"Hilfe zur Pflege"

Eine Sozialleistung für pflegebedürftige Personen
die ihre Kosten für die Pflege nicht selbst tragen können.
Sie soll den Berechtigten befähigen, unabhängig von Sozialhilfe zu leben.

► Hilfe zum Lebensunterhalt
► Hilfe in besonderen Lebenslagen

 

(Bildquelle: pexels.com 12/2025 - calculator-428294)

Die Sozialleistung umfasst Pflegegeld / Häusliche Pflegehilfe / Verhinderungspflege /
Kurzzeitpflege / Teilstationäre Pflege und Stationäre Pflege.

Die Unterstützung kann beantragt werden, wenn:
Keine Pflegeversicherung besteht oder
► Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen


Diese "Selbsthilfemöglichkeiten" müssen vorrangig ausgeschöpft werden:

  • Selbsthilfe durch Einsatz der Arbeitskraft
  • Selbsthilfe durch Eigenmittel z.B. Rente, Krankengeld, Kindergeld, Arbeitseinkommen, Mieteinnahmen, Wohngeld, Vermögen)
  • Selbsthilfe durch nahestehende unterhaltspflichtige Angehörige
  • Selbsthilfe durch vorrangige Leistungen anderer Sozialleistungsträger, z. B. Krankenkasse, Pflegekasse, Amt für soziale Angelegenheiten

Ihre Ansprechpartner

zuständig für die Buchstaben A-Bal
    Frau Sabrina Stein (Referatsleitung) ☏ 0671 803-1406 / ✉ E-Mail senden

► zuständig für die Buchstaben Beck + BeWo + Ukrainer amb. sowie Spek-Stem
     Frau Irene Braun ☏ 0671 803-1426 / ✉ E-Mail senden

► zuständig für die Buchstaben Bam - Becj + Becl - Bod sowie Sten-St
     Frau Elisabeth Hermann ☏ 0671 803-1422 / ✉ E-Mail senden

► zuständig für die Buchstaben Boe - Ga und Su-Vk
     Frau  Alina Gerischer  ☏ 0671 803-1442 / ✉ E-Mail senden​​​​​​

► zuständig für die Buchstaben Gb - Kna und Vl-Weim
     Frau Angela Schmitt ☏ 0671 803-1427 / ✉ E-Mail senden​​​​​​​

► zuständig für die Buchstaben Knb - Naj und Wein-Z
     Herr Benedikt Klein ☏ 0671 803-1447 / ✉ E-Mail senden

► zuständig für Buchstaben Nak - Schul sowie Schu-Spej
     Frau Kristina Böse ☏ 0671 803-1424 / ✉ E-Mail senden​​​​​​​

► zuständig für die Hilfe in besonderen Lebenslagen
     Frau Sabrina Stein ☏ 0671 803-1406 ✉ E-Mail senden