Rettungsdienstbehörde
Rettungsdienst
Der zivile Rettungsdienst hat die Aufgabe, rund um die Uhr bei medizinischen Notfällen aller Art – Verletzungen, Vergiftungen und Erkrankungen –durch den Einsatz von qualifiziertem Rettungsfachpersonal und den geeigneten Rettungsmitteln rasch und sachgerecht zu helfen und Leben zu retten. Rettungsdienst ist Ländersache und gehört in Rheinland-Pfalz als Teil der Inneren Sicherheit zur öffentlichen Daseinsfürsorge. Träger des Rettungsdienstes sind nicht - wie häufig angenommen - die Rettungsdienstorganisationen (ASB, DRK, MHD, JUH), sondern das Land sowie die Kreise und kreisfreien Städte. Diese wiederum schließen sich zu den so genannten Rettungsdienstbereichen zusammen. Davon gibt es in Rheinland-Pfalz fünf. So gehören zum Rettungsdienstbereich Bad Kreuznach die Landkreise Bad Kreuznach, Birkenfeld und der Rhein-Hunsrück-Kreis. Zuständige Rettungsdienstbehörde für diesen Bereich ist gemäß Vereinbarung die Kreisverwaltung Bad Kreuznach. Diese gehört zum Büro der Landrätin. Ihr zugeordnet ist der Ärztliche Leiter Rettungsdienst (ÄLRD). Dieser nimmt die Aufsicht und das Qualitätsmanagement für die Rettungsdienstbereiche Rheinhessen und Bad Kreuznach wahr.
Europaweiter Notruf 112
Über die kostenfreie (von jedem Festnetz und Mobiltelefon) Notrufnummer 112 erreichen Hilfesuchende in allen Ländern der europäischen Union die Leitstellen bzw. Notrufdienste von Rettungsdienst und Feuerwehr - der einheitliche und direkte Draht zu schneller Hilfe. Der Disponent am anderen Ende der Leitung erfragt die essentiellen Daten für den Hilfeeinsatz, so dass man sich keinen Fragenkatalog merken muss, um einen Notruf abzusetzen.
- Werner Hofmann
Zimmer 129 im 1. OG
Tel.: 0671/803-1670
E-Mail senden - Martina Veith
Zimmer 129 im 1. OG
Tel.: 0671/803-1671
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