Schülerbeförderung
Grundschüler und Schüler der Sekundarstufe I (5. bis 10. Klassenstufe)
Der Landkreis Bad Kreuznach übernimmt die Fahrtkosten zur Schule für Schüler, die ihren Wohnsitz in Rheinland-Pfalz haben und eine Schule im Landkreis Bad Kreuznach besuchen. Die Fahrtkostenübernahme erfolgt durch die Ausgabe von Schülerjahreskarten für die Benutzung des ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr), welche von der jeweiligen Schule an die Schüler ausgehändigt werden. Die Fahrtkosten werden nur bis zur zuständigen bzw. nächstgelegenen Schule der gewählten Art übernommen, wenn der Schulweg für Grundschüler länger als 2 km, für Schüler der weiterführenden Schulen länger als 4 km oder besonders gefährlich ist.
Bei Verlust einer Schülerjahreskarte kann schuljährlich ein einmaliger kostenloser Ersatz in Form einer vorläufigen Fahrkarte ausgestellt werden. Die vorläufige Fahrkarte erhalten Sie im Schulsekretariat oder bei der Kreisverwaltung und ist bis zum Ende des laufenden Monats gültig. Wenn eine neue Chipkarte benötigt wird, wenden Sie sich bitte direkt an die KRN.
Hierfür füllen Sie bitte den Antrag auf eine Ersatzkarte aus:
Wichtige Hinweise:
- Der Antrag auf Fahrtkostenübernahme ist einmalig für die Klassen 1 bis 4 (Grundschule) bzw. 5 bis 10 (weiterführende Schulen) bei der Schule oder der Kreisverwaltung Bad Kreuznach zu stellen.
- Bei einem Wohnort- oder Schulwechsel ist die Fahrtkostenübernahme neu zu beantragen.
- Wenn die Schule vorzeitig beendet wird oder die Fahrkarte nicht mehr benötigt wird, muss diese entweder über die Schule oder unmittelbar an die Kreisverwaltung zurückgegeben werden. Für nicht zurückgegebene Fahrausweise, werden die Kosten bei den Sorgeberechtigten geltend gemacht.
- Eine rückwirkende Antragsstellung ist ausgeschlossen.
- Antragsberechtigt sind bei minderjährigen Schülern die Personensorgeberechtigten, bei volljährigen Schülern diese selbst.
Die Anträge erhalten Sie im Sekretariat der Schulen bzw. weiter unten auf der Homepage.
Schüler der Sekundarstufe II
Ab der 11. Klasse ist die Übernahme der Fahrtkosten einkommensabhängig. In diesen Fällen werden die Fahrtkosten nur übernommen, wenn das maßgebliche Einkommen der Personensorgeberechtigten (bei minderjährigen Schülern) bzw. das Einkommen der unterhaltsverpflichteten Eltern (bei volljährigen Schülern) zusammen mit evtl. eigenem Einkommen der Schüler die vorgegebene Einkommensgrenze nicht übersteigt.
Hierfür gelten folgende Einkommensgrenzen:
- Zwei Elternteile 26.500 € + 3.750 € für jedes weitere kindergeldberechtigte Kind bzw. ein Elternteil + zusammenlebender Partner. Gleiches gilt für einen Personensorgeberechtigten mit Partner im gemeinsamen Haushalt.
- Ein Elternteil 22.750 € + 3.750 € für jedes weitere kindergeldberechtigte Kind Maßgebend ist der Gesamtbetrag der positiven Einkünfte (Bruttojahreseinkommen abzgl. Werbungskosten).
Bei Bewilligung des Antrages auf Fahrtkostenübernahme ist ggf. ein Eigenanteil in Höhe von derzeit 39,55 Euro (Stand: Januar 2025) an den Fahrtkosten zu zahlen. Den entsprechenden Antrag finden Sie weiter unten auf der Homepage.
Kita Kinder
Anspruch auf Beförderung:
Ein Anspruch auf Beförderung besteht für Kinder ab 3 Jahren und wenn dem Kind kein Platz in einem wohnungsnahen Kindergarten zur Verfügung gestellt werden kann und die deshalb einen Kindergarten in einer anderen Gemeinde oder einem anderen Gemeindeteil besuchen müssen. Ein Antrag für die Mitfahrt im Kita Bus ist zwingend erforderlich. Sonst kann keine Mitnahme erfolgen.
Den Antrag erhalten Sie in der Kita oder bei der Kreisverwaltung.
Dokumente zum Download
SEK II:
- Antrag auf Übernahme der Schülerfahrkosten für alle Berufsbildenden Schulen (Schuljahr 2025- 2026) (PDF-Datei)
- Antrag auf Übernahme der Schülerfahrkosten für BF1, BF2 und BVJ (Schuljahr 2025-2026) (PDF-Datei)
- Antrag auf Übernahme der Schülerfahrkosten für alle Oberstufen - Klassenstufe 11-13 (Schuljahr 2025- 2026) (PDF-Datei)
SEK I:
Gilt nur für die Klassenstufen 1 bis 4
- Antrag auf Übernahme von Fahrkosten beim Besuch einer zuständigen Grundschule (PDF-Datei)
- Antrag auf Übernahme von Fahrkosten beim Besuch einer nicht zuständigen Grundschule (PDF-Datei)
Gilt nur für die Klassenstufen 5 bis 10.
- Antrag auf Übernahme der Schülerfahrkosten für die Realschule plus (PDF-Datei, 97 KB).
- Antrag auf Übernahme der Schülerfahrkosten für das Gymnasium (PDF-Datei).
- Antrag auf Übernahme der Schülerfahrkosten für die ADS (Klassenstufe 5-10) (PDF-Datei, 145 KB).
- Antrag auf Übernahme von Fahrkosten beim Besuch der IGS Stromberg (Klassenstufe 5-10) (PDF-Datei, 30 KB).
- Antrag auf Übernahme von Fahrkosten beim Besuch der IGS Bad Kreuznach (Klassenstufe 5-10) (PDF-Datei, 430 KB).
Anträge auf Übernahme der notwendigen Fahrtkosten zu den Realschulen plus im Landkreis Bad Kreuznach
- Bad Kreuznach (PDF-Datei, 42 KB)
- Bad Münster am Stein-Ebernburg (PDF-Datei, 42 KB)
- Bad Sobernheim (PDF-Datei, 42 KB)
- Kirn - integrativ (PDF-Datei, 42 KB)
- Kirn - kooperativ (PDF-Datei, 42 KB)
- Langenlonsheim (PDF-Datei, 42 KB)
- Meisenheim (PDF-Datei, 42 KB)
- Wallhausen (PDF-Datei, 42 KB)
Beförderung des Kindes mit Privatfahrzeug zur Kindertagesstätte (KiTa)
Antrag auf Fahrkostenerstattung im Landkreis Bad Kreuznach:
- Klicken Sie hier um den Antrag herunter zu laden (PDF-Datei, 23 KB)
Beförderung des Kindes mit Privatfahrzeug zur Schule
Antrag auf Fahrkostenerstattung im Landkreis Bad Kreuznach:
- Klicken Sie hier um den Antrag herunter zu laden (PDF-Datei, 107 KB)
Schülerbeförderung in den verschiedenen Schulzweigen
Hier erhalten Sie Informationen zur Schülerbeförderung zu den einzelnen Schulen und Kindertagesstätten des Landkreises:
- Kindertagesstätten
- Grundschulen (PDF-Datei, 450 KB - Stand: Juli 2018) Dies ist eine durchsuchbare Gesamt-Datei aller Grundschulen im Landkreis. Mit der Tastenkombination "Strg+f" gelangen Sie zu einem Suchfeld, in dem Sie nach dem Ort oder Namen Ihrer Schule suchen können.Gegebenenfalls finden Sie auch auf der Homepage "Ihrer" Grundschule weitere Informationen.
Ihre Ansprechpartner
Grundschulen und Schüler der Sekundarstufe I sowie Beförderung der Schüler und KiTa Kinder mit Anspruch auf Eingliederungshilfe:
Herr Julian Weirich
Tel: 0671/803-1676
Email: Julian.weirich@kreis-badkreuznach.de
Sekundarstufe II, Barerstattungen und Gastschüler:
Frau Regina Maurer-Bechtoldt
Tel.: 0671/803-1642
Email: regina.maurer-bechtoldt@kreis-badkreuznach.de
Förderschulen sowie Beförderung der Schüler und KiTa Kinder mit Anspruch auf Eingliederungshilfe:
Frau Anke Tippmann
Tel.: 0671/803-1658
Email: anke.tippmann@kreis-badkreuznach.de
ÖPNV allgemein sowie Beförderung zu den Schwerpunktschulen:
Frau Regine Bass
Tel.: 0671/803-1643
Email: regine.bass@kreis-badkreuznach.de
ÖPNV allgemein sowie Beförderung zu den Kindertagesstätten:
Frau Helena Oliveira
Tel.: 0671/803-1656
Email: helena.oliveira@kreis-badkreuznach.de