Informationen zur Schulbuchausleihe


Direktlink zum Antrag auf Lernmittelfreiheit:


Aufgrund der rheinland-pfälzischen Regelung zur Lernmittelfreiheit gibt es seit dem Schuljahr 2010/2011 die Möglichkeit einer kostenfreien Schulbuchausleihe für Kinder von Eltern, deren Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Eltern, die über der Einkommensgrenze liegen, können an der Schulbuchausleihe gegen Gebühr teilnehmen. Das Ausleihsystem beschränkt sich auf die Klassen 5 bis 13 an Allgemeinbildenden Schulen sowie auf die Berufsbildenden Schulen. Für Schüler der Förderschulen sowie des Berufsvorbereitungsjahres in Vollzeitform finden die nachfolgenden Ausführungen keine Anwendung, da alle Lernmittel und sonstige Materialien, welche aus pädagogischen Gründen notwendig sind kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Die Teilnahme an der Schulbuchausleihe ist freiwillig. Die Schulbuchausleihe unterscheidet sich in die unentgeltliche Schulbuchausleihe (Lernmittelfreiheit) und die Schulbuchausleihe gegen Gebühr (entgeltliche Ausleihe).

Unentgeltliche Schulbuchausleihe (Lernmittelfreiheit):

Bei der unentgeltlichen (kostenlosen) Schulbuchausleihe erhalten Eltern oder volljährige Schülerinnen und Schüler, deren Einkommen die gesetzlich festgelegten Einkommensgrenzen nicht überschreiten, Schulbücher und ergänzende Druckschriften auf Antrag kostenlos. Die Antragsformulare werden jedes Jahr im Januar in der Schule an die Schülerinnen und Schüler ausgegeben. Desweiteren finden Sie das Antragsformular sowie Informationen zur Lernmittelfreiheit und den Einkommensgrenzen weiter unten auf dieser Seite.

Die Frist zur Antragstellung endet jährlich am 15. März.

Hinweis zur entgeltlichen Schulbuchausleihe 2024

In der Zeit vom 17. Mai bis 17. Juni 2024 ist die Anmeldung zur entgeltlichen Schulbuchausleihe möglich. Zur Teilnahme händigen die Schulen den Freischaltcode und das Merkblatt mit weiteren Hinweisen an die Schülerinnen und Schüler aus. Die Anmeldung zur Ausleihe muss innerhalb des genannten Zeitraums über das Portal des Landes, www.lmf-online.rlp.de, erfolgen. Anmeldungen zur entgeltlichen Schulbuchausleihe sind nach dem 17. Juni 2024 nicht mehr möglich. Eine Anmeldung muss für jedes Schuljahr neu erfolgen.

Innerhalb dieser Frist sollten auch die Schülerinnen und Schüler angemeldet werden, deren Schulbuchpakete für das neue Schuljahr – etwa durch Schulwechsel, noch nicht erfolgte Kursfestlegungen oder ähnliches – noch nicht abschließend feststehen. Die Schulbuchpakete werden durch die Schulen automatisch nach der erfolgten Festlegung angepasst.

Personen, die keine Möglichkeit zur eigenen Onlinebestellung haben, erhalten gerne Unterstützung in der Kreisverwaltung. Hierzu kann eine schriftliche oder telefonische Terminvereinbarung erfolgen. Ansprechpersonen für die Schulbuchausleihe sind Frau Prieß (0671/803-1652), Frau Balder (0671/803-1653) und Frau Langguth (0671/803-1664). Die Kontaktaufnahme per Email ist unter schulbuchausleihe@kreis-badkreuznach.de möglich.

Rückgabe der Schulbücher im Rahmen der Schulbuchausleihe

Spätestens am 12. Juli 2024 (letzter Schultag) müssen Schulbücher, die im Rahmen der Schulbuchausleihe für das auslaufende Schuljahr genutzt wurden, zurückgegeben werden. Eine spätere Rückgabe nach dem 12. Juli 2024 ist nicht möglich. Dies hat das rheinland-pfälzische Bildungsministerium gegenüber der Kreisverwaltung noch einmal deutlich gemacht. Demnach können ab den Sommerferien keine ausgeliehenen Bücher mehr zurückgenommen werden. Ausgeliehene Bücher, die bis zum Stichtag 12. Juli 2024 nicht abgegeben wurden, sind schadenersatzpflichtig und müssen den Sorgeberechtigten / Antragstellern in Rechnung gestellt werden.

Grundsätzlich informieren die jeweiligen Schulen im Landkreis die Schülerinnen und Schüler und deren Eltern darüber, wann die Rückgabetermine für ausgeliehene Bücher stattfinden. An diesen Terminen sollten sich die Teilnehmenden der Schulbuchausleihe orientieren.


Informationen und Downloads zur Lernmittelfreiheit

Hier können Sie die Informationen und den Antrag auf Lernmittelfreiheit herunterladen.

Wichtig: Der Antrag auf Lernmittelfreiheit für das Schuljahr 2024/2025 muss bis zum 15. März 2024 bei dem zuständigen Schulträger gestellt sein!

1. Dokumente für die Lernmittelfreiheit (kostenlose Ausleihe)

2. Dokumente für die entgeltliche Ausleihe (Ausleihe gegen Gebühr)


Ihre Ansprechpartnerinnen

  • Frau Melina Prieß
    Salinenstraße 47
    55543 Bad Kreuznach
    4. Stock; Zimmer 426
    Tel.: 0671 803-1652
     
  • Frau Janina Balder
    Salinenstraße 47
    55543 Bad Kreuznach
    4. Stock; Zimmer 426
    Tel.: 0671 803-1653
     
  • Frau Ulrike Langguth
    Salinenstraße 47
    55543 Bad Kreuznach
    4. Stock; Zimmer 426
    Tel.: 0671 803-1664
     
  • E-Mail: schulbuchausleihe@kreis-badkreuznach.de

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