Beurkundungen

Beurkundung wichtiger Erklärungen

Beim Jugendamt ist eine Urkundsperson bestellt, die ermächtigt ist, bestimmte Erklärungen zu beurkunden und zu beglaubigen. Dazu zählen

  • Anerkennung der Vaterschaft
  • Zustimmungserklärung der Mutter zum Vaterschaftsanerkenntnis
  • die ggf. erforderliche Zustimmung des Mannes, der zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes mit dessen Mutter verheiratet ist, zum Vaterschaftsanerkenntnis
  • die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters eines noch nicht 14-jährigen oder geschäftsunfähigen Kindes/Jugendlichen zur Anerkennung der Vaterschaft
  • Anerkennung der Mutterschaft
  • Verpflichtungen zum Unterhalt
  • Unterhaltsverpflichtung bezüglich der Ansprüche der Mutter und Kind aus Anlass der Geburt
  • Sorgeerklärungen

 

Wichtiger Hinweis

Vor der Aufnahme einer Urkunde ist aus dienstlichen Gründen zwingend ein Beurkundungstermin abzustimmen. Die für die Beurkundung benötigten Unterlagen können bei dieser Gelegenheit gleichzeitig erfragt werden.

 

Ihre Ansprechpartner für Vaterschaftsanerkennungen und Sorgeerklärungen sowie Unterhaltsurkunden

Bitte melden Sie sich telefonisch bei Ihrer zuständigen Ansprechpartnerin um einen Termin zu vereinbaren. Per E-Mail kann keine Terminvereinbarung erfolgen.

Zuständig für die Verbandsgemeinden Kirner Land sowie die ehemalige Verbandsgemeinde Stromberg
Frau Scheid
Tel.: 0671/803-1518
E-Mail senden

Zuständig für die Verbandsgemeinde Rüdesheim
Frau Jost
Tel.: 0671/803-1519
E-Mail senden

Zuständig für die Verbandsgemeinde Nahe-Glan, die Verbandsgemeinde Bad Kreuznach sowie die ehemalige Verbandsgemeinde Langenlonsheim
(Als Bewohner der Stadt Bad Kreuznach wenden Sie sich bitte an das Jugendamt der Stadtverwaltung Bad Kreuznach)
Frau Weinmann
Tel.: 0671/803-1516
E-Mail senden