Gewässerunterhaltung

Aufgabenfelder der Gewässerunterhaltung

  • Erhaltung des Gewässerbettes für den Wasserabfluss sowie Räumung und Reinigung soweit dem Umfang nach geboten
  • Erhaltung, Neuanpflanzung und Pflege standortcharakteristischer Ufervegetation zur Ufersicherung sowie Ufersicherung in naturnaher Bauweise
  • Erhaltung und Förderung der biologischen Wirksamkeit der Gewässer (Gewässerbett und Uferstreifen) als Lebensstätte
  • Erhaltung und Entwicklung der für den Naturhaushalt und die Gewässerlandschaft günstigen Wirkungen, z. B. Erwerb von Uferrandstreifen
  • Rücksichtnahme auf die Belange der Fischerei   
  • Erhaltung des Gewässers in einem den wasserwirtschaftlichen Bedürfnissen entsprechenden Zustand für die Abfuhr oder Rückhaltung von Wasser, Feststoffen und Eis Entfernen fester Stoffe aus dem Gewässer

Zu diesen Punkten siehe auch §§ 39 ff. Wasserhaushaltsgesetz und §§ 34 ff.  Landeswassergesetz.


Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung

Folgende Gewässer im Kreisgebiet sind Gewässer II. Ordnung:

  • Alsenz - in den Gemarkungen Bad Münster a.St., Altenbamberg und Hochstätten
  • Appelbach - in den Gemarkungen Tiefenthal bis Planig
  • Ellerbach - in den Gemarkungen Bockenau bis Bad Kreuznach
  • Gräfenbach - in den Gemarkungen Argenschwang bis Bad Kreuznach
  • Odenbach - zwischen den Kreisgrenzen KUS bei Reipoltskirchen

Die Gewässerunterhaltung der nachfolgenden Gewässer II. Ordnung wird wegen ihrer wasserwirtschaftlichen Bedeutung unter Kostenbeteiligung des Landkreises vom Land Rheinland-Pfalz ausgeführt. Die Kostenbeteiligung beträgt ein Drittel der Aufwendungen (§35 (3) LWG).

  • Guldenbach - in den Gemarkungen Seibersbach bis Langenlonsheim.
  • Hahnenbach - in den Gemarkungen Schneppenbach bis Kirn
  • Simmerbach -  in den Gemarkungen Königsau bis Simmertal
  • Nahe -  in der Gemarkung Kirn

Bachpatenschaften

Ansprechpartner für Bachpatenschaften ist der Gewässerunterhaltungspflichtige. Für Gewässer III. Ordnung ist das die Verbandsgemeinde, für Gewässer I. Ordnung des Land Rheinland-Pfalz vertreten durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord als obere Wasserbehörde.

Der Landkreis Bad Kreuznach - als Unterhaltungspflichtiger für die Gewässer II. Ordnung schließt mit Interessierten privatrechtliche Bachpatenverträge (PDF-Datei, 16 KB) ab.

Ziele:

  • auf Missstände aufmerksam machen
  • auf eine naturnahe Entwicklung der Gewässer hinwirken
  • konkrete Maßnahmen durchführen

Bachpaten können z. B. sein:

  • Vereine
  • Verbände
  • Interessengemeinschaften
  • Schulen,

die Interesse an der Pflege eines bestimmten Gewässerbereiches zeigen. Durch ihre ehrenamtliche Tätigkeit unterstützen die Bachpaten den Unterhaltungspflichtigen in seinen Aufgaben. Von den ca. 108 km Länge der Gewässer II. Ordnung im Landkreis Bad Kreuznach werden derzeit ca. 73 km von Bachpaten betreut.


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