Brandschutzdienststelle
Das Sachgebiet umfasst alle den vorbeugenden Brandschutz betreffenden Angelegenheiten mit folgenden Schwerpunkten:
Durchführung von Gefahrenverhütungsschauen gemäß § 32 des Landesgesetzes über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz und gemäß der Landesverordnung über die Gefahrenverhütungsschau sowie die Teilnahme an den wiederkehrenden Prüfungen der Bauaufsichtsbehörden,
- Fertigung von brandschutztechnischen Stellungnahmen im Rahmen von baurechtlichen Genehmigungsverfahren,
- Brandschutztechnische Beratung, Aufklärung und Auskünfte für Bauherren, Entwurfsverfasser, Sachverständige und Fachplaner,
- Brandschutztechnische Beratung der Bauaufsichtsbehörden und Bauabteilungen der kommunalen Gebietskörperschaften,
- Kooperation mit Gewerbeaufsichtsämtern, Berufsgenossenschaften, Polizeidienststellen, Ortspolizei- und Wasserbehörden sowie Freiwilligen Feuerwehren der Kommunen,
- Beratung und Mithilfe bei der Aufstellung von Brandschutzordnungen, Alarm- und Einsatzplänen sowie Evakuierungskonzepten,
- Feuerwehrfachberater - Teilnahme an Feuerwehreinsätzen (Fachberatung) und Mitwirkung/Ausarbeitung an/von Feuerwehrübungen,
- Mitarbeit in der Führungsgruppe des Landkreises (Technischen Einsatzleitung) sowie Stabsarbeit bei besonderen Gefahrenlagen.
Gerade im Bereich der vorbeugenden Gefahrenabwehr empfiehlt es sich, möglichst im Frühstadium einer Planung einen persönlichen Kontakt mit uns herzustellen oder Kontakt mit der Brandschutzdienststelle per E-Mail aufzunehmen.