Schülerbeförderung

Umsetzung des Deutschlandtickets im Schülerverkehr

Mit dem Start in das neue Schuljahr werden die Schülerinnen und Schüler im Landkreis Bad Kreuznach, die auf dem Weg zur Schule den ÖPNV in Anspruch nehmen müssen, mit dem Deutschlandticket ausgestattet. Den Beschluss hierzu fasste der Kreistag auf Initiative von Landrätin Bettina Dickes im März dieses Jahres. „Zum anstehenden Schuljahr wird dieser erfreuliche Beschluss automatisch umgesetzt“, erklärt die Landrätin. Zugleich weist sie darauf hin, dass dieses Ticket leider nur denjenigen ausgestellt werden darf, die einen Anspruch auf kostenlose Schülerbeförderung haben. Für alle anderen dürfe der Landkreis dies nicht, da es sich hier um eine freiwillige Ausgabe handele. „Hier ist das Land gefragt, eine Lösung für alle hinsichtlich einer Finanzierung zu finden.“

Dickes stellt zudem klar, dass die Ausgabe der Deutschlandtickets erst nach den Sommerferien erfolgen wird. „Die Schülerschaft erhält die Tickets wegen Lieferschwierigkeiten der Chiphersteller zunächst im Papierformat, später in Form eines Chips. Da aber auch die Papiervariante erst jetzt für die Kreisverwaltung freigeschaltet wurde, kann die Ausgabe aber erst in den ersten Schulwochen erfolgen“, erläutert die Landrätin. Schon zum Ende des letzten Schuljahres wurden Eltern und Erziehungsberechtigte darüber mit einem entsprechenden Schreiben informiert.

Um die Zeit ohne das Ticket überbrücken zu können, wurde mit den Bus- und Bahnunternehmen der Region vereinbart, dass Schülerinnen und Schüler auf dem Weg zur Schule und zurück in den ersten Tagen nicht kontrolliert werden. „Mit dieser guten und pragmatischen Lösung ist sichergestellt, dass alle, wie gewohnt, zur Schule und wieder nachhause fahren können“, so die Landrätin. Die Fahrkartenkontrollen für die Schülerinnen und Schüler, sowohl in Bus wie auch Bahn, würden demnach erst nach der Lieferung der Deutschlandtickets und der damit einhergehenden Verteilung an die Schülerschaft wieder erfolgen.


Umstellung auf das Deutschlandticket


Umsetzung des Deutschlandtickets in der Schülerbeförderung

Auf Initiative von Landrätin Bettina Dickes hat der Kreistag in einer seiner vergangenen Sitzungen beschlossen, alle Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf eine Busfahrkarte künftig mit dem sogenannten Deutschlandticket auszustatten. Die Umstellung erfolgt automatisch ab dem neuen Schuljahr zum 1. September 2023.

Eltern, die bereits jetzt eine Umstellung von der Schülerjahreskarte auf das Deutschlandticket wünschen, können dieses eigenständig für die Monate Mai, Juni und Juli erwerben. Für die Kosten müssen die Eltern zunächst in Vorleistung treten, können diese aber zum Schuljahresende mit der Kreisverwaltung abrechnen. Ganz wichtig: Nach dem Kauf des Deutschlandtickets muss das Schülerjahresticket zeitnah abgegeben werden. Zudem können Kosten für das Deutschlandticket für den Monat August nicht abgerechnet werden, da in diesem Monat ferienbedingt keine Fahrkarte seitens des Landkreises zur Verfügung gestellt wird.

Die Schülerbeförderung wirft für die Beteiligten immer wieder viele Fragen auf. Zur Information gibt es eine Broschüre mit den wichtigsten Regelungen. Diese kann hier eingesehen oder auch herunterladen werden (PDF-Datei, 165 KB). Unabhängig davon ist es bei auftretenden Fragen natürlich auch möglich sich unmittelbar an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sachgebiet Schülerbeförderung zu wenden.


Anpassung des Eigenanteils an den Schülerfahrkosten

Nach der Satzung über die Schülerbeförderung ist der monatliche Eigenanteil an den Schülerfahrkosten ab dem Folgemonat einer Fahrpreiserhöhung an die jeweilige durchschnittliche Tarifsteigerung im RNN anzupassen. Durch die RNN-Tarifanpassung beträgt im Landkreis Bad Kreuznach der monatliche Eigenanteil (sofern dieser zu zahlen ist) an den Schülerfahrkosten ab Januar 2023: 33,40 €.

  • Die Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat) für die Eigenbeteiligung an den Schülerbeförderungskosten können Sie hier (PDF-Datei) herunterladen.

Dokumente zum Download

SEK II:

SEK I:

Gilt nur für die Klassenstufen 1 bis 4

Gilt nur für die Klassenstufen 5 bis 10.

Anträge auf Übernahme der notwendigen Fahrtkosten zu den Realschulen plus im Landkreis Bad Kreuznach


Beförderung des Kindes mit Privatfahrzeug zur Kindertagesstätte (KiTa)

Antrag auf Fahrkostenerstattung im Landkreis Bad Kreuznach:


Beförderung des Kindes mit Privatfahrzeug zur Schule

Antrag auf Fahrkostenerstattung im Landkreis Bad Kreuznach:


Schülerbeförderung in den verschiedenen Schulzweigen

Hier erhalten Sie Informationen zur Schülerbeförderung zu den einzelnen Schulen und Kindertagesstätten des Landkreises:

  • Kindertagesstätten
  • Grundschulen (PDF-Datei, 450 KB - Stand: Juli 2018) Dies ist eine durchsuchbare Gesamt-Datei aller Grundschulen im Landkreis. Mit der Tastenkombination "Strg+f" gelangen Sie zu einem Suchfeld, in dem Sie nach dem Ort oder Namen Ihrer Schule suchen können.Gegebenenfalls finden Sie auch auf der Homepage "Ihrer" Grundschule weitere Informationen.

Weiterführende Schulen:


Ihre Ansprechpartner

  • Frau Bass (ÖPNV und Schülerbeförderung allgemein)
    Tel.: 0671 803-1643
    E-Mail senden
     
  • Frau Maurer-Bechtoldt (Fahrkarten / Kindergärten und Kl. 1 - 10 der Schulen; Kostenerstattungen z.B. bei Privatbeförderung)
    Tel.: 0671 803-1642
    E-Mail senden