Landkreis: Definition und Aufgaben

Eine kurze Einführung zum Thema Landkreis

Bevor wir unseren Landkreis vorstellen, ein paar Worte vorab, was ein Landkreis eigentlich ist und welche Aufgaben und Funktionen er im kommunalen Gefüge wahrnimmt.

Der Landkreis als Verwaltungseinheit

Definition: Ein Landkreis ist eine deutsche Verwaltungseinheit mit Selbstverwaltung, die örtliche und überörtliche Aufgaben für dieses Kreisgebiet übernimmt. Das Kreisgebiet „Landkreis” gliedert sich wie folgt:

  • Landkreis
  • Verbandsgemeinden (verbandsfreie Gemeinden oder große kreisangehörige Städte)
  • Ortsgemeinden

Diese so genannte kommunale Selbstverwaltung ist also gegliedert; hier noch einmal die Stufen für Rheinland-Pfalz (in Klammern: Anzahl in Rheinland-Pfalz):

  • Obere Stufe: Landkreis (24) und kreisfreie Stadt (12)
  • Mittlere Stufe: Verbandsgemeinde (149), verbandsfreie Gemeinden (30) und große kreisangehörige Städte (8)
  • Untere Stufe: Ortsgemeinde (2.263)

Ziel und Grund dieser Aufteilung ist es, Aufgaben bündeln zu können.


Weiterführende Informationen im Internet

Website des Statistischen Landesamts in Bad Ems

Website der Regionalinitiative