Landwirtschaft und Weinbau

Information des Weinbauministeriums zur Unterstützung von Ernteversicherungen im Weinsektor

In Rheinland-Pfalz werden Prämien für Ernteversicherungen im Weinsektor, die Ertragsschäden absichern, bezuschusst. Voraussetzung für die Unterstützung der Versicherungsprämie ist, dass Ertragsverluste mindestens durch die Schäden Hagel und Frost in einem Kombivertrag (Mehrgefahrenversicherung - MGV) versichert sind. Im Jahr 2023 beläuft sich die Unterstützung auf 50 Prozent der Versicherungsprämie, maximal 180 Euro/Hektar. Der Zuschuss wird auf Prämienzahlungen gewährt, die bis 30.06.2023 erfolgt sind.

Weitere Details sind dem Merkblatt auf der Förderseite des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau <https://mwvlw.rlp.de/themen/weinbau/foerderung/ernteversicherungen-im-weinsektor-mehrgefahrenversicherung> zu entnehmen. Dort steht ab sofort auch das Antragsformular als PDF-Dokument zum Download bereit. Der Antrag mit allen notwendigen Unterlagen und Nachweisen ist bis spätestens 1. September 2023 bei der zuständigen Kreisverwaltung einzureichen.

Berechnung und Auszahlung der Unterstützung erfolgen im Frühjahr 2024, wenn die endgültigen Weinbaukarteidaten des Antragsjahres vorliegen.

Die Häufigkeit und das Ausmaß extremer Wetterereignisse haben in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Aufgrund des globalen Klimawandels ist von einem weiter steigenden Schadenspotential durch Extremwetterlagen auszugehen. Der frühe Austrieb der Reben macht diese besonders anfällig für Schäden durch Spätfröste im Frühjahr. Lokal begrenzte, aber starke Hagelereignisse mit hohem Risikopotential sind in den vergangenen Jahren gehäuft aufgetreten. Vor diesem Hintergrund kommt dem Risikomanagement im Weinbau zukünftig eine noch größere Bedeutung zu. Ernteversicherungen minimieren das betriebliche Risiko und sind im Schadensfall ein wichtiges Element zur Stabilisierung der Einkommen von Weinbaubetrieben.


Agrarförderung 2023 - Änderungen sind weiterhin möglich

Die Antragsfrist für Direktzahlungen endete am 15.05.2023. Betriebe, welche diese Frist versäumt haben, können den Antrag noch bis 31.05.2023 nachreichen. Die Prämie wird jedoch um 1% je Tag, an dem der Antrag verspätet eingeht, gekürzt.

Bis zum 31.05.2023 können bereits eingereichte Anträge von den Antragstellern geändert/korrigiert werden. Eine spätere Änderung ist bis 30.09.2023 möglich, sofern in dem Betrieb noch keine Vor-Ort-Kontrolle stattgefunden hat.

Antragstellung

In 2023 sind alle Agrarförderanträge erstmals über das Programm LEA zu stellen. Die Passwörter für den Zugang wurden an alle Betriebe am 11.04.2023 per Post verschickt. Betriebe, welche bis zum 13.04.2023 kein Passwort erhalten haben, sollten sich unverzüglich melden.

Informationen zu LEA finden Sie hier:

Informationen zu GAP-SP und Konditionalitäten finden Sie hier:

Bei konkreten Sachfragen helfen wir Ihnen gerne weiter und bitten Sie in diesem Falle, Ihre Frage schriftlich per E-Mail zu senden.

Sie erhalten schnellstmöglich, i.d.R. am nächsten Werktag, eine Antwort.

Bitte beachten Sie den Antragsschluss am 15.05.2024.


Weinmarktordung – Umstrukturierung (WMO)

Zeitlich begrenzte EG geförderte Umstellung der Rebflächen zur Anpassung an Markterfordernisse (gewünschte Sorten) und Verbesserung der Bewirtschaftungstechniken (Zeilenabstand, Erziehungsart).

Fördervoraussetzung

  • Um-/Neubestockung von weinbauwürdigen Flächen
  • Mindestgröße von Bewirtschaftungseinheiten erforderlich
  • Pflanzung mit zugelassenen förderfähigen Sorten nach Plan (jährliche Korrektur möglich)
  • Mindestzeilenabstände, Mindeststückzahl, vorgeschriebene Erziehungsart

Antragstellung

Jährlich, wobei der Antragszeitpunkt durch das MULEWF (Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Rheinland-Pfalz) bestimmt wird.


Grundstücksverkehr

Gemäß dem Grundstücksverkehrsgesetz müssen in der Regel alle den Besitzübergang eines Grundstückes betreffenden notariellen Verträge zur Genehmigung vorgelegt werden.


Referatsleitung

  • Herr Gerd Simon
    Tel.: 0671 803-1821
    E-Mail senden
    Verwaltungsgebäude Salinenstraße 56
    Zimmer: 215

Stellvertretende Referatsleitung

  • N.N.
     

Ihre Ansprechpartner

Zuständigkeiten nach Alphabet und Gemeindeschlüssel

 

Allgemeine Agrarförderung, Agrarumweltmaßnahmen, Weinmarktordnung, Mehrgefahrenversicherung (MGV)

Abtweiler     07133001     bis     Braunweiler     07133015 und 07133501

Allgemeine Agrarförderung, Agrarumweltmaßnahmen, Weinmarktordnung, Mehrgefahrenversicherung (MGV)

Brauweiler     07133016     bis     Guldental     07133035 und 07133201, außer 07133020

Allgemeine Agrarförderung, Agrarumweltmaßnahmen, Weinmarktordnung, Mehrgefahrenversicherung (MGV)

Gutenberg/Nahe     07133036     bis     Kirn     07133052 und 07133202

Allgemeine Agrarförderung, Agrarumweltmaßnahmen, Weinmarktordnung, Mehrgefahrenversicherung (MGV)

Kirschroth     07133053     bis     Oberhausen bei Kirn     07133073 und 07133203

Allgemeine Agrarförderung, Agrarumweltmaßnahmen, Weinmarktordnung, Mehrgefahrenversicherung (MGV)

Oberhausen an der Nahe     07133074     bis     Schweinschied     07133092 und 07133117, 07133204, 07133205

Allgemeine Agrarförderung, Agrarumweltmaßnahmen, Grundstücksverkehrsrecht, Höfeordnung, Weinmarktordnung, Mehrgefahrenversicherung (MGV)

Schweppenhausen     07133093     bis     Warmsroth     07133110

Referatsleitung, Allgemeine Agrarförderung, Agrarumweltmaßnahmen, Grundstücksverkehrsrecht, Höfeordnung, Weinmarktordnung, Mehrgefahrenversicherung (MGV)

Weiler bei Monzingen     07133111     bis     Winterburg     07133116, 07133020

Allgemeine Agrarförderung, Agrarumweltmaßnahmen, Grundstücksverkehrsregister


Abteilungs-Fax: 0671 803-1850


Weitere Informationsstellen

  • Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR)
    Tel.: 0671 820-0
    E-Mail senden
  • Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
    Tel.: 0671 793-0
    E-Mail senden
  • Bauern- und Winzerverband an Nahe und Glan
    Tel.: 0671 40007
    E-Mail senden