Konsolidierungsvertrag zur Teilnahme am Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF-RP)

I. Allgemeines
Auszug aus dem Leitfaden Kommunaler Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF-RP) des Ministeriums des Inneren, für Sport und Infrastruktur vom. 28. September 2011 :

Vorwort
In der Gemeinsamen Erklärung vom 22. September 2010 zwischen der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände und der Landesregierung zum "Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF-RP)" wurde vereinbart, ab 2012 ein Entschuldungsprogramm einzurichten, das den Gemeinden und Gemeindeverbänden über eine Laufzeit von 15 Jahren helfen wird, ihre bis zum Stichtag 31. Dezember 2009 aufgelaufenen Liquiditätskredite deutlich zu reduzieren. Der vorliegende Leitfaden soll den Kommunen zur Beratung und Unterstützung bei der Teilnahme am Kommunalen Entschuldungsfonds dienen und zugleich eine gleichartige Verfahrensweise im Vollzug des Entschuldungsprogramms sicherstellen. Die Anleitung beruht auf den Ergebnissen einer Arbeitsgruppe aus Vertretern des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur, des Ministeriums der Finanzen, der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion sowie aus Mitarbeitern von fünf Kreisverwaltungen. Die kommunalen Spitzenverbände und der Rechnungshof wurden beteiligt.

Einführung
Der Kommunale Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF-RP) ist ein Baustein der mittel- bis langfristig wirksamen Maßnahmen im Rahmen der am 8. Juni 2010 verkündeten "Reformagenda zur Verbesserung der kommunalen Finanzen". Die Finanzvolumina, die für eine Entschuldung / Teilentschuldung der kommunalen Liquiditätskredite bewegt werden müssen, sind gewaltig. Andererseits sind diese Kredite existent, sie müssen bedient werden und drohen weiter anzusteigen, wenn keine effektiven Gegenmaßnahmen getroffen werden. Es bedarf daher einschneidender, langfristig angelegter und nachhaltiger Maßnahmen, die einerseits nicht nur die bestehenden Liquiditätskredite begrenzen und absenken, sondern gleichzeitig auch den drohenden Aufbau von neuen Liquiditätskreditverpflichtungen nach Möglichkeit verhindern. Als Bestandteil der Reformagenda wurde daher am 22. September 2010 von Ministerpräsident Kurt Beck und den Vorsitzenden der kommunalen Spitzenverbände die Vereinbarung zum "Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF-RP)" unterzeichnet. Der Entschuldungsfonds wird nach dieser Vereinbarung zum 1. Januar 2012 gegründet. Jede Kommune entscheidet grundsätzlich eigenverantwortlich im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung, ob sie am Entschuldungsfonds teilnimmt. Der Vertragsabschluss für einen Beitritt muss spätestens zum 31. Dezember 2013 erfolgt sein. Der KEF-RP soll den Kommunen helfen, ihre bis zum Stichtag 31. Dezember 2009 aufgelaufenen Liquiditätskredite in einer Gesamthöhe von rund 4,6 Mrd. Euro deutlich zu reduzieren. Der Fonds soll ein maximales Gesamtvolumen von 3,825 Mrd. Euro aufweisen und über eine Laufzeit von 15 Jahren jährlich bis zu 255 Mio. Euro aufbringen, um damit bis zu zwei Drittel der Ende 2009 bestandenen kommunalen Liquiditätskredite zu tilgen und die fälligen Zinslasten zu vermindern (aufgrund der Systematik der Einheitskasse weisen die Ortsgemeinden keine Kredite zur Liquiditätssicherung aus; maßgeblich für eine Teilnahme am KEF-RP sind hier die Verbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemeinde zum 31. Dezember 2009). Die Finanzierung des Fonds ist zu einem Drittel (1,275 Mrd. Euro) von den Kommunen selbst (z.B. durch Einsparungen im Haushalt, Steuer- oder Umlageerhöhungen etc.) zu leisten, ein weiteres Drittel wird aus dem kommunalen Finanzausgleich aufgebracht und stammt somit von der Solidargemeinschaft der kommunalen Familie, das letzte Drittel kommt aus dem Landeshaushalt. Es ist zu berücksichtigen, dass die kommunalen Liquiditätskredite regional und strukturell höchst unterschiedlich verteilt sind. In vielen Fällen wird mit dem KEFRP eine weitestgehende Entschuldung erreicht werden können, in anderen Fällen wird dies nicht gelingen, sondern es wird lediglich eine Abmilderung der Verschuldungsentwicklung erzielt werden können. Insgesamt ist der KEF-RP ein wichtiges Instrument, das bei konsequenter Ausgestaltung und Anwendung eine nachhaltige Verbesserung der kommunalen Finanzsituation gerade dann bewirken kann, wenn die Maßnahmen des KEF-RP von einer nachhaltigen Bewusstseinsänderung sowohl in der Kommunal und Landespolitik als auch in der Bundespolitik begleitet werden. Die Instrumente des KEF-RP (kommunale Konsolidierungsmaßnahmen und Entschuldungshilfen) sind allein nicht hinreichend, einen dauerhaften Haushaltsausgleich sicherzustellen. Sie sind aber ein wichtiger Schritt, dem weitere Schritte folgen müssen.

