Landwirtschaft und Weinbau

Agrarförderung 2023 - Änderungen sind weiterhin möglich

Die Antragsfrist für Direktzahlungen endete am 15.05.2023. Betriebe, welche diese Frist versäumt haben, können den Antrag noch bis 31.05.2023 nachreichen. Die Prämie wird jedoch um 1% je Tag, an dem der Antrag verspätet eingeht, gekürzt.

Bis zum 31.05.2023 können bereits eingereichte Anträge von den Antragstellern geändert/korrigiert werden. Eine spätere Änderung ist bis 30.09.2023 möglich, sofern in dem Betrieb noch keine Vor-Ort-Kontrolle stattgefunden hat.

Antragstellung

In 2023 sind alle Agrarförderanträge erstmals über das Programm LEA zu stellen. Die Passwörter für den Zugang wurden an alle Betriebe am 11.04.2023 per Post verschickt. Betriebe, welche bis zum 13.04.2023 kein Passwort erhalten haben, sollten sich unverzüglich melden.

Informationen zu LEA finden Sie hier:

Informationen zu GAP-SP und Konditionalitäten finden Sie hier:

Bei konkreten Sachfragen helfen wir Ihnen gerne weiter und bitten Sie in diesem Falle, Ihre Frage schriftlich per E-Mail zu senden.

Sie erhalten schnellstmöglich, i.d.R. am nächsten Werktag, eine Antwort.

Bitte beachten Sie den Antragsschluss am 15.05.2023, d.h. konkrete Fragen zum aktuellen Antragsverfahren müssen bis Donnerstag, 11.05.2023 bei uns eingehen.


Weinmarktordung – Umstrukturierung (WMO)

Zeitlich begrenzte EG geförderte Umstellung der Rebflächen zur Anpassung an Markterfordernisse (gewünschte Sorten) und Verbesserung der Bewirtschaftungstechniken (Zeilenabstand, Erziehungsart).

Fördervoraussetzung

  • Um-/Neubestockung von weinbauwürdigen Flächen
  • Mindestgröße von Bewirtschaftungseinheiten erforderlich
  • Pflanzung mit zugelassenen förderfähigen Sorten nach Plan (jährliche Korrektur möglich)
  • Mindestzeilenabstände, Mindeststückzahl, vorgeschriebene Erziehungsart

Antragstellung

Jährlich, wobei der Antragszeitpunkt durch das MULEWF (Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Rheinland-Pfalz) bestimmt wird.


Grundstücksverkehr

Gemäß dem Grundstücksverkehrsgesetz müssen in der Regel alle den Besitzübergang eines Grundstückes betreffenden notariellen Verträge zur Genehmigung vorgelegt werden.


Ihre Ansprechpartner

  • Referat Landwirtschaft
    Tel.: 0671 803-1813 bis -1820
    Fax: 0671 803-1850
    E-Mail senden
    Verwaltungsgebäude Salinenstraße 56
    2. und 3. OG
    55543 Bad Kreuznach

Allgemeine Agrarförderung, Agrarumweltmaßnahmen

Allgemeine Agrarförderung, Agrarumweltmaßnahmen, Grundstücksverkehrsrecht

Allgemeine Agrarförderung, Agrarumweltmaßnahmen, Grundstücksverkehrsregister

Allgemeine Agrarförderung, Agrarumweltmaßnahmen

Allgemeine Agrarförderung, Agrarumweltmaßnahmen, Grundstücksverkehrsrecht, Höfeordnung

Allgemeine Agrarförderung, Agrarumweltmaßnahmen, Weinmarktordnung


Weitere Informationsstellen

  • Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR)
    Tel.: 0671 820-0
    E-Mail senden
  • Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
    Tel.: 0671 793-0
    E-Mail senden
  • Bauern- und Winzerverband an Nahe und Glan
    Tel.: 0671 40007
    E-Mail senden