Wohngeld


Wohngeld können Sie nur erhalten,
wenn Sie einen Antrag stellen
und die Voraussetzungen nachweisen.

 

► Wohngeldantrag Information & Formular

Wohngeldantrag online

(Bildquelle: pixabay 12/2025 coins-948603)

Antragsformulare können bei den Verbandgemeinden oder im Bürgerbüro der Kreisverwaltung abgholt und abgegeben werden.

► Benötigte Unterlagen "Mietzuschuss"
Benötigete Unterlagen "Lastenzuschuss"


Zuständige Wohngeldstelle

► Für Personen die außerhalb der Stadt Bad Kreuznach wohnen
 
   Kreisverwaltung Bad Kreuznach -Wohngeldstelle-  (Salinenstr. 47 / 55543 Bad Kreuznach)
    oder die zuständige Verbandsgemeindeverwaltung 

► Für Personen die in der Stadt Bad Kreuznach wohnen 
    Stadtverwaltung Bad Kreuznach -Wohngeldstelle-  (Kornmarkt 5 / 55545 Bad Kreuznach)


Ansprechpartner in der Kreisverwaltung Bad Kreuznach

Aufgrund des erhöhten Antragsvolumens bitten wir Sie um etwas Geduld.
Die Wohngeldstelle ist daher mittwochs telefonisch nicht erreichbar. 

Zuständig für Buchstaben:
A-D   ► Frau Ahrend   ☏ 0671 803-1466 (Zimmer 3)
E-H   ► Frau Kehl   ☏ 0671 803-1456   (Zimmer 5)
I-K    ► Frau Moser   ☏ 0671 803-1458  (Zimmer 5)
L-O  ► Frau Pantea   ☏  0671 803-1405 (Zimmer 4)
R+S ► Frau Nieminarz    ☏  0671 803-1408 (Zimmer 2)
Sch  ► Frau Schuhriemen   ☏  0671 803-1457 (Zimmer 3)
P-Z  ► Frau Gänz   ☏ 0671 803-1409 (Zimmer 2)

✉ E-Mail senden  (wohngeld@kreis-badkreuznach.de)

Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet.
Von Nachfragen zum Stand der Bearbeitung bitten wir abzusehen.


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