Eingriffe in Natur und Landschaft
Eingriffe in die Natur
Eingriffe in Natur und Landschaft sind Veränderungen von Grundstücken, welche die Pflanzen- und Tierwelt, den Boden, den Wasserhaushalt, das Klima oder das Landschaftsbild stark beeinträchtigen (§§ 10-13 Landesnaturschutzgesetz). Einige Beispiele:
- Fällen eines landschaftsbildprägenden Baumes
- größere Aufschüttungen (PDF-Datei, 188 KB) mit Erdaushub
- Errichten von Gerätehütten und Pferdeunterständen außerhalb der Ortslage
- Beseitigung von Bäumen und Sträuchern an Bächen
- Beseitigung von Hecken und Gebüsch
- Anlage von Weihnachtsbaumkulturen
- Beseitigung von Weinbergsmauern (Trockenmauern) usw.
Prüfung durch die Untere Naturschutzbehörde anhand es Landesnaturschutzgesetzes
Ob ein Eingriff in Natur und Landschaft vorliegt, wird von der Unteren Naturschutzbehörde gemäß den Vorschriften des Landesnaturschutzgesetzes geprüft.
Bei größeren Eingriffen durch Behörden und öffentliche Stellen werden Fachbeiträge Naturschutz erstellt, die den Eingriff bewerten und Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen festlegen.
Zentrale Kontaktadresse
- Frau Sarah Herzog (Verbandsgemeinden Langenlonsheim-Stromberg, Nahe-Glan und Kirner Land)
Tel.: 0671 803-1829
E-Mail senden - Frau Christiane Passon (Verbandsgemeinden Rüdesheim und Bad Kreuznach sowie Stadt Bad Kreuznach)
Tel.: 0671 803-1639
E-Mail senden - Frau Doris Sonder
Tel.: 0671 803-1824
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