Förderung von Wohnungsbau und Wohnraum

ISB-Darlehen - Wohneigentum

Die Investitions- und Strukturbank (ISB) Rheinland-Pfalz unterstützt die Bildung von selbst genutztem Wohneigentum mit dem ISB-Darlehen Wohneigentum. Hierbei gewährt die ISB Haushalten, die eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten, ein zinsgünstiges Nachrangdarlehen zu Erstrangkonditionen. Als Zinsfestschreibung ist eine Laufzeit zwischen 10, 15 oder 20 Jahren oder bis zur Vollrückzahlung (ca. 30 Jahre) wählbar.

Was wird gefördert?

  • Neubau, Ersterwerb oder Ankauf von Häusern und Wohnungen zur Selbstnutzung
  • Ausbau, Umbau, Umwandlung und Erweiterung von selbst genutzten Wohnungen
  • Der Ankauf der bereits bewohnten Mietwohnung
  • Ersatzneubau nach Abriss

Wer ist antragsberechtigt?

Bauherren oder Käufer selbst genutzten Wohneigentums, deren Haushaltseinkommen die Einkommensgrenze des § 13 Abs. 2 Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG) um nicht mehr als 60 % übersteigt. Die Wohnflächenobergrenze muss eingehalten werden:

  • Haushalte mit bis zu vier Personen: 145 m².

Die Wohnfläche erhöht sich zusätzlich um je 15 m²:

  • wenn innerhalb der Wohnung die Schaffung eines Kellerersatzraumes notwendig ist
  • pro schwerbehinderter Person, wenn der Haushalt aus mindestens vier Personen besteht und bei einer oder mehreren Personen eine Schwerbehinderung (ab GdB 50) oder Pflegebedürftigkeit (ab Pflegegrad 2) besteht (11. Buch Sozialgesetzbuch)
  • für jede weitere Person, ab dem fünften Haushaltsmitglied

Wie hoch kann das Darlehen sein?

Das ISB-Darlehen setzt sich zusammen aus einem Grunddarlehen in Höhe von 30 % der Gesamtkosten und ggf. weiteren Zusatzdarlehen in Höhe von jeweils 5 % der Gesamtkosten. Die aktuellen Darlehenshöchstbeträge entnehmen Sie bitte der Internetseite der ISB unter www.isb.rlp.de.

Darlehenskonditionen

Die Zinsen des ISB-Darlehens Modernisierung selbst genutztes Wohneigentum werden durch das Land Rheinland-Pfalz um einen Prozentpunkt verbilligt. Die aktuell geltenden Zinssätze sind auf der Internetseite der ISB unter www.isb.rlp.de abrufbar. Als Zinsfestschreibung ist eine Laufzeit zwischen 10, 15 oder 20 Jahren oder bis zur Vollrückzahlung (ca. 30 Jahre) wählbar.  Das Darlehen ist vertraglich mit mindestens 2,20 % p.a. zzgl. ersparter Zinsen zu tilgen. Sondertilgungen sind bis zu 10 % des Darlehens p.a. möglich.

Darüber hinaus wird ein Tilgungszuschuss in Höhe von 5 %  gewährt.

Für die Bearbeitung des Förderantrags ist ein einmaliges Bearbeitungsentgelt von 1 % des beantragten Darlehensbetrages zu entrichten. Das Entgelt wird in der Regel bei Auszahlung der ersten Darlehensrate einbehalten. Die Bereitstellungszinsen betragen 0,25 % pro Monat aus dem nicht ausgezahlten Darlehensbetrag ab dem 6. Monat, bei Neubauten ab dem 12. Monat nach dem Datum der Förderzusage.

Antragsverfahren

Der Antrag ist bei der zuständigen Kreis- oder Stadtverwaltung, in deren Gebiet der zu fördernde Wohnraum liegt, einzureichen. Das Antragsformular ist abrufbar auf der Internetseite der ISB unter www.isb.rlp.de, Wohnraum, oder erhältlich bei den Kreis- und Stadtverwaltungen.

Neue Möglichkeit: Digitale Antragstellung

Ab sofort können Sie den Antrag auf Förderung von selbst genutztem Wohnraum auch vollständig digital stellen – sofern sich das Objekt im Kreis Bad Kreuznach befindet.