II. Teilnahme des Landkreises Bad Kreuznach am Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF-RP)
Der Anteil des Landkreises Bad Kreuznach am Jahresanteil (1/3 von 4.151.223 €) beträgt 1.383.741 € und ist 15 Jahre lang zu erbringen.

Der Kreistag hat in seinen Sitzungen am 17.10.2011 (Grundsatzbeschluss zur Teilnahme am KEF-RP), 09.01.2012 (Beschluss über den Haushalt 2012, einschließlich KEF-RP-Maßnahmen), 18.06.2012 (Beschluss über den Nachtragshaushalt 2012) und 15.10.2012 (Beschluss über den KEF-RP-Konsolidierungsvertrag) die Maßnahmen zur Teilnahme am Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF-RP) beschlossen.

In den Fällen, in denen die Gesamt- Jahresleistung des KEF-RP einen Betrag von 2 Mio. Euro übersteigt (Kreis Bad Kreuznach : rd. 4,2 Mio. Euro), holt die Aufsichtsbehörde vor Vertragsabschluss das Einvernehmen des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur sowie des Ministeriums der Finanzen ein (gemäß "Leitfaden KEF-RP", dort Rdnr. 2.1, Absatz 6). Die beiden o.g. Ministerien haben ihr Einvernehmen erteilt.

Der Konsolidierungsvertrag wurde von Landrat Franz-Josef Diel am 16.10.2012 und der Präsidentin der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier, Frau Dagmar Barzen, am 23.10.2012 unterzeichnet.

Gemäß § 5 des KEF-RP- Konsolidierungsvertrages wird der Vertrag auf der Internetseite der Kreisverwaltung eingestellt.

Die Teilnahme am KEF-RP bedeutet für den Landkreis Bad Kreuznach konkret (gemäß Leitfaden des Ministeriums des Inneren, für Sport und Infrastruktur, Stand 28.09.2011) :

1.   Laufzeit des KEF-RP : 15 Jahre
2.   Vertragsbeginn : 01.01.2012
3.   Vertragsende : 31.12.2026
4.   Letzter Termin für eine Vertragsunterzeichnung : 31.12.2013
5.   Vertragliche Bindung vom 01.01.2012 bis 31.12.2026
6.   Die Jahresleistung des Kreises Bad Kreuznach für die Teilnahme am KEF-RP beträgt rd. 1,4 Mio. €.
7.   Die Gesamt- Jahresleistung des KEF-RP für den Kreis Bad Kreuznach beträgt rd. 4,2 Mio. € (3 x 1,4 Mio. €).

Berechnung für den Landkreis Bad Kreuznach:

1. Maßgeblicher Stand der Kredite zur Liquiditätssicherung : 31.12.2009
2. Maßgebliche Höhe der Kredite zur Liquiditätssicherung :   79.566.000 €
3. Anteil am Fonds über 15 Jahre (=78,26 % von 79.566.000 €): 62.268.352 €
3.1. darunter Tilgung : 49.814.681 €
3.2  darunter Zins : 12.453.670 €
4. Jahresanteil am Fonds (1/15 der Gesamtleistung 62.268.352 €) : 4.151.223 €
4.1 darunter Tilgung : 3.320.979 €
4.2 darunter Zins : 830.244 €
5. Anteil des Kreises am Jahresanteil (1/3 von 4.151.223 €): 1.383.741 €
6. Anteil aus dem kommunalen Finanzausgleich (1/3 von 4.151.223 €): 1.383.741 €
7. Anteil vom Land (1/3 von 4.151.223 €): 1.383.741 €
8. Zielgröße am 31.12.2026 (rechnerische Restschuld): 29.751.319 €
 

Informationen erhalten Sie auch unter: http://www.isim.rlp.de/staedte-und-gemeinden/entschuldungsfonds/