Informationen zur Schulbuchausleihe


Direktlink zum Antrag auf Lernmittelfreiheit:


Aufgrund der rheinland-pfälzischen Regelung zur Lernmittelfreiheit gibt es seit dem Schuljahr 2010/2011 die Möglichkeit einer kostenfreien Schulbuchausleihe für Kinder von Eltern, deren Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Eltern, die über der Einkommensgrenze liegen, können an der Schulbuchausleihe gegen Gebühr teilnehmen. Das Ausleihsystem beschränkt sich auf die Klassen 5 bis 13 an Allgemeinbildenden Schulen sowie auf die Berufsbildenden Schulen. Für Schüler der Förderschulen sowie des Berufsvorbereitungsjahres in Vollzeitform finden die nachfolgenden Ausführungen keine Anwendung, da alle Lernmittel und sonstige Materialien, welche aus pädagogischen Gründen notwendig sind kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Die Teilnahme an der Schulbuchausleihe ist freiwillig. Die Schulbuchausleihe unterscheidet sich in die unentgeltliche Schulbuchausleihe (Lernmittelfreiheit) und die Schulbuchausleihe gegen Gebühr (entgeltliche Ausleihe).

Unentgeltliche Schulbuchausleihe (Lernmittelfreiheit):

Bei der unentgeltlichen (kostenlosen) Schulbuchausleihe erhalten Eltern oder volljährige Schülerinnen und Schüler, deren Einkommen die gesetzlich festgelegten Einkommensgrenzen nicht überschreiten, Schulbücher und ergänzende Druckschriften auf Antrag kostenlos. Die Antragsformulare werden jedes Jahr im Januar in der Schule an die Schülerinnen und Schüler ausgegeben. Desweiteren finden Sie das Antragsformular sowie Informationen zur Lernmittelfreiheit und den Einkommensgrenzen weiter unten auf dieser Seite.

Die Frist zur Antragstellung endet jährlich am 15. März.

Ausleihe gegen Gebühr:

Für die Teilnahme an der Schulbuchausleihe gegen Gebühr müssen Sie auf der Internetseite https://lmf-online.rlp.de ein Benutzerkonto einrichten und die Bücher bestellen. Für die Anmeldung im Internetportal erhalten Sie rechtzeitig von der Schule eine Information. Der darin genannte Freischaltcode wird zur Anmeldung im Internetportal benötigt. Die Bestellung der Bücher ist jedes Jahr in einem vom Ministerium festgelegten Zeitraum möglich (Bestellzeitraum: siehe Mitteilung über Fristen und Termine weiter unten auf dieser Seite).

Nach diesem Bestellzeitraum sind keine Bestellungen mehr möglich.

Für jedes Schuljahr ist eine erneute Antragstellung bzw. Onlinebestellung erforderlich.

Änderungen zum Schuljahr 2022/2023

Die ausgeliehenen Lernmittel sind Eigentum des Schulträgers. Sie müssen pfleglich behandelt und in einem unbeschädigten Zustand an den Schulträger zurückgegeben werden.

Für das Schuljahr 2022/2023 endet die Leihe am 9. Juli 2023. Die ausgeliehenen Lernmittel sind daher grundsätzlich am 10. Juli 2023 zurückzugeben. Allerdings werden die konkreten Rücknahmetermine vom Schulträger bekanntgemacht.

Die Rückgabe muss spätestens am 21. Juli 2023 (letzter Schultag vor den Sommerferien) erfolgen.

Nach diesem Termin können keine Schulbücher mehr zurückgegeben werden.


Informationen und Downloads zur Lernmittelfreiheit

Hier können Sie die Informationen und den Antrag auf Lernmittelfreiheit herunterladen.

Wichtig: Der Antrag auf Lernmittelfreiheit für das Schuljahr 2023/2024 muss bis zum 15. März 2023 bei dem zuständigen Schulträger gestellt sein!

1. Wichtige Mitteilungen über Fristen und Termine:

2. Dokumente für die Lernmittelfreiheit (kostenlose Ausleihe)

3. Dokumente für die entgeltliche Ausleihe (Ausleihe gegen Gebühr)


Ihre Ansprechpartnerinnen

  • Frau Khairunesa Qarizada
    Salinenstraße 47
    55543 Bad Kreuznach
    4. Stock; Zimmer 428
    Tel.: 0671 803-1652
     
  • Frau Ulrike Langguth
    Salinenstraße 47
    55543 Bad Kreuznach
    4. Stock; Zimmer 428
    Tel.: 0671 803-1664
     
  • E-Mail: schulbuchausleihe@kreis-badkreuznach.de

Weitere Informationen im Internet