Ganztagsschule

Ganztagsschulformen

Seit dem Schuljahr 2002/2003 gibt es in Rheinland-Pfalz Ganztagsschulen in drei Formen, nämlich in den schon vorher bestehenden verpflichtenden und offenen Formen als auch in der neuen Angebotsform:

  • Ganztagsschulen in offener Form legen einzelne Unterrichtsveranstaltungen auf den Nachmittag und bieten darüber hinaus eine außerunterrichtliche Betreuung an. Die Betreuungskräfte werden vom Schulträger bereitgestellt.
  • Ganztagsschulen in verpflichtender Form verteilen den Unterricht und weitere pädagogische Angebote auf die Vormittage und in der Regel auf vier Nachmittage einer Woche. Die Teilnahme am Unterricht und an den weiteren pädagogischen Angeboten ist bei dieser Form für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend.
  • Ganztagsschulen in Angebotsform, sehen an 4 Tagen in der Woche ein Angebot von 8.00 bis 16.00 Uhr vor. Örtliche Abweichungen sind z. B. wegen der Schülerbeförderung möglich. Dies ändert aber nichts an der Gesamtzeit. Die Teilnahme am Ganztagsangebot ist freiwillig. Nach der Anmeldung ist die Teilnahme aber für mindestens ein Schuljahr verpflichtend.

Ca. 2/3 aller allgemeinbildenden Schulen organisieren im Schuljahr 2009/10 ein Ganztagsangebot in einer der genannten Formen. Ein Sonderfall ist das
G8-Ganztagsgymnasium. Dieses wird in der Orientierungsstufe grundsätzlich in der Angebotsform, ab Klassenstufe 7 als verpflichtende Ganztagsschule geführt.

Das Ganztagsschulangebot steht allen Schülerinnen und Schülern einer Schule offen. In der organisatorischen Umsetzung kann es sich auf einzelne Züge über alle Jahrgangsstufen einer Schule hinweg beschränken. Darüber hinaus ist die klassen- und klassenstufenübergreifende Organisation von Ganztagsgruppen möglich. Ein Halbtagsangebot wird an der gleichen Schule bestehen bleiben.

Förderung der Mittagsverpflegung von Ganztagsschülerinnen und -schülern aus sozial bedürftigen Familien

Für die Bereitstellung des Mittagessens ist der Schulträger zuständig. Die Eltern sind an den Kosten des Mittagessens sozial angemessen zu beteiligen.

Nach Antragstellung des Bildungs- und Teilhabepaketes beim zuständigen Jobcenter ist die Teilnahme am Mittagessen in der Schule für die Schülerinnen und Schüler kostenlos.


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