Landwirtschaft und Weinbau
Information des Weinbauministeriums zur Unterstützung von Ernteversicherungen im Weinsektor
In Rheinland-Pfalz werden Prämien für Ernteversicherungen im Weinsektor, die Ertragsschäden absichern, bezuschusst. Voraussetzung für die Unterstützung der Versicherungsprämie ist, dass Ertragsverluste mindestens durch die Schäden Hagel und Frost in einem Kombivertrag (Mehrgefahrenversicherung - MGV) versichert sind. Im Jahr 2023 beläuft sich die Unterstützung auf 50 Prozent der Versicherungsprämie, maximal 180 Euro/Hektar. Der Zuschuss wird auf Prämienzahlungen gewährt, die bis 30.06.2023 erfolgt sind.
Weitere Details sind dem Merkblatt auf der Förderseite des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau <https://mwvlw.rlp.de/themen/weinbau/foerderung/ernteversicherungen-im-weinsektor-mehrgefahrenversicherung> zu entnehmen. Dort steht ab sofort auch das Antragsformular als PDF-Dokument zum Download bereit. Der Antrag mit allen notwendigen Unterlagen und Nachweisen ist bis spätestens 1. September 2023 bei der zuständigen Kreisverwaltung einzureichen.
Berechnung und Auszahlung der Unterstützung erfolgen im Frühjahr 2024, wenn die endgültigen Weinbaukarteidaten des Antragsjahres vorliegen.
Die Häufigkeit und das Ausmaß extremer Wetterereignisse haben in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Aufgrund des globalen Klimawandels ist von einem weiter steigenden Schadenspotential durch Extremwetterlagen auszugehen. Der frühe Austrieb der Reben macht diese besonders anfällig für Schäden durch Spätfröste im Frühjahr. Lokal begrenzte, aber starke Hagelereignisse mit hohem Risikopotential sind in den vergangenen Jahren gehäuft aufgetreten. Vor diesem Hintergrund kommt dem Risikomanagement im Weinbau zukünftig eine noch größere Bedeutung zu. Ernteversicherungen minimieren das betriebliche Risiko und sind im Schadensfall ein wichtiges Element zur Stabilisierung der Einkommen von Weinbaubetrieben.
- Antragsunterlagen
- Häufig gestellte Fragen zum GAP-Strategieplan
- Grundsätze zum GAP-Strategieplan 2023-2027
Agrarförderung 2023 - Änderungen sind weiterhin möglich
Die Antragsfrist für Direktzahlungen endete am 15.05.2023. Betriebe, welche diese Frist versäumt haben, können den Antrag noch bis 31.05.2023 nachreichen. Die Prämie wird jedoch um 1% je Tag, an dem der Antrag verspätet eingeht, gekürzt.
Bis zum 31.05.2023 können bereits eingereichte Anträge von den Antragstellern geändert/korrigiert werden. Eine spätere Änderung ist bis 30.09.2023 möglich, sofern in dem Betrieb noch keine Vor-Ort-Kontrolle stattgefunden hat.
Antragstellung
In 2023 sind alle Agrarförderanträge erstmals über das Programm LEA zu stellen. Die Passwörter für den Zugang wurden an alle Betriebe am 11.04.2023 per Post verschickt. Betriebe, welche bis zum 13.04.2023 kein Passwort erhalten haben, sollten sich unverzüglich melden.
Informationen zu LEA finden Sie hier:
Informationen zu GAP-SP und Konditionalitäten finden Sie hier:
- Informationsschreiben zur GAP-Konditionalität
- Informationen zu Direktzahlungen auf der Website der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD)
- Informationen zu Förderungen in der Landwirtschaft (ADD)
- Demovideo (ADD)
- Informationen auf der Website des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum Rheinhessen-Nahe-Hunsrück (DLR)
- Kombinationstabelle Ökoregelungen und EULLa 2015 - 2024
- Kombinationstabelle GAP-SP AUKM und Ökoregelungen
- Vortragsfolie zur GAP-Informationsveranstaltung vom 12.04.2023
Bei konkreten Sachfragen helfen wir Ihnen gerne weiter und bitten Sie in diesem Falle, Ihre Frage schriftlich per E-Mail zu senden.
Sie erhalten schnellstmöglich, i.d.R. am nächsten Werktag, eine Antwort.
Bitte beachten Sie den Antragsschluss am 15.05.2023, d.h. konkrete Fragen zum aktuellen Antragsverfahren müssen bis Donnerstag, 11.05.2023 bei uns eingehen.
Weinmarktordung – Umstrukturierung (WMO)
Zeitlich begrenzte EG geförderte Umstellung der Rebflächen zur Anpassung an Markterfordernisse (gewünschte Sorten) und Verbesserung der Bewirtschaftungstechniken (Zeilenabstand, Erziehungsart).
Fördervoraussetzung
- Um-/Neubestockung von weinbauwürdigen Flächen
- Mindestgröße von Bewirtschaftungseinheiten erforderlich
- Pflanzung mit zugelassenen förderfähigen Sorten nach Plan (jährliche Korrektur möglich)
- Mindestzeilenabstände, Mindeststückzahl, vorgeschriebene Erziehungsart
Antragstellung
Jährlich, wobei der Antragszeitpunkt durch das MULEWF (Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Rheinland-Pfalz) bestimmt wird.
Grundstücksverkehr
Gemäß dem Grundstücksverkehrsgesetz müssen in der Regel alle den Besitzübergang eines Grundstückes betreffenden notariellen Verträge zur Genehmigung vorgelegt werden.
Ihre Ansprechpartner
- Referat Landwirtschaft
Tel.: 0671 803-1813 bis -1820
Fax: 0671 803-1850
E-Mail senden
Verwaltungsgebäude Salinenstraße 56
2. und 3. OG
55543 Bad Kreuznach
Allgemeine Agrarförderung, Agrarumweltmaßnahmen
- Frau Günther
Tel.: 0671 803-1813
E-Mail senden
Allgemeine Agrarförderung, Agrarumweltmaßnahmen, Grundstücksverkehrsrecht
- Frau Weissenburger
Tel.: 0671 803-1814
E-Mail senden
Allgemeine Agrarförderung, Agrarumweltmaßnahmen, Grundstücksverkehrsregister
- Herr Weber
Tel.: 0671 803-1815
E-Mail senden
Allgemeine Agrarförderung, Agrarumweltmaßnahmen
- Frau Schons
Tel.: 0671 803-1820
E-Mail senden
Allgemeine Agrarförderung, Agrarumweltmaßnahmen, Weinmarktordnung
- Herr Daum
Tel.: 0671 803-1816
E-Mail senden
Allgemeine Agrarförderung, Agrarumweltmaßnahmen, Grundstücksverkehrsrecht, Höfeordnung
- Herr Bott
Tel.: 0671 803-1817
E-Mail senden
Allgemeine Agrarförderung, Agrarumweltmaßnahmen, Weinmarktordnung
- Herr Reinhardt
Tel.: 0671 803-1819
E-Mail senden
Weitere Informationsstellen
- Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR)
Tel.: 0671 820-0
E-Mail senden - Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
Tel.: 0671 793-0
E-Mail senden - Bauern- und Winzerverband an Nahe und Glan
Tel.: 0671 40007
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