Wasserrechtliche Erlaubnisse, Genehmigungen und Anordnungen
Erlaubnisse – § 14 LWG
Für Benutzungen von Gewässern (Oberflächengewässer und Grundwasser) sind in der Regel wasserrechtliche Erlaubnisse erforderlich. Definitionen und rechtliche Grundlagen:
- Benutzungen § 9 WHG, § 15 LWG
- Erlaubnisse § 14 LWG
Benutzungen sind z. B.
- Entnehmen von Wasser aus oberirdischen Gewässern,
- Herstellung eines Brunnens, Entnehmen von Grundwasser
- Anlagen zur Nutzung von Erdwärme (Erdwärmesonden, Flächenkollektoren, Wasser-Wasser-Wärmepumpen)
- Bohrungen und Bodenaufschlüsse
- Erwerbsmäßiges Gewinnen von Bodenbestandteilen und Mineralien
Anzeigen nach §44 LWG
Rechtsgrundlage:
46 WHG i.V. mit § 44 LWG und § 108a LWG
Herstellung eines Brunnens, Entnehmen von Grundwasser
Ihre Ansprechpartner
Herr Ulrich Deveaux
Tel.: 0671 803-1830
ulrich.deveaux@kreis-badkreuznach.de
Herr Jochen Fuchs
Tel.: 0671 803-1832
jochen.fuchs@kreis-badkreuznach.de
Herr Tom Dröscher
Tel.: 0671 803-1834
tom.droescher@kreis-badkreuznach.de
Dokumente zum Download
- Antrag zur Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens
- Antrag zur Entnahme von Wasser aus einem oberirdischem Gewässer
- Antrag zur Errichtung eines Brunnens
- Antrag zur Errichtung von Anlagen in, an, über und unter Gewässern
- Antrag auf Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Errichtung einer Erdwärmesonde