  • Registrierung über den angegebenen Link
  • Antrag direkt online ausfüllen und einreichen
  • Digitale Bearbeitung durch die Kreisverwaltung und Weiterleitung an die ISB
  • Link zur Registrierung:  https://ssp-client-v3.isbrlp-online.de/login

Hinweis:
Das digitale Verfahren befindet sich aktuell in einer Testphase. Der Kreis Bad Kreuznach gehört zu den ersten Regionen, in denen es eingeführt wurde. Eine Ausweitung auf weitere Kreise und Städte ist geplant.

Alternative Einreichung:
Sie können Ihren Antrag weiterhin auch persönlich, per Post oder per E-Mail bei der zuständigen Kreis- oder Stadtverwaltung einreichen.

Erwerb von Genossenschaftsanteilen

Ein ganz neues Förderangebot ist der Erwerb von Genossenschaftsanteilen zu Erlangung eines Anrechts auf Überlassung einer Genossenschaftswohnung zur Selbstnutzung. Antragsberechtigt sind Haushalte, die die Einkommensgrenze des § 13 LWoFG plus 60 % nicht übersteigen. Eine Förderung ist bis zu 80 % der Erwerbskosten, höchsten jedoch 50.000 Euro möglich.

Weitere Informationen erhalten Sie hier: https://isb.rlp.de/wohnraum


ISB-Darlehen - Modernisierung Wohneigentum

Die Investitions- und Strukturbank (ISB) Rheinland-Pfalz gewährt Darlehen für die Modernisierung und Instandsetzung von selbst genutztem Wohnraum.

Was wird gefördert?

Gefördert werden bauliche Maßnahmen, die

  • ein barrierefreies Wohnen ermöglichen,
  • die Einsparung von Energie oder Wasser erreichen,
  • den Gebrauchswert einer Wohnung nachhaltig erhöhen und / oder
  • die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern,
  • die Beheizung und Wassererwärmung durch die Nutzung alternativer oder regenerativer Energien ermöglichen.

Wer ist antragsberechtigt?

Eigentümer und dinglich Nutzungsberechtigte selbst genutzter Wohnungen, wenn das Einkommen des Antragstellers und seiner Haushaltsangehörigen die Einkommensgrenze des § 13 Abs. 2 Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG) um nicht mehr als 60 % übersteigt.

Wie hoch kann das Darlehen sein?

Für Haushalte mit bis zu vier Personen beträgt das Darlehen maximal 60.000 €. Für jedes weitere Haushaltsmitglied kann das Darlehen um 5.000 € erhöht werden. Das Darlehen ist jedoch begrenzt auf die Höhe der voraussichtlichen Investitionskosten.

Darlehenskonditionen

Die Zinsen des ISB-Darlehens Modernisierung selbst genutztes Wohneigentum werden durch das Land Rheinland-Pfalz um einen Prozentpunkt verbilligt. Die aktuell geltenden Zinssätze sind auf der Internetseite der ISB unter www.isb.rlp.de abrufbar. Als Zinsfestschreibung ist eine Laufzeit zwischen 10, 15 oder 20 Jahren wählbar. Das Darlehen ist  vertraglich mit mindestens 2,20 % p.a. zzgl. ersparter Zinsen zu tilgen.  Sondertilgungen sind bis zu 10 % des Darlehens p.a. möglich. Darüber hinaus wird ein Tilgungszuschuss von 15 %  - maximal 6.000 Euro -  für Haushalte mit einem Einkommen bis 10 % über der Einkommensgrenze gewährt. Für die Bearbeitung des Förderantrags ist ein einmaliges Bearbeitungsentgelt von 1 % des  beantragten Darlehensbetrages zu entrichten. Das Entgelt wird in der Regel bei Auszahlung der ersten Darlehensrate einbehalten. Die Bereitstellungszinsen betragen 0,25 % pro Monat aus dem nicht ausgezahlten Darlehensbetrag ab dem 6. Monat, bei Neubauten ab dem 12. Monat nach dem Datum der Förderzusage.
 

Antragsverfahren

Der Antrag ist bei der zuständigen Kreis- oder Stadtverwaltung, in deren Gebiet der zu fördernde Wohnraum liegt, einzureichen. Das Antragsformular ist abrufbar auf der Internetseite der ISB unter www.isb.rlp.de  oder erhältlich bei den Kreis- und Stadtverwaltungen.


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