Hilfe zur Erziehung
Manche Eltern brauchen einen gewissen Zeitraum eine intensivere Unterstützung bei der Erziehung ihrer Kinder, wenn sie mit diesen alleine nicht zurechtkommen oder überfordert sind. Das Jugendamt vermittelt Unterstützungsmaßnahmen, so genannte Hilfen zur Erziehung, wenn es einen Hilfebedarf feststellt.
Nach dem Gesetz haben Eltern einen Rechtsanspruch auf Hilfen zur Erziehung für sich und ihr Kind, wenn sie diese benötigen.
Dies ist immer dann der Fall, wenn eine Erziehung zum Wohle der Kinder nicht mehr gewährleistet ist. Durch den Einsatz dieser Hilfen soll sichergestellt werden, dass Kinder ausreichend versorgt und gefördert werden. Für junge Volljährige gibt es Hilfen zur Verselbständigung.
Das Jugendamt vermittelt Hilfen zur Erziehung, wenn Eltern, Kinder und Jugendliche selbst die familiäre Situation als problematisch einschätzen. Manchmal regen auch die Kindertageseinrichtung, die Schule, die Polizei etc. an, dass die Familie eine solche Unterstützung erhalten sollte.
Hilfen zur Erziehung werden vom Jugendamt vermittelt, wenn
- die Familien durch Beziehungskonflikte, durch langanhaltende Arbeitslosigkeit oder dauerhafte Armut geprägt sind und die Kinder deshalb nicht angemessen unterstützt und versorgt werden
- bei einem oder bei beiden Elternteilen eine psychische Erkrankung oder ein Suchtproblem auftritt
- Eltern mit der Erziehung allein nicht mehr zurechtkommen und Kinder und Jugendliche mit psychischen Problemen oder Verhaltensauffälligkeiten wie z. B. aggressivem, selbstverletzenden oder depressiven Verhalten reagieren
- Kinder oder Jugendliche mit großen Lernschwierigkeiten zu kämpfen haben und vielleicht immer wieder die Schule schwänzen
- junge Volljährige über das 18. Lebensjahr hinaus Hilfen zur Persönlichkeitsentwicklung und für den Weg in die Selbständigkeit benötigen
Mit Erziehungsfragen können sich Kinder und Jugendliche, Mütter und Väter direkt an den Allgemeinen Sozialdienst (ASD) wenden. Wenn sie intensivere Unterstützung durch eine Hilfe zur Erziehung in Anspruch nehmen wollen, können sie diese beim Jugendamt beantragen.
Eine Fachkraft des Allgemeinen Sozialdiensts (ASD) erkundet mit den Eltern und ihren Kindern, ob mit einer Hilfe zur Erziehung die Situation für die Kinder oder Jugendlichen verbessert werden kann. Die Hilfe wird sehr individuell auf die Bedarfe und Probleme in der Familie zugeschnitten. Es gilt herauszufinden, welche Hilfe die richtige ist. Diesen Prozess nennt man Hilfeplanung.
Die Hilfen selbst werden in der Regel nicht vom Jugendamt durchgeführt, sondern von sogenannten freien Trägern der Jugendhilfe (wie kirchlichen oder sozialen Organisationen).
- Es gibt ambulante, teilstationäre und stationäre Hilfen zur Erziehung, die zwar von Jugendamt vermittelt und zum größten Teil finanziert werden, aber in der Regel von freien Trägern der Erziehungshilfen (AWO, Caritas, Diakonie, Der Paritätische, Rotes Kreuz, private Träger) angeboten werden.
- Ambulante Hilfen finden unmittelbar im sozialen Umfeld einer Familie statt, d. h. die Fachkraft besucht die Familie zu Hause oder begleitet Jugendliche in ihrem Alltag.
- In teilstationären Angeboten verbringen die Kinder (manchmal auch mit ihren Eltern) einen großen Teil ihres Alltags in einer Einrichtung außerhalb des Elternhauses, werden dort versorgt und erhalten Anleitung in persönlichen, sozialen oder schulischen Fragen.
- Bei stationären Angeboten leben die Kinder und Jugendlichen vorübergehend oder auf Dauer außerhalb ihres Elternhauses, z. B. in einer Pflegefamilie oder einer Wohngruppe.
- Da der Hilfebedarf eines jeden jungen Menschen und einer jeder Familie sehr unterschiedlich sein kann, ist das Spektrum der Hilfen zur Erziehung im Gesetz nicht abschließend beschrieben und kann flexibel gestaltet werden. Die Fachkraft im Jugendamt entwickelt gemeinsam mit den Betroffenen ein Konzept und kann dazu auch neue Hilfeformen oder eine Kombination der Hilfen vermitteln.