Jugendhilfeplanung

Jugendhilfeplanung ist eine im achten Sozialgesetzbuch in § 80 verankerte kommunale Pflichtaufgabe. Das Ziel der Jugendhilfeplanung besteht darin, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien zu schaffen und ein qualitativ und quantitativ bedarfsgerechtes Jugendhilfeangebot im Landkreis Bad Kreuznach rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung zu stellen.

Jugendhilfeplanung ist als zentrales Steuerungsinstrument der Kinder- und Jugendhilfe zu verstehen.
Dabei gilt es sowohl gesellschaftliche Entwicklungen zu berücksichtigen, die das Leben der Kinder und Jugendlichen sowie deren Familien beeinflussen, als auch die fachliche Qualität der im Landkreis angebotenen Jugendhilfeleistungen, Maßnahmen und Angebote stetig weiter zu entwickeln.

Der Jugendhilfeplaner erstellt für verschiedene Teilbereiche der Jugendhilfe in regelmäßigen Zeitintervallen Teilpläne, die an dieser Stelle als Downloads öffentlich einsehbar sind. Jugendhilfeplanung erfolgt auf Grundlage der Auswertung statistischer Kennzahlen für den Landkreis Bad Kreuznach, sozialräumlicher Analyse der Bedarfslagen und qualitativer Bedarfserhebung in Interviews, Netzwerk- und Gremienarbeit. Der Jugendhilfeplaner nimmt beratend an den Sitzungen des Kreisjugendhilfeausschusses teil und ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Kita und KJHA.

Jugendhilfeplanung findet vor dem Hintergrund der Entwicklung einer Gesamtplanung für den Landkreis Bad Kreuznach statt. Aktuell liegen die planerischen Schwerpunkte in den Teilbereichen Kitabedarfsplanung, Entwicklungsplanung, Hilfen zur Erziehung, Jugendarbeit und der sozialräumlich ausgerichteten Bedarfsanalyse des Landkreises.


Organisations- und Gremienstruktur Kreisjugendamt Stand 082023
Organisations- und Gremienstruktur Kreisjugendamt Stand 082023

Ihr Ansprechpartner

Herr Frieder Hunzinger
Tel.: 0671 803-1567
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