Schülerbeförderung
Umsetzung des Deutschlandtickets im Schülerverkehr
Mit dem Start in das neue Schuljahr werden die Schülerinnen und Schüler im Landkreis Bad Kreuznach, die auf dem Weg zur Schule den ÖPNV in Anspruch nehmen müssen, mit dem Deutschlandticket ausgestattet. Den Beschluss hierzu fasste der Kreistag auf Initiative von Landrätin Bettina Dickes im März dieses Jahres. „Zum anstehenden Schuljahr wird dieser erfreuliche Beschluss automatisch umgesetzt“, erklärt die Landrätin. Zugleich weist sie darauf hin, dass dieses Ticket leider nur denjenigen ausgestellt werden darf, die einen Anspruch auf kostenlose Schülerbeförderung haben. Für alle anderen dürfe der Landkreis dies nicht, da es sich hier um eine freiwillige Ausgabe handele. „Hier ist das Land gefragt, eine Lösung für alle hinsichtlich einer Finanzierung zu finden.“
Dickes stellt zudem klar, dass die Ausgabe der Deutschlandtickets erst nach den Sommerferien erfolgen wird. „Die Schülerschaft erhält die Tickets wegen Lieferschwierigkeiten der Chiphersteller zunächst im Papierformat, später in Form eines Chips. Da aber auch die Papiervariante erst jetzt für die Kreisverwaltung freigeschaltet wurde, kann die Ausgabe aber erst in den ersten Schulwochen erfolgen“, erläutert die Landrätin. Schon zum Ende des letzten Schuljahres wurden Eltern und Erziehungsberechtigte darüber mit einem entsprechenden Schreiben informiert.
Um die Zeit ohne das Ticket überbrücken zu können, wurde mit den Bus- und Bahnunternehmen der Region vereinbart, dass Schülerinnen und Schüler auf dem Weg zur Schule und zurück in den ersten Tagen nicht kontrolliert werden. „Mit dieser guten und pragmatischen Lösung ist sichergestellt, dass alle, wie gewohnt, zur Schule und wieder nachhause fahren können“, so die Landrätin. Die Fahrkartenkontrollen für die Schülerinnen und Schüler, sowohl in Bus wie auch Bahn, würden demnach erst nach der Lieferung der Deutschlandtickets und der damit einhergehenden Verteilung an die Schülerschaft wieder erfolgen.
Umstellung auf das Deutschlandticket
Umsetzung des Deutschlandtickets in der Schülerbeförderung
Auf Initiative von Landrätin Bettina Dickes hat der Kreistag in einer seiner vergangenen Sitzungen beschlossen, alle Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf eine Busfahrkarte künftig mit dem sogenannten Deutschlandticket auszustatten. Die Umstellung erfolgt automatisch ab dem neuen Schuljahr zum 1. September 2023.
Eltern, die bereits jetzt eine Umstellung von der Schülerjahreskarte auf das Deutschlandticket wünschen, können dieses eigenständig für die Monate Mai, Juni und Juli erwerben. Für die Kosten müssen die Eltern zunächst in Vorleistung treten, können diese aber zum Schuljahresende mit der Kreisverwaltung abrechnen. Ganz wichtig: Nach dem Kauf des Deutschlandtickets muss das Schülerjahresticket zeitnah abgegeben werden. Zudem können Kosten für das Deutschlandticket für den Monat August nicht abgerechnet werden, da in diesem Monat ferienbedingt keine Fahrkarte seitens des Landkreises zur Verfügung gestellt wird.
Die Schülerbeförderung wirft für die Beteiligten immer wieder viele Fragen auf. Zur Information gibt es eine Broschüre mit den wichtigsten Regelungen. Diese kann hier eingesehen oder auch herunterladen werden (PDF-Datei, 165 KB). Unabhängig davon ist es bei auftretenden Fragen natürlich auch möglich sich unmittelbar an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sachgebiet Schülerbeförderung zu wenden.
Anpassung des Eigenanteils an den Schülerfahrkosten
Nach der Satzung über die Schülerbeförderung ist der monatliche Eigenanteil an den Schülerfahrkosten ab dem Folgemonat einer Fahrpreiserhöhung an die jeweilige durchschnittliche Tarifsteigerung im RNN anzupassen. Durch die RNN-Tarifanpassung beträgt im Landkreis Bad Kreuznach der monatliche Eigenanteil (sofern dieser zu zahlen ist) an den Schülerfahrkosten ab Januar 2023: 33,40 €.
- Die Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat) für die Eigenbeteiligung an den Schülerbeförderungskosten können Sie hier (PDF-Datei) herunterladen.
Dokumente zum Download
SEK II:
- Antrag auf Übernahme der Schülerfahrkosten für alle Berufsbildenden Schulen (Schuljahr 2024- 2025) (Word-Datei)
- Antrag auf Übernahme der Schülerfahrkosten für BF1, BF2 und BVJ (Schuljahr 2024-2025) (Word-Datei)
- Antrag auf Übernahme der Schülerfahrkosten für alle Oberstufen - Klassenstufe 11-13 (Schuljahr 2024- 2025) (Word-Datei)
SEK I:
Gilt nur für die Klassenstufen 1 bis 4
- Antrag auf Übernahme von Fahrkosten beim Besuch einer zuständigen Grundschule (PDF-Datei)
- Antrag auf Übernahme von Fahrkosten beim Besuch einer nicht zuständigen Grundschule (PDF-Datei)
Gilt nur für die Klassenstufen 5 bis 10.
