Schülerbeförderung

Umsetzung des Deutschlandtickets in der Schülerbeförderung

Auf Initiative von Landrätin Bettina Dickes hat der Kreistag in einer seiner vergangenen Sitzungen beschlossen, alle Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf eine Busfahrkarte künftig mit dem sogenannten Deutschlandticket auszustatten. Die Umstellung erfolgt automatisch ab dem neuen Schuljahr zum 1. September 2023.

Eltern, die bereits jetzt eine Umstellung von der Schülerjahreskarte auf das Deutschlandticket wünschen, können dieses eigenständig für die Monate Mai, Juni und Juli erwerben. Für die Kosten müssen die Eltern zunächst in Vorleistung treten, können diese aber zum Schuljahresende mit der Kreisverwaltung abrechnen. Ganz wichtig: Nach dem Kauf des Deutschlandtickets muss das Schülerjahresticket zeitnah abgegeben werden. Zudem können Kosten für das Deutschlandticket für den Monat August nicht abgerechnet werden, da in diesem Monat ferienbedingt keine Fahrkarte seitens des Landkreises zur Verfügung gestellt wird.

Die Schülerbeförderung wirft für die Beteiligten immer wieder viele Fragen auf. Zur Information gibt es eine Broschüre mit den wichtigsten Regelungen. Diese kann hier eingesehen oder auch herunterladen werden (PDF-Datei, 165 KB). Unabhängig davon ist es bei auftretenden Fragen natürlich auch möglich sich unmittelbar an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sachgebiet Schülerbeförderung zu wenden.


Anpassung des Eigenanteils an den Schülerfahrkosten

Nach der Satzung über die Schülerbeförderung ist der monatliche Eigenanteil an den Schülerfahrkosten ab dem Folgemonat einer Fahrpreiserhöhung an die jeweilige durchschnittliche Tarifsteigerung im RNN anzupassen. Durch die RNN-Tarifanpassung beträgt im Landkreis Bad Kreuznach der monatliche Eigenanteil (sofern dieser zu zahlen ist) an den Schülerfahrkosten ab Januar 2023: 33,40 €.

  • Die Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat) für die Eigenbeteiligung an den Schülerbeförderungskosten können Sie hier (PDF-Datei) herunterladen.

Dokumente zum Download

SEK II:

SEK I:

Gilt nur für die Klassenstufen 1 bis 4

Gilt nur für die Klassenstufen 5 bis 10.

Anträge auf Übernahme der notwendigen Fahrtkosten zu den Realschulen plus im Landkreis Bad Kreuznach


Beförderung des Kindes mit Privatfahrzeug zur Kindertagesstätte (KiTa)

Antrag auf Fahrkostenerstattung im Landkreis Bad Kreuznach:


Beförderung des Kindes mit Privatfahrzeug zur Schule

Antrag auf Fahrkostenerstattung im Landkreis Bad Kreuznach:


Schülerbeförderung in den verschiedenen Schulzweigen

Hier erhalten Sie Informationen zur Schülerbeförderung zu den einzelnen Schulen und Kindertagesstätten des Landkreises:

  • Kindertagesstätten
  • Grundschulen (PDF-Datei, 450 KB - Stand: Juli 2018) Dies ist eine durchsuchbare Gesamt-Datei aller Grundschulen im Landkreis. Mit der Tastenkombination "Strg+f" gelangen Sie zu einem Suchfeld, in dem Sie nach dem Ort oder Namen Ihrer Schule suchen können.Gegebenenfalls finden Sie auch auf der Homepage "Ihrer" Grundschule weitere Informationen.

Weiterführende Schulen:


Ihre Ansprechpartner

  • Frau Bass (ÖPNV und Schülerbeförderung allgemein)
    Tel.: 0671 803-1643
    E-Mail senden
     
  • Frau Maurer-Bechtoldt (Fahrkarten / Kindergärten und Kl. 1 - 10 der Schulen; Kostenerstattungen z.B. bei Privatbeförderung)
    Tel.: 0671 803-1642
    E-Mail senden