Aktuelle Informationen zu Pflege
Hier erfahren Sie mehr zu den folgenden Themen
Pflegebedürftigkeit
Wenn in bestimmten Fällen die Leistungen der Pflegeversicherung zur Sicherstellung der Pflege nicht ausreichen, treten ggf. ergänzende Leistungen der Pflegehilfe ein.
Landespflegegeld
Das Landespflegegeldgesetz sichert den Schwerbehinderten eine Leistung, die keine oder keine entsprechend hohen Leistungen der sozialen Pflegeversicherung erhalten.
Landesblindengeld
Das Landesblindengeld wird aufgrund des Landesblindengeldgesetzes geleistet. Zivilblinde erhalten ein monatliches, einkommens- und vermögensunabhängiges Blindengeld.