Tierkörperbeseitigung

Fallwild - Keine Zuständigkeit des Landkreises

Verunfalltes Wild an Straßen, welches außerhalb tierseuchenrechtlich festgelegter Restriktionsgebiete anfällt und dessen sich der zuständige Jagdausübungsberechtigte nicht aneignet, ist durch den Landkreis grundsätzlich nicht zu beseitigen und zu entsorgen. Im Landkreis gibt es zur Zeit keine entsprechenden Gebiete.

Zuständig für Fallwild ist daher:

  • auf freier Strecke der Landesbetrieb Mobilität/Straßenmeisterei
  • auf nicht klassifizierten Straßen bzw. im Bereich von Ortsdurchfahrten. die Stadt oder Gemeinde
  • auf Privatgrundstücken der örtlich zuständige Jagdpächter (zu erfragen bei der Unteren Jagdbehörde der Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Tel.: 0671/803 1303 oder 1305) bzw. der Grundstücksbesitzer selbst

Zur Entsorgung wird gebeten, unmittelbar die Straßenmeistereien zu informieren oder die Stadt oder Gemeinde zu benachrichtigen.
Hierzu verwenden Sie bitte das Formular Meldung von Fallwild

Kontaktdaten:


Den Leitfaden über die Vorgehensweise und die Zuständigkeiten bei der Beseitigung und Entsorgung von Wildkadavern können sie hier herunterladen (PDF-Datei)


So verfahren Sie mit Tierkadavern und Schlachtabfällen

Tierkörper, Tierkörperteile, Schlachtabfälle oder Erzeugnisse sind grundsätzlich über eine Tierkörperbeseitigungsanstalt zu entsorgen. Einzelne Hunde, Katzen oder Heimtiere dürfen außerhalb von Wasserschutzgebieten auf eigenen Grundstücken begraben werden, wenn der Tierkörper mindestens 50 cm tief in die Erde eingebracht wird. Tote Wildtiere sind von der Beseitigungspflicht ausgenommen. Die unschädliche Beseitigung dieser Tiere ist bei Auftreten einer anzeigepflichtigen Tierseuche anzuordnen.

In Rheinland-Pfalz ist für die Tierkörperbeseitigung folgende beauftragte Firma zuständig:

SecAnim Südwest GmbH
Niederlassung Rivenich
Am Orschbach 2
54518 Rivenich
Tel.: 06508/91 43 0
Fax: 06508/91 43 32

Ihre Ansprechpartner

  • Herr Dr. med. vet. Olbort (Tierarzt)
    Tel.: 0671 803-1811

 

  • Herr Maurer-von der Eltz (Verwaltung)
    Tel.: 0671 803-1803
     
  • Frau Theis (Verwaltung)
    Tel.: 0671 803-1809
     
  • E-Mail
     
  • Abteilungs-Fax: 0671 803-1849