- Antrag auf Übernahme der Schülerfahrkosten für die Realschule plus (PDF-Datei, 97 KB).
- Antrag auf Übernahme der Schülerfahrkosten für das Gymnasium (PDF-Datei).
- Antrag auf Übernahme der Schülerfahrkosten für die ADS (Klassenstufe 5-10) (PDF-Datei, 145 KB).
- Antrag auf Übernahme von Fahrkosten beim Besuch der IGS Stromberg (Klassenstufe 5-10) (PDF-Datei, 30 KB).
- Antrag auf Übernahme von Fahrkosten beim Besuch der IGS Bad Kreuznach (Klassenstufe 5-10) (PDF-Datei, 430 KB).
Anträge auf Übernahme der notwendigen Fahrtkosten zu den Realschulen plus im Landkreis Bad Kreuznach
- Bad Kreuznach (PDF-Datei, 42 KB)
- Bad Münster am Stein-Ebernburg (PDF-Datei, 42 KB)
- Bad Sobernheim (PDF-Datei, 42 KB)
- Kirn - integrativ (PDF-Datei, 42 KB)
- Kirn - kooperativ (PDF-Datei, 42 KB)
- Langenlonsheim (PDF-Datei, 42 KB)
- Meisenheim (PDF-Datei, 42 KB)
- Wallhausen (PDF-Datei, 42 KB)
Beförderung des Kindes mit Privatfahrzeug zur Kindertagesstätte (KiTa)
Antrag auf Fahrkostenerstattung im Landkreis Bad Kreuznach:
- Klicken Sie hier um den Antrag herunter zu laden (PDF-Datei, 23 KB)
Beförderung des Kindes mit Privatfahrzeug zur Schule
Antrag auf Fahrkostenerstattung im Landkreis Bad Kreuznach:
- Klicken Sie hier um den Antrag herunter zu laden (PDF-Datei, 107 KB)
Schülerbeförderung in den verschiedenen Schulzweigen
Hier erhalten Sie Informationen zur Schülerbeförderung zu den einzelnen Schulen und Kindertagesstätten des Landkreises:
- Kindertagesstätten
- Grundschulen (PDF-Datei, 450 KB - Stand: Juli 2018) Dies ist eine durchsuchbare Gesamt-Datei aller Grundschulen im Landkreis. Mit der Tastenkombination "Strg+f" gelangen Sie zu einem Suchfeld, in dem Sie nach dem Ort oder Namen Ihrer Schule suchen können.Gegebenenfalls finden Sie auch auf der Homepage "Ihrer" Grundschule weitere Informationen.
Weiterführende Schulen:
- Realschule plus Bad Kreuznach
- Realschule plus Bad Sobernheim
- Realschule plus Ebernburg
- Realschule plus Kirn Auf Halmen
- Realschule plus Kirn Kyrau
- Realschule plus Langenlonsheim
- Realschule plus Meisenheim
- Realschule plus Waldböckelheim
- Realschule plus Wallhausen
- Alfred-Delp-Schule Hargesheim / Klassenstufen 11 - 13 (PDF-Datei, 452 KB)
- Alfred-Delp-Schule Hargesheim / Klassenstufen 5 - 10 (PDF-Datei, 552 KB)
- IGS Bad Kreuznach (PDF-Datei, 252 KB)
- IGS Stromberg / Klassenstufen 5 - 10 (PDF-Datei, 276 KB)
- IGS Stromberg / Klassenstufen 11 - 13 (PDF-Datei, 319 KB)
- Gymnasium Bad Sobernheim / Klassenstufe 5 - 10 (PDF-Datei, 336 KB)
- Gymnasium Bad Sobernheim / Klassenstufe 11 - 13 (PDF-Datei, 317 KB)
- Gymnasium Bad Kreuznach / Klassenstufe 5 - 10 (PDF-Datei, 199 KB)
- Gymnasium Bad Kreuznach / Klassenstufe 11 - 13 (PDF-Datei, 259 KB)
- Gymnasium Kirn / Klassenstufe 5 - 10 (PDF-Datei, 459 KB)
- Gymnasium Kirn / Klassenstufe 11 - 13 (PDF-Datei, 264 KB)
- Gymnasium Meisenheim / Klassenstufe 5 - 10 (PDF-Datei, 414 KB)
- Gymnasium Meisenheim/ Klassenstufe 11 - 13 (PDF-Datei, 411 KB)
Ihre Ansprechpartner
- Frau Bass (ÖPNV und Schülerbeförderung allgemein)
Tel.: 0671 803-1643
E-Mail senden
- Frau Maurer-Bechtoldt (Fahrkarten / Kindergärten und Kl. 1 - 10 der Schulen; Kostenerstattungen z.B. bei Privatbeförderung)
Tel.: 0671 803-1642
E-Mail senden