Bekanntmachungen zu Wahlen
Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses der Bundestagswahl am 26.09.2021 im Wahlkreis 201 Kreuznach
Gemäß § 79 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (BWO) in der derzeit gültigen Fassung gebe ich nachstehend das vom Kreiswahlausschuss des Wahlkreises 201 Kreuznach am 30.09.2021 festgestellte endgültige Wahlergebnis der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26.09.2021 im Wahlkreis 201 Kreuznach öffentlich bekannt:
Bekanntmachung der Kreiswahlleiterin des Wahlkreises 201 Kreuznach der zugelassenen Kreiswahlvorschläge für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021 vom 30.07.2021
Auf Grund des § 26 Absatz 3 des Bundeswahlgesetzes (BWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Juli 1993 (BGBl. I S. 1288, 1594), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. November 2020 (BGBl. I S. 2395) in Verbindung mit § 38 der Bundeswahlordnung (BWO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 2002 (BGBl. I S. 1376) geändert worden ist, diese wiederum zuletzt geändert durch Artikel 10 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328), gebe ich die vom Kreiswahlausschuss in der Sitzung am 30.07.2021 für die Wahl des 20. Deutschen Bundestages im Wahlkreis 201 Kreuznach zugelassenen Kreiswahlvorschläge bekannt.
Ergänzende Bekanntmachung der Kreiswahlleiterin des Wahlkreises 201-Kreuznach zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag
Reduzierung der Zahl der erforderlichen Unterstützungsunterschriften
Mit der am 9. Juni 2021 verkündeten Änderung des Bundeswahlgesetzes wurde die Zahl der für Kreiswahlvorschläge erforderlichen Unterstützungsunterschriften auf Grund der Einschränkungen der COVID-19-Pandemie und der damit verbundenen erschwerten Bedingungen auf ein Viertel reduziert.
Kreiswahlvorschläge von Parteien, die im Deutschen Bundestag oder einem Landtag seit deren letzter Wahl nicht auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren, sowie andere Kreiswahlvorschläge (Kreiswahlvorschläge von Wahlberechtigten) müssen von mindestens
50 Wahlberechtigten des Wahlkreises
persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein; die Wahlberechtigung muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei Einreichung der Kreiswahlvorschläge nachzuweisen (§ 20 Abs. 2 Satz 2 BWG). Im Übrigen wird auf die Bekanntmachung der Kreiswahlleiterin zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag vom 29.01.2021, veröffentlicht im Öffentlichen Anzeiger, der Allgemeinen Zeitung sowie den Wochenblättern im Nationalparklandkreis Birkenfeld, verwiesen.
Bad Kreuznach, 11.06.2021
Die Kreiswahlleiterin
Bettina Dickes
Landrätin
Öffentliche Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses der Landtagswahl am 14. März 2021
Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021
Bekanntmachung der Kreiswahlleiterin für den Wahlkreis 201 Kreuznach für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am Sonntag, 26. September 2021 Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen
Wahl zum 18. Landtag Rheinland-Pfalz am Sonntag, dem 14. März 2021 - zugelassene Wahlvorschläge
Nachfolgend können zugelassene Wahlvorschläge für die Wahl zum 18. Landtag Rheinland-Pfalz am 14. März 2021 einsehen:
- Wahlkreis 17 (pdf-Datei)
- Wahlkreis 18 (pdf-Datei)
Wahl zum 18. Landtag Rheinland-Pfalz am Sonntag, dem 14. März 2021 - Bekanntmachung der Kreiswahlleiterin
Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen. Am Sonntag, dem 14. März 2021 findet die Wahl zum 18. Landtag Rheinland-Pfalz statt
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Klicken Sie hier um die Bekanntmachung der Kreiswahlleiterin einzusehen (PDF-Datei, 108 KB)
Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis
I.
Die Wählerverzeichnisse werden an den Werktagen in der Zeit vom Montag, dem 07.10.2019, bis Freitag, den 11.10.2019, während der Dienststunden
- für die Wahl des Beirates für Migration und Integration der Stadt Bad Kreuznach bei der Stadtverwaltung Bad Kreuznach, Hochstraße 48, 55545 Bad Kreuznach
- für die Wahl des Beirates für Migration und Integration des Landkreises Bad Kreuznach bei der Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Salinenstraße 47, 55543 Bad Kreuznach
für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Alle Wahlberechtigten können die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern Wahlberechtigte die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen wollen, haben sie Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann; das Recht zur Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister gemäß § 34 Abs. 8 des Meldegesetzes eine Auskunftssperre eingetragen ist.
II.
Wer das Wählerverzeichnis / die Wählerverzeichnisse für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der Einsichtsfrist bei den entsprechend oben erwähnten Behörden Einwendungen erheben. Die Einwendungen können schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift erhoben werden.
Bad Kreuznach, den 25.09.2019
Die Wahlleiterin für die Wahl des Beirates für Migration und Integration des Landkreises Bad Kreuznach
Bettina Dickes
Landrätin
Die Wahlleiterin für die Wahl des Beirates für Migration und Integration der Stadt Bad Kreuznach
Dr. Heike Kaster-Meurer
Oberbürgermeisterin
Bekanntmachungen zur Wahl des Beirates für Migration und Integration im Landkreis Bad Kreuznach am 27. Oktober 2019
Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge
Gemäß § 8 Abs. 4 der Satzung des Landkreises Bad Kreuznach über den Beirat für Migration und Integration vom 15.07.2014 in Verbindung mit § 24 Abs. 3 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) und § 30 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung (KWO) werden die vom Wahlausschuss des Landkreises Bad Kreuznach in seiner Sitzung am 11.09.2019 zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl zum Beirat für Migration und Integration des Landkreises Bad Kreuznach in alphabetischer Reihenfolge öffentlich bekannt gemacht:
Wahl der Beiräte für Migration und Integration im Landkreis Bad Kreuznach und in der Stadt Bad Kreuznach am 27. Oktober 2019
Am 27. Oktober 2019 finden die Wahlen des Beirates für Migration und Integration des Landkreises Bad Kreuznach und der Stadt Bad Kreuznach statt.
Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl zum Kreistag des Landkreises Bad Kreuznach 2019.
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Bekanntmachung über die Einberufung einer Ersatzperson in den Kreistag des Landkreises Bad Kreuznach
Die in den Kreistag des Landkreises Bad Kreuznach Gewählte, Frau Bettina Dickes, Bad Sobernheim (CDU) hat die Wahl abgelehnt. Gemäß § 45 Abs. 1 KWG wird als Ersatzperson Frau Elke Stern, Windesheim (CDU) einberufen. Als Ersatzperson einberufen wurde die Bewerberin mit der höchsten Stimmenzahl unter den noch nicht berufenen Bewerbern auf dem Wahlvorschlag der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU).
Bad Kreuznach, 12.06.2019
Die Kreiswahlleiterin des Landkreises Bad Kreuznach
Bettina Dickes
Landrätin
Berichtigung der Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge vom 2. Mai 2019.
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Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge vom 12. April 2019.
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