Online-Buchung für Belehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

("Gesundheitszeugnis"/"Lebensmittelzeugnis"/"Lebensmittelbelehrung")

Herzlich willkommen...

... ab sofort besteht für Sie die Möglichkeit der Online-Terminbuchung für  die Belehrung nach  § 43 IfSG. Damit haben Sie flexibel die Möglichkeit, einen Termin für eine Erstbelehrung bei uns zu buchen.

Bitte beachten Sie, dass Sie erst bei der Anmeldung den Ort der Belehrung mitgeteilt bekommen.

Hier geht’s zur Online-Terminbuchung. Dort finden Sie auch weitere Hinweise.

Zur Beachtung:
Sollten Sie bereits in den letzten 10 Jahren bei uns an einer Belehrung teilgenommen haben und benötigen diese Bescheinigung erneut, müssen Sie nicht noch einmal an der Erstbelehrung teilnehmen.
In diesem Fall kann Ihnen ein Duplikat ausgestellt werden.

Ihr Gesundheitsamt Bad Kreuznach