Bekanntmachungen zum Thema Schulen
Zweckvereinbarung
Die Stadt Mainz, vertreten durch den Oberbürgermeister Herrn Michael Ebling, dieser vertreten durch den Beigeordneten Herrn Kurt Merkator und der Landkreis Bad Kreuznach, vertreten durch den Landrat Herrn Franz-Josef Diel schließen gemäß § 79 Abs. 1 des Schulgesetzes Rheinland-Pfalz (SchulG) vom 30.03.2004 (GVBl. 2004, S 239), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 16.02.2016 (GVBl S.37) i.V.m. § 12 des Landesgesetzes über Zweckverbände und andere Formen der kommunalen Zusammenarbeit (KomZG) vom 22.12.1982 (GVBl. 1982, S. 476 ff), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27.11.2015 ( GVBl. S. 412) nachfolgende Zweckvereinbarung:
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Haushaltssatzung des Schulzweckverbandes „Integrierte Gesamtschule Stromberg“ für das Jahr 2017
- Hier können Sie die Satzung herunterladen (PDF-Datei, 91 kb)
Sitzung des Schulzweckverbandes „Integrierte Gesamtschule Stromberg“ am 21.12.16
- Hier können Sie die Einladung herunterladen (PDF-Datei, 76 KB).
Sitzung der Verbandsversammlung des Schulzweckverbandes „Integrierte Gesamtschule Stromberg“ am 21.12.16
- Hier können Sie die Einladung herunterladen (PDF-Datei, 76 KB).