Gesetzlicher & erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Kinder- und Jugendschutz geht uns alle an! Deshalb findet dies handlungsfeldübergreifend im Referat in den Bereichen der Jugendarbeit, Sozialen Arbeit an Schulen / Schulsozialarbeit und Jugendsozialarbeit statt.
Das Jugendschutz-Team:
- Frau Christine De Giorgi (Referatsleiterin)
Tel.: 0671 803-1541 - Frau Karola Wolf
Tel.: 0671 803-1553 - Frau Nina Dauksch
Tel.: 0671 803-1544 - E-Mail senden
Gesetzlicher Jugendschutz

Hierzu kooperieren wir insbesondere u.a. mit den zuständigen Ordnungsämtern im Landkreis Bad Kreuznach (Gestattungen, Jugendschutzkontrollen etc.):
- VG Langenlonsheim-Stromberg
- VG Bad Kreuznach
- VG Rüdesheim
- VG Nahe-Glan
- VG Kirner-Land
>>> WICHTIG: Antrag für jugendschutzrelevante Veranstaltungen nach § 12 Gaststättengesetz (WORD-Dokument_schreibgeschützt_ausfüllbar). Anträge müssen für solche Veranstaltungen spätestens drei Wochen vorher beim Ordnungsamt vorliegen!
Weitere Planungshilfen
- Planungshilfe für Event-, Dance- und MSS-Partys (PDF-Datei, 319 KB)
- Folder: Eltern und Erziehungsberechtigte (pdf-Datei)
- Folder: Veranstalter und Gewerbetreibende (pdf-Datei)
- Folder: Event-, Dance- und MSS-Partys (pdf-Datei)
- Jugendschutzgesetz (grafische Umsetzungshilfe): deutsch (PDF-Datei, 320 KB) oder deutsch-arabisch)

Ebenso kooperieren wir mit den für uns relevanten Polizeiinspektionen und hier insbesondere vom Sachgebiet "Jugend" (U.a. Jugendschutzkontrollen, Präventionsangebote in den Schulen, Regionaler Arbeitskreis (RAK) Suchtprävention etc.)
- Herr Arno Herz bzw. Herr Holger Schultz / Polizeiinspektion Bad Kreuznach
- Herr Mario Schwarz / Polizeiinspektion Lauterecken
- Herr Wolfgang Hill / Polizeiinspektion Kirn
Gesetzliche Bestimmungen
- Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften
- Zentrale Vorschrift für den Jugendmedienschutz. Hier werden Grundrechte des Artikel 5 Abs. 1 zum Schutze der heranwachsenden Jugend Beschränkungen unterworfen
- Jugendarbeitsschutzgesetz; regelt den Schutz Jugendlicher in Beschäftigungsverhältnissen, z. B.: Schulbesuch, Freizeit, Ruhezeiten; Schutz vor bestimmten Arbeiten, Verbot der Kinderarbeit; Befreiungen bestimmter Art erteilt u. a. das Jugendamt nach Antragstellung, z. B. bei der Mitwirkung bei Fernsehaufzeichnungen oder anderen Einzelveranstaltungen
Das Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit enthält im wesentlichen Gebots- und Verbotsnormen für Veranstalter und Gewerbetreibende und regelt Folgendes:
- Aufenthalt in Gaststätten und Nachtclubs
- Abgabe und Verzehr alkoholischer Getränke
- Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen
- Besuch öffentlicher Filmveranstaltungen
- Abgabe von Videokassetten und Bildträgern
- Anwesenheit in öffentlichen Spielhallen
- Rauchen in der Öffentlichkeit
Erzieherischer Jugendschutz gemäß § 14 KJHG

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Der Landkreis Bad Kreuznach führte im Rahmen der Kampagne "Ja zum Jugendschutz" für minderjährige Veranstaltungsbesucher zum 1. Mai 2013 den PartyPass ein (PartyPass-Präsentation (Prezi-Animation - mit Klick auf die Leertaste oder Pfeiltaste können Sie die Präsentation bedienen).
Der PartyPass ist eine gute Möglichkeit für Jugendliche unter 18 Jahren an Festen teilzunehmen. Gerne unterstützen wir Sie im Umgang mit dem PartyPass und unserer PartyPass-Box. Dies ist eine praktische Kiste mit allen benötigten Materialien wie Drucker, Laminiergerät, Fotoapparat etc. zur professionellen Herstellung von PartyPässen für eine geplante Veranstaltung. Diese können Vereine, Verbände, Schulen etc. kostenfrei bei ihrem zuständigen Ordnungsamt bzw. der Kreisjugendförderung ausleihen. Alternativ gibt es die neue PartyPass-App. Hinweis: Der PartyPass sollte in Verbindung mit den gängingen Farbbändchen angeboten werden. Mit dem Einsatz des PartyPasses entfällt die sog. Erziehungsbeauftragung!
Dokumente zum Download für den gesetzlichen & erzieherischen Kinder- und Jugendschutz
- Planungshilfe für Event-, Dance- und MSS-Partys (PDF-Datei, 319 KB)
- Suchtprävention (PDF-Datei, 35 KB)
- Genuss ohne „Absturz” – Tipps für Kids (PDF-Datei, 32 KB)
- Informationsblatt „Wir können Kinder und Jugendliche nicht vor allem bewahren, aber Ihnen Chancen geben, sich zu bewähren” (PDF-Datei, 33 KB)
- Jugenschutzgesetz (grafische Umsetzungshilfe) (PDF-Datei, 320 KB)
- Ratgeber „Surfen? Aber sicher!” mit praktischen Tipps fürs Netz, der insbesondere für Eltern von Schülern der 5. und 6. Klasse (PDF-Datei, 1030 KB)