Landwirtschaft und Weinbau
Information des Weinbauministeriums zur Unterstützung von Ernteversicherungen im Weinsektor
In Rheinland-Pfalz werden Prämien für Ernteversicherungen im Weinsektor, die Ertragsschäden absichern, bezuschusst. Voraussetzung für die Unterstützung der Versicherungsprämie ist, dass Ertragsverluste mindestens durch die Schäden Hagel und Frost in einem Kombivertrag (Mehrgefahrenversicherung - MGV) versichert sind. Im Jahr 2023 beläuft sich die Unterstützung auf 50 Prozent der Versicherungsprämie, maximal 180 Euro/Hektar. Der Zuschuss wird auf Prämienzahlungen gewährt, die bis 30.06.2023 erfolgt sind.
Weitere Details sind dem Merkblatt auf der Förderseite des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau <https://mwvlw.rlp.de/themen/weinbau/foerderung/ernteversicherungen-im-weinsektor-mehrgefahrenversicherung> zu entnehmen. Dort steht ab sofort auch das Antragsformular als PDF-Dokument zum Download bereit. Der Antrag mit allen notwendigen Unterlagen und Nachweisen ist bis spätestens 1. September 2023 bei der zuständigen Kreisverwaltung einzureichen.
Berechnung und Auszahlung der Unterstützung erfolgen im Frühjahr 2024, wenn die endgültigen Weinbaukarteidaten des Antragsjahres vorliegen.
Die Häufigkeit und das Ausmaß extremer Wetterereignisse haben in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Aufgrund des globalen Klimawandels ist von einem weiter steigenden Schadenspotential durch Extremwetterlagen auszugehen. Der frühe Austrieb der Reben macht diese besonders anfällig für Schäden durch Spätfröste im Frühjahr. Lokal begrenzte, aber starke Hagelereignisse mit hohem Risikopotential sind in den vergangenen Jahren gehäuft aufgetreten. Vor diesem Hintergrund kommt dem Risikomanagement im Weinbau zukünftig eine noch größere Bedeutung zu. Ernteversicherungen minimieren das betriebliche Risiko und sind im Schadensfall ein wichtiges Element zur Stabilisierung der Einkommen von Weinbaubetrieben.
- Antragsunterlagen
- Stichtagsmeldung Bestandsregister
- Häufig gestellte Fragen zum GAP-Strategieplan
- Grundsätze zum GAP-Strategieplan 2023-2027
Agrarförderung 2023 - Änderungen sind weiterhin möglich
Die Antragsfrist für Direktzahlungen endete am 15.05.2023. Betriebe, welche diese Frist versäumt haben, können den Antrag noch bis 31.05.2023 nachreichen. Die Prämie wird jedoch um 1% je Tag, an dem der Antrag verspätet eingeht, gekürzt.
Bis zum 31.05.2023 können bereits eingereichte Anträge von den Antragstellern geändert/korrigiert werden. Eine spätere Änderung ist bis 30.09.2023 möglich, sofern in dem Betrieb noch keine Vor-Ort-Kontrolle stattgefunden hat.
Antragstellung
In 2023 sind alle Agrarförderanträge erstmals über das Programm LEA zu stellen. Die Passwörter für den Zugang wurden an alle Betriebe am 11.04.2023 per Post verschickt. Betriebe, welche bis zum 13.04.2023 kein Passwort erhalten haben, sollten sich unverzüglich melden.
Informationen zu LEA finden Sie hier:
Informationen zu GAP-SP und Konditionalitäten finden Sie hier:
- Informationsschreiben zur GAP-Konditionalität
- Informationen zu Direktzahlungen auf der Website der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD)
- Informationen zu Förderungen in der Landwirtschaft (ADD)
- Demovideo (ADD)
- Informationen auf der Website des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum Rheinhessen-Nahe-Hunsrück (DLR)
- Kombinationstabelle Ökoregelungen und EULLa 2015 - 2024
- Kombinationstabelle GAP-SP AUKM und Ökoregelungen
- Vortragsfolie zur GAP-Informationsveranstaltung vom 12.04.2023
Bei konkreten Sachfragen helfen wir Ihnen gerne weiter und bitten Sie in diesem Falle, Ihre Frage schriftlich per E-Mail zu senden.
