Wohngeld


Wohngeld können Sie nur erhalten,
wenn Sie einen Antrag stellen
und die Voraussetzungen nachweisen.

 

► Wohngeldantrag Information & Formular

Wohngeldantrag online

(Bildquelle: pixabay 12/2025 coins-948603)

Antragsformulare können bei den Verbandgemeinden oder im Bürgerbüro der Kreisverwaltung abgholt und abgegeben werden.

► Benötigte Unterlagen "Mietzuschuss"
Benötigete Unterlagen "Lastenzuschuss"


Zuständige Wohngeldstelle

► Für Personen die außerhalb der Stadt Bad Kreuznach wohnen
 
   Kreisverwaltung Bad Kreuznach -Wohngeldstelle-  (Salinenstr. 47 / 55543 Bad Kreuznach)
    oder die zuständige Verbandsgemeindeverwaltung 

► Für Personen die in der Stadt Bad Kreuznach wohnen 
    Stadtverwaltung Bad Kreuznach -Wohngeldstelle-  (Kornmarkt 5 / 55545 Bad Kreuznach)


Ansprechpartner in der Kreisverwaltung Bad Kreuznach

Aufgrund des erhöhten Antragsvolumens bitten wir Sie um etwas Geduld.
Die Wohngeldstelle ist daher mittwochs telefonisch nicht erreichbar. 

Zuständig für die Buchstaben A-F + M   ► Frau Ahrend  ☏ 0671 803-1466
Zuständig für die Buchstaben G, I + J    ► Frau Moser ☏ 0671 803-1458
Zuständig für die Buchstaben K + L       ► Frau Schuhriemen ☏  0671 803-1457
Zuständig für den Buchstaben N,O + H ► Frau Pantea ☏  0671 803-1405
Zuständig für den Buchstaben S            ► Frau Nieminarz ☏  0671 803-1408
Zuständig für die Buchstaben P-Z          ► Frau Gänz ☏ 0671 803-1409

✉ E-Mail senden  (wohngeld@kreis-badkreuznach.de)

Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet.
Von Nachfragen zum Stand der Bearbeitung bitten wir abzusehen.


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