Pflegebedürftigkeit & Hilfe
Das Sozialamt bietet verschiedene Hilfen und Unterstützungen für pflegebedürftige Personen und ihre Angehörigen.
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Pflegebedürftigkeit / Pflegegrad
Wenn in bestimmten Fällen die Leistungen der Pflegeversicherung zur Sicherstellung der Pflege nicht ausreichen, treten ggf. ergänzende Leistungen der Pflegehilfe ein.
Landespflegegeld
Das Landespflegegeldgesetz sichert den Schwerbehinderten eine Leistung, die keine oder keine entsprechend hohen Leistungen der sozialen Pflegeversicherung erhalten.
Landesblindengeld
Das Landesblindengeld wird aufgrund des Landesblindengeldgesetzes geleistet. Zivilblinde erhalten ein monatliches, einkommens- und vermögensunabhängiges Blindengeld.
Hilfe zur Pflege / Sozialleistung
Menschen, die sich selbst nicht mehr helfen können und die erforderliche Unterstützung nicht von anderen erhalten, bekommen Sozialhilfe.