Bekanntmachungen des AWB
Zeichnung „im Auftrag“
Gemäß § 9 Absatz 3 der Betriebssatzung für den Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Bad Kreuznach in der derzeit gültigen Fassung wird folgende Veränderung bei den Bediensteten, die zur Zeichnung „im Auftrag“ für den Abfallwirtschaftsbetrieb Bad Kreuznach befugt sind, bekannt gemacht:
Hinzugekommen: Frau Brigitte Kleist, Frau Petra Kunert, Herr Lars Buchert
Entfallen: Frau Lisa Herrmann, Frau Lisa Nehlig
Bad Kreuznach, 20.07.2022
Dickes
Landrätin“
Abfallsatzung vom 30.11.2020
über die Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling, Verwertung und Beseitigung von Abfällen im Landkreis Bad Kreuznach (Abfallsatzung) vom 30.11.2020
Gebührensatzung vom 30.11.2020
über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die öffentliche Abfallentsorgung vom 30.11.2020
1. Änderungssatzung zur Abfallsatzung
des Landkreises Bad Kreuznach vom 04.12.2019 zur S A T Z U N G über die Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling, Verwertung und Beseitigung von Abfällen im Landkreis Bad Kreuznach (Abfallsatzung) vom 06.12.2016.
Abfallsatzung
über die Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling, Verwertung und Beseitigung von Abfällen im Landkreis Bad Kreuznach (Abfallsatzung) vom 06.12.2016
Öffentliche Bekanntmachung
Gemäß § 5 Abs. 2 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) vom 5. Oktober 1999 i. V. m. § 9 Abs. 3 der Betriebssatzung für den Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Bad Kreuznach vom 14.06.1995 i. d. F. v. 12.07.2016, mache ich hiermit öffentlich bekannt, dass Herr Dipl.-Ing. (FH) Meik Schwinn als Stellvertreter des Werkleiters, Herrn Dipl.-Betriebswirt (FH) Jochen Franke, zur Vertretung des Eigenbetriebes „Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Bad Kreuznach (AWB Bad Kreuznach)“ ab dem 01.05.2018 befugt ist. Er unterzeichnet „In Vertretung“.
- Den vollständigen Text können Sie hier herunterladen (PDF-Datei, 276 KB).
Zweite Änderungssatzung
des Landkreises Bad Kreuznach vom 04.12.2019 zur Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die öffentliche Abfallentsorgung vom 25.02.2014 in Verbindung mit der ersten Änderungssatzung vom 06.12.2016
Erste Änderungssatzung
des Landkreises Bad Kreuznach vom 06.12.2016 zur Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die öffentliche Abfallentsorgung vom 25.02.2014
Satzung vom 12.07.2016 zur 5. Änderung der Betriebssatzung für den Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Bad Kreuznach vom 14.06.1995 i.d.F. vom 11.07.2006
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