Dorferneuerung
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt die Dorferneuerung
Zuwendungszweck und Ziele
Dorferneuerung ist kommunale Selbstverwaltungsaufgabe und ein wesentlicher Bestandteil ländlicher Strukturpolitik. Ziel der Dorferneuerung ist es, die Lebens-, Wohn-, Arbeits- und Umweltverhältnisse auf dem Land nachhaltig zu verbessern.
Durch die Dorferneuerung soll das bürgerschaftliche Engagement mobilisiert und eine eigenständige und zukunftsbeständige Entwicklung des Dorfes gefördert werden. Die Funktionsvielfalt der Dörfer in ökonomischer, ökologischer, sozialer und kultureller Hinsicht zu erhalten und zu stärken ist ein Hauptanliegen der Dorferneuerung.
Vor dem Hintergrund sich ständig ändernder Herausforderungen, vor allem mit Blick auf den demographischen Wandel, die Digitalisierung, die Energiewende und den Klimaschutz, sollen die Dörfer auf künftige Erfordernisse vorbereitet werden.
Der Innenentwicklung und Stärkung des Ortskerns ist dabei eine Förderpriorität einzuräumen. Die Dorferneuerung baut auf das Potential aller am Dorferneuerungsprozess Beteiligten, vor allem jedoch auf das bürgerschaftliche Engagement und das aktive Vereins- und Gemeindeleben in den Dörfern.
Vorrangige Ziele der Dorferneuerung sind:
- die örtliche Grundversorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs sichern oder wiederherstellen,
- die interkommunale Zusammenarbeit der Ortsgemeinden fördern,
- leerstehende, ortsbildprägende Gebäude zum Wohnen und Arbeiten umnutzen,
- ortsbildprägende und regionaltypische Gebäude und Siedlungsstrukturen erhalten und erneuern,
- die Verwendung landschaftstypischer Materialien und deren zeitgemäße Anwendung fördern,
- wohnstättennahe Arbeitsplätze schaffen und sichern,
- soziale und kulturelle Initiativen fördern und die Gemeinschaft der Dorfbewohnerinnen und Dorfbewohner stärken,
- Beiträge zum Klimaschutz, zur Anpassung an den Klimawandel, zur Energiewende, zur Mobilität, zur Verkehrsberuhigung, zur Digitalisierung und zur Barrierefreiheit zu unterstützen sowie
- die Begleitung und Durchführung einer umfassenden Informations-, Bildungs- und Beratungsarbeit im Rahmen einer Dorfmoderation.
Im Rahmen der Dorferneuerung werden Zuwendungen für Vorhaben privater und kommunaler Antragsteller, auch im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit, gewährt.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungen können gewährt werden an Ortsgemeinden und verbandsfreie Gemeinden, natürliche Personen, juristische Personen, Personengemeinschaften des privaten Rechts, als Körperschaften des öffentlichen Rechts anerkannte Religionsgemeinschaften. Der Zuwendungsempfänger muss grundsätzlich Eigentümer oder Träger der Baulast des Vorhabens sein. Ausnahmsweise genügt ein Nachweis eines langfristigen Nutzungsrechtes, welches in der Regel dinglich gesichert ist.
Voraussetzung
Voraussetzung ist allerdings, dass die Ortsgemeinde über ein qualifiziertes Dorferneuerungskonzept verfügt.
Der Landkreis Bad Kreuznach und die Dorferneuerung
1984 erhielten erstmals sieben Gemeinden im Landkreis Bad Kreuznach ihre Anerkennung zur Dorferneuerungsgemeinde durch die damalige Bezirksregierung Koblenz. Zurzeit sind 104 Ortsgemeinden im Landkreis als Dorferneuerungsgemeinden anerkannt.
Förderung privater Baumaßnahmen
Förderungen sind in der gewachsenen Ortslage sowie in landschaftsbestimmenden Gehöftgruppen möglich.
Vorrangig gefördert werden folgende Vorhaben im privaten Bereich:
- bauliche Maßnahmen zum Um-, An- und Ausbau älterer orts- und landschaftsprägender Gebäude,
- Umnutzung dörflicher Bausubstanz oder Schließung von Baulücken in maßstäblicher, dörflicher Architektur,
- Abriss nicht erhaltenswerter Bausubstanz im Innenbereich zur Bewältigung städtebaulicher Missstände und zur Schaffung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung einschließlich Entsiegelung und Entsorgung der dabei anfallenden Abrissmaterialien auf der Grundlage eines aussagekräftigen Dorferneuerungs-/Dorfentwicklungskonzeptes zur Innenentwicklung und Vitalisierung der Ortskerne,
- bauliche Maßnahmen innerhalb der Ortslage zur Erhaltung und Neueinrichtung von wohnstättennahen Arbeitsplätzen, soweit hierfür keine Wirtschaftsfördermittel in Anspruch genommen werden können.
Nicht gefördert werden Vorhaben
- die ganz oder überwiegend Schönheitsreparaturen darstellen oder der Bauunterhaltung dienen,
- die bereits begonnen wurden,
- für Bau- und Erschließungsvorhaben in Neubau-, Gewerbe-, und Industriegebieten.
Ihre Ansprechpartner
- Herr Steffen Busch
Tel.: 0671 803-1634
E-Mail senden - Herr Thorsten Dürk
Tel.: 0671 803-1635
E-Mail senden
Dokumente zum Download
- Antrag für private Bauherren (PDF-Datei)
- Antrag auf vorzeitigen Baubeginn (PDF-Datei)