderungen direkt und unkompliziert zu vermerken. Somit vereinfacht es MelBA-online den Haltenden geschützter Arten nicht nur ihren gesetzlichen Pflichten nachzukommen, sondern liefert kostenlos ein Tool zur Verwaltung des eigenen Bestandes.
Im Behördenportal greift die zuständige Verwaltung ohne Zeitversatz auf den gleichen Datensatz zu. Somit verfügen die Bürger und ihre Behörde immer über den gleichen Kenntnisstand zu den erforderlichen Informationen. MelBA-online erleichtert die Bearbeitung erforderlicher Bescheinigungen und vereinfacht die Kommunikation zwischen Bürgern und ihrer Behörde. Für die Verwaltung ergibt sich ein vereinfachter Überblick über geschützte Arten in ihrem Zuständigkeitsbereich an einem zentralen Ort. Dies erleichtert es ihr ihren Verpflichtungen nachzukommen, die sich aus verschiedenen internationalen Abkommen zum Schutz der Biologischen Vielfalt, wie dem Washingtoner Artenschutzabkommen, ergeben.
Damit entlastet MelBA-online Bürger, unterstützt die Arbeit der Behörden und stärkt den internationalen Artenschutz.
Der Zugang für Bürger zu MelBA-online, die artgeschützte Tiere halten, züchten oder vermarkten, können diese sich generieren unter folgendem Link: https://melba-anmeldung.naturschutz.rlp.de/.
Des Weiteren sind für die betroffenen Bürger zwei Informationsveranstaltungen geplant. Diese finden online statt am:
21. Februar 2024 von 18:00 bis 20:00 Uhr und 09. April 2024 um 18:00 bis 20:00 Uhr.
Eine Anmeldung ist erforderlich und hat über https://um.baden-wuerttemberg.de/melba zu erfolgen.
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität
Abteilung Naturschutz und nachhaltige Entwicklung
Der Erwerb bzw. Besitz geschützter Tierarten ist bei der Unteren Naturschutzbehörde zu melden.
- Hierzu kann das Formblatt verwendet werden. (PDF-Datei, 11 KB)
Grundsätzlich muss der Besitzer geschützter Arten den Nachweis des rechtmäßigen Besitzes durch Vorlage der erforderlichen Dokumente führen (z. B. bei Tieren der Anhänge A der EU- VO durch eine EG- Vermarktungsbescheinigung). Im Einzelfall stellt die Untere Naturschutzbehörde insbesondere Vermarktungsgenehmigungen für Nachzuchten aus. Dies betrifft in erster Linie solche Tierarten, für die nach EU-Recht ein besonders dokumentierter Herkunftsnachweis erforderlich ist, wie z. B. Europäische Landschildkröten oder Greifvögel.
Weitere Informationen hierzu finden Sie im wissenschaftlichen Informationssystem zum Internationalen Artenschutz des Bundesamtes für Naturschutz. Es soll damit erreicht werden, dass illegale Naturentnahmen unterbleiben und der Handel mit legalen Tieren nachvollziehbar wird.
Zentrale Kontaktadresse
Ihre Ansprechpartnerinnen
Erteilung von EG-Vermarktungsbescheinigungen und Meldung von geschützten Tier- und Pflanzenarten:
- Frau Muff, Telefon: 0671 / 803-1823
E-Mail senden - Frau Passon, Telefon: 0671 / 803-1639
E-Mail senden
Abteilungsfax: 0671 / 803-1848