Sie erhalten schnellstmöglich, i.d.R. am nächsten Werktag, eine Antwort.
Bitte beachten Sie den Antragsschluss am 15.05.2024.
Weinmarktordung – Umstrukturierung (WMO)
Zeitlich begrenzte EG geförderte Umstellung der Rebflächen zur Anpassung an Markterfordernisse (gewünschte Sorten) und Verbesserung der Bewirtschaftungstechniken (Zeilenabstand, Erziehungsart).
Fördervoraussetzung
- Um-/Neubestockung von weinbauwürdigen Flächen
- Mindestgröße von Bewirtschaftungseinheiten erforderlich
- Pflanzung mit zugelassenen förderfähigen Sorten nach Plan (jährliche Korrektur möglich)
- Mindestzeilenabstände, Mindeststückzahl, vorgeschriebene Erziehungsart
Antragstellung
Jährlich, wobei der Antragszeitpunkt durch das MULEWF (Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Rheinland-Pfalz) bestimmt wird.
Grundstücksverkehr
Gemäß dem Grundstücksverkehrsgesetz müssen in der Regel alle den Besitzübergang eines Grundstückes betreffenden notariellen Verträge zur Genehmigung vorgelegt werden.
Referatsleitung
- N.N.
Stellvertretende Referatsleitung
- N.N.
Ihre Ansprechpartner
Zuständigkeiten nach Alphabet und Gemeindeschlüssel
Allgemeine Agrarförderung, Agrarumweltmaßnahmen, Weinmarktordnung, Mehrgefahrenversicherung (MGV)
Abtweiler 07133001 bis Braunweiler 07133015 und 07133501
- Herr Sascha Reinhardt
Tel.: 0671 803-1819
E-Mail senden
Allgemeine Agrarförderung, Agrarumweltmaßnahmen, Weinmarktordnung, Mehrgefahrenversicherung (MGV)
Brauweiler 07133016 bis Guldental 07133035 und 07133201, außer 07133020
- Herr Christian Daum
Tel.: 0671 803-1816
E-Mail senden
Allgemeine Agrarförderung, Agrarumweltmaßnahmen, Weinmarktordnung, Mehrgefahrenversicherung (MGV)
Gutenberg/Nahe 07133036 bis Kirn 07133052 und 07133202
- Frau Anja Günther
Tel.: 0671 803-1813
E-Mail senden
Allgemeine Agrarförderung, Agrarumweltmaßnahmen, Weinmarktordnung, Mehrgefahrenversicherung (MGV)
Kirschroth 07133053 bis Oberhausen bei Kirn 07133073 und 07133203
- Frau Natascha Oestringer
Tel.: 0671 803-1814
E-Mail senden
Allgemeine Agrarförderung, Agrarumweltmaßnahmen, Weinmarktordnung, Mehrgefahrenversicherung (MGV)
Oberhausen an der Nahe 07133074 bis Schweinschied 07133092 und 07133117, 07133204, 07133205
- Frau Felicia Schons
Tel.: 0671 803-1820
E-Mail senden
Allgemeine Agrarförderung, Agrarumweltmaßnahmen, Grundstücksverkehrsrecht, Höfeordnung, Weinmarktordnung, Mehrgefahrenversicherung (MGV)
Schweppenhausen 07133093 bis Warmsroth 07133110
- Herr Sascha Bott
Tel.: 0671 803-1817
E-Mail senden
Referatsleitung, Allgemeine Agrarförderung, Agrarumweltmaßnahmen, Grundstücksverkehrsrecht, Höfeordnung, Weinmarktordnung, Mehrgefahrenversicherung (MGV)
Weiler bei Monzingen 07133111 bis Winterburg 07133116, 07133020
- N.N.
Allgemeine Agrarförderung, Agrarumweltmaßnahmen, Grundstücksverkehrsregister
- Herr Mathias Weber
Tel.: 0671 803-1815
E-Mail senden
Abteilungs-Fax: 0671 803-1850
Weitere Informationsstellen
- Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR)
Tel.: 0671 820-0
E-Mail senden - Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
Tel.: 0671 793-0
E-Mail senden - Bauern- und Winzerverband an Nahe und Glan
Tel.: 0671 40007
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