Landespflegegeld

Schwerbehinderte Menschen erhalten zum Ausgleich der durch ihre Behinderung bedingten Mehraufwendungen Pflegegeld nach dem Landespflegegeldgesetz. Das Landespflegegeld ist eine Leistung des Landes Rheinland-Pfalz.
► Das Landespflegegeld beträgt monatlich 384,- Euro.
► Berechtigte, die noch nicht 18 Jahre alt sind, erhalten diesen Betrag zur Hälfte.
► Angerechnet werden Leistungen, die nach anderen Rechtsvorschriften
     für den gleichen Zweck gezahlt werden.
► Leistungen bei häuslicher Pflege der gesetzlichen Pflegeversicherung werden
     in Höhe des Pflegegeldes angerechnet, auch wenn es sich um Sachleistungen handelt.
► Ab Pflegegrad 3 besteht kein Anspruch mehr auf Leistung von Landespflegegeld,
     da das Pflegegeld der Pflegekasse höher ist, als das Landespflegegeld.
(Textquelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz / Landespflegegeld)


Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt beim Sozialamt der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung
oder direkt bei der Kreisverwaltung Bad Kreuznach.


Ansprechpartnerin

► Frau Marion Petermann  ☏  0671 803-1428  /  ✉  E-Mail senden