Wohngeld
Wohngeld können Sie nur erhalten,
wenn Sie einen Antrag stellen
und die Voraussetzungen nachweisen.
► Wohngeldantrag Information & Formular
(Bildquelle: pixabay 12/2025 coins-948603)
Antragsformulare können bei den Verbandgemeinden oder im Bürgerbüro der Kreisverwaltung abgholt und abgegeben werden.
► Benötigte Unterlagen "Mietzuschuss"
► Benötigete Unterlagen "Lastenzuschuss"
Zuständige Wohngeldstelle
► Für Personen die außerhalb der Stadt Bad Kreuznach wohnen
Kreisverwaltung Bad Kreuznach -Wohngeldstelle- (Salinenstr. 47 / 55543 Bad Kreuznach)
oder die zuständige Verbandsgemeindeverwaltung
► Für Personen die in der Stadt Bad Kreuznach wohnen
Stadtverwaltung Bad Kreuznach -Wohngeldstelle- (Kornmarkt 5 / 55545 Bad Kreuznach)
Ansprechpartner in der Kreisverwaltung Bad Kreuznach
Aufgrund des erhöhten Antragsvolumens bitten wir Sie um etwas Geduld.
Die Wohngeldstelle ist daher mittwochs telefonisch nicht erreichbar.
Zuständig für Buchstaben:
A-D ► Frau Ahrend ☏ 0671 803-1466 (Zimmer 3)
E-H ► Frau Kehl ☏ 0671 803-1456 (Zimmer 5)
I-K ► Frau Moser ☏ 0671 803-1458 (Zimmer 5)
L-O ► Frau Pantea ☏ 0671 803-1405 (Zimmer 4)
R+S ► Frau Nieminarz ☏ 0671 803-1408 (Zimmer 2)
Sch ► Frau Schuhriemen ☏ 0671 803-1457 (Zimmer 3)
P-Z ► Frau Gänz ☏ 0671 803-1409 (Zimmer 2)
✉ E-Mail senden (wohngeld@kreis-badkreuznach.de)
Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet.
Von Nachfragen zum Stand der Bearbeitung bitten wir abzusehen.
Weitere Informationen
- Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
- Finanzministerium Rheinland-Pfalz
- Flyer Wohngeld-